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von derKVProfi » 30.04.2013, 07:46
Da kann man eigentlich sehr entspannt sein und der Schritt ist überfällig.
Wichtig dabei ist, dass die Regelung nur für die erstmalige Versicherungsfreiheit wegen Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze gilt.
Nun stellt sich die Frage, wieviel schwer kranke Menschen die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Das passiert meistens im Zusammenhang mit einer Beföderung.
Ich weiß, dass man Personalentscheidungen nur auf neutralen Fakten begründen darf, und Krankheiten, Geschlecht, Rasse oder Religion keine Rolle spielen sollen/dürfen Aber glauben Sie mir, die Gründe wird es geben!
Und wenn ich einen insulinpflichtigen Diabetiker nehme, dann bekomme ich hier eher den, den man versichern kann, weil er sich mit seiner Krankheit positiv auseinandersetzt!
Der Zeitpunkt ist objektivierbar, die Erstmaligkeit ist objektivierbar und die Rahmenbedingungen sprechen für ein überproportional gesunden Zugang in gewünschten Altersgruppen.
Dazu komt der werbe- und Imageeffekt und das zeitfenster, dass den Druck der Entscheidung erhöht!
Ich hatte es nie verstanden, dass die PKV die guten Erfahrungen aus dem Beamtengeschäft nicht auf die Angestellten übertragen hat. Der Vorschlag stammt übrigens aus dem Jahr 2000. Die älteren PKV Vorstände im Verband haben immer "nein" gesagt! Langsam scheint der Druck größer zu werden. Man beachte die Pressemitteilung von 24.04.2013 - die PKV Vollversicherten gehen zurück.
pkv.de/presse/