Beitragsrückstand

Moderator: Czauderna

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effe
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Beitragsrückstand

Beitrag von effe » 18.09.2013, 10:26

Hallo,

ich habe gelesen,dass man derzeit bei der GKV sich melden kann wenn man einen Beitragsrückstand hat und dieser dann ggf. erlassen wird.

Gilt diese Regelung auch für die PKV?
Ich bin / war bei der Centrale, Köln, habe aber seit mind. 2 Jahren keine Beiträge mehr zahlen können. Alle Arztleistungen zahle ich seitdem selbst. Gerne würde ich das alles irgendwie regeln, aber wie? Das Geld für 2 Jahre Rückstand habe ich leider nicht....

Danke

derKVProfi

Re: Beitragsrückstand

Beitrag von derKVProfi » 18.09.2013, 15:44

effe hat geschrieben: ich habe gelesen,dass man derzeit bei der GKV sich melden kann wenn man einen Beitragsrückstand hat und dieser dann ggf. erlassen wird.

Gilt diese Regelung auch für die PKV?
Ich bin / war bei der Centrale, Köln, habe aber seit mind. 2 Jahren keine Beiträge mehr zahlen können. Alle Arztleistungen zahle ich seitdem selbst. Gerne würde ich das alles irgendwie regeln, aber wie? Das Geld für 2 Jahre Rückstand habe ich leider nicht....
Der Vertrag wird rückwirkend in den Notlagentarif umgewandelt, der ca. 75-100 Euro monatlich kostet. Dadurch senken sich die Rückstände in der Regel erheblich!

Bitte wenden Sie sich schriftlich an die Central, wann die Umstellung in NTL bei Ihnen durchgeführt wird!

Sollten Sie das immer noch nicht finanzieren könenn, so sollten Sie sich Gedanken machen, ob Sie nicht Leistungen nach SGB II oder SGB XII beantragen, was zu entsprechenden Konsequenzen führt!
Das sollten Sie aber erst dann tun, wenn Sie rückwirkend in NTL sind, weil Sie bei Sozialhilfe nach SGB II/SGB XII in den Basistarif kommen!

effe
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Beitrag von effe » 19.09.2013, 09:37

Danke!!
Gibt es da auch die Meldungsfrist bis zum 31.12.2013 wie bei der GKV?

Ich werde direkt bei der Centrale mal anrufen und dann die Woche den Antrag schriftlich hinschicken.

derKVProfi

Beitrag von derKVProfi » 19.09.2013, 16:26

Du bist ja versichert - Central - müsstest auch Post bekommen!

Schreibe die doch einfach an unter der VSNR, die Du hattest!

Ach ja: VSNR Versicherungsscheinnummer

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