Warum liest du nicht deinen Faden von Anfang an nochmal durch und notierst dir, was du inzwischen vergessen hast?herero hat geschrieben:aber wenn ich was übersehen habe, sagst mir.
beamter, jetzt pension, aber keine pkv
Moderator: Czauderna
Re: danke amerin, dir auch
Ja, der Blutdruck ist deutlich gestiegen!Poet hat geschrieben:@herero: Also ich habe es bisher nicht geschafft, dass Rossi oder derKVProfi zum Arzt müssen, um sich Blutdrucksenker verabreichen zu lassen aber Du bist echt nah dran.
Mit wieviel Ausrufezeichen nur für Dich sollen denn die Helferlein hier noch schreiben?
Ich leide eben nur an körperlichem übergewicht
Die Dokumentation wird vom Versicherungsvermittler erstellt und vom kunden unterzeichnet!
Sie müssen eben darauf achten, dass alle seine Aussagen, die relevant sind, enthalten sind!
Ein für Sie kostenpflichtiger Versicherungsberater ist IHR Berater und hat keinerlei Vermittlungsinteressen!
Sie haben sich entschieden, werden sich im Rahmen der Beratung nun alleine damit herum schlagen müssen! So ist es!
Und weiterschauen gibt es nicht - basistarif ist hier die Endstation. Sie könnten zwar theoretisch einen tarifwechsel nach § 204 VVG verlangen, allerdings werden die Spielregeln dafür bereits beim Abschluss Basistarif festgelegt. Vorstellbar ist ein versicherungsmedizinischer Zuschlag von 999% (nicht auf die Mehrleistung, sondern auf den Grundschutz gemäß Basistarif)! Für die Mehrleistungen kommt dann noch ein Zuschlag oder man verzichtet auf die Mehrleistungen!
Zuletzt geändert von derKVProfi am 26.06.2013, 22:14, insgesamt 1-mal geändert.
so, das war der termin
hallo an alle tippgeber, spezielle wissen wen ich meine.
ich weiss jetzt auf jeden fall, lasst nie jemanden der älter ist und keine ahnung von der materie hat da auflaufen.
es ging also los,( hey kvprofi, er hat sich nicht vorgestellt), der junge mann war vertretung für den eigentlichen vertreter. also alles geschildert, den ausgefüllten antrag übergeben.
dann ging der spaß los. er meinte als beamter sei er ja versichert, erzählte immer basistarif gibt es nur bei 100% pkv. also brauch er keine pkv.
hm, argumente angehört, dann dank eurer hilfe paar argumente gebracht die dagegen sprechen, zahlen genannt, also die 189, als beitrag, fragte mich erstaunt woher ich das weiss?
ist doch egal, also ende vom lied er muss das zur prüfung abgeben,
aber vertrag kommt spätestens bis mitte nächster woche.
ich denk und hoffe dat is durch,
aber vielen vielen dank,
dat is für die angehörigen nicht leicht so eine sch***situation.
nochmals danke
mit mehr als freundlichen grüßen
ich weiss jetzt auf jeden fall, lasst nie jemanden der älter ist und keine ahnung von der materie hat da auflaufen.
es ging also los,( hey kvprofi, er hat sich nicht vorgestellt), der junge mann war vertretung für den eigentlichen vertreter. also alles geschildert, den ausgefüllten antrag übergeben.
dann ging der spaß los. er meinte als beamter sei er ja versichert, erzählte immer basistarif gibt es nur bei 100% pkv. also brauch er keine pkv.
hm, argumente angehört, dann dank eurer hilfe paar argumente gebracht die dagegen sprechen, zahlen genannt, also die 189, als beitrag, fragte mich erstaunt woher ich das weiss?
ist doch egal, also ende vom lied er muss das zur prüfung abgeben,
aber vertrag kommt spätestens bis mitte nächster woche.
ich denk und hoffe dat is durch,
aber vielen vielen dank,
dat is für die angehörigen nicht leicht so eine sch***situation.
nochmals danke
mit mehr als freundlichen grüßen
Laut VersVermV muss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
Welcher Beginn stand denn im Antrag!
p.S.: Richtig ist aber, dass ein Beamter, der nicht versichert ist, vor dem VerwG gegen die Pflicht zur Versicherung geklagt und gewonnen hat! Laut dem Urteil reicht die Beihilfe.
Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
Welcher Beginn stand denn im Antrag!
p.S.: Richtig ist aber, dass ein Beamter, der nicht versichert ist, vor dem VerwG gegen die Pflicht zur Versicherung geklagt und gewonnen hat! Laut dem Urteil reicht die Beihilfe.
hallo kvprofi
jetzt wird es aber noch mal schwer auf der zielgeradeaut VersVermV
muss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
das wären dann ich und mein alter herr
Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
versteh ich nicht, er hat gesagt das mit 189, würde passen
Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
ist devenitiv geschehen, er ist vertreter der dbv und der axa, ist aber speziell für öffentlichen dienst und beamte zuständig
Welcher Beginn stand denn im Antrag!
der beginn soll 01.07. sein wenn er das schafft sonst rückdatierung auf den ß1.07 spätestens.08.
jetzt sag nich ich hab was falsch gemacht, wie gesagt er hat rumgelabert aber dank deiner argumentation war der baff und ausgekontert, klar der hat keine freudentänze gemacht, aber er hat anerkannt das es so ist.hat er selber gesagt
p.S.: Richtig ist aber, dass ein Beamter, der nicht versichert ist, vor dem VerwG gegen die Pflicht zur Versicherung geklagt und gewonnen hat! Laut dem Urteil reicht die Beihilfe.
_________________
Thorulf Müller
derKVProfi
muss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
das wären dann ich und mein alter herr
Basistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
versteh ich nicht, er hat gesagt das mit 189, würde passen
Wichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
ist devenitiv geschehen, er ist vertreter der dbv und der axa, ist aber speziell für öffentlichen dienst und beamte zuständig
Welcher Beginn stand denn im Antrag!
der beginn soll 01.07. sein wenn er das schafft sonst rückdatierung auf den ß1.07 spätestens.08.
jetzt sag nich ich hab was falsch gemacht, wie gesagt er hat rumgelabert aber dank deiner argumentation war der baff und ausgekontert, klar der hat keine freudentänze gemacht, aber er hat anerkannt das es so ist.hat er selber gesagt
p.S.: Richtig ist aber, dass ein Beamter, der nicht versichert ist, vor dem VerwG gegen die Pflicht zur Versicherung geklagt und gewonnen hat! Laut dem Urteil reicht die Beihilfe.
_________________
Thorulf Müller
derKVProfi
Re: hallo kvprofi
herero hat geschrieben:jetzt wird es aber noch mal schwer auf der zielgeradeaut VersVermV
Sorry - Tippfehler - Zeilgeraden! VersVermV - http://www.gesetze-im-internet.de/versvermv/ - § 11 Information des Versicherungsnehmers
(1) Der Gewerbetreibende hat dem Versicherungsnehmer beim ersten Geschäftskontakt folgende Angaben klar und verständlich in Textform mitzuteilen:
1. seinen Familiennamen und Vornamen sowie die Firma, Personenhandelsgesellschaften, in denen der Eintragungspflichtige als geschäftsführender Gesellschafter tätig ist,
2. seine betriebliche Anschrift,
3. ob er
a) als Versicherungsmakler mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
b) als Versicherungsvertreter
aa) mit einer Erlaubnis nach § 34d Abs. 1 der Gewerbeordnung,
bb) nach § 34d Abs. 4 der Gewerbeordnung als gebundener Versicherungsvertreter,
cc) mit Erlaubnisbefreiung nach § 34d Abs. 3 der Gewerbeordnung als produktakzessorischer Versicherungsvertreter oder
c) als Versicherungsberater mit Erlaubnis nach § 34e Abs. 1 der Gewerbeordnung
bei der zuständigen Behörde gemeldet und in das Register nach § 34d Abs. 7 der Gewerbeordnung eingetragen ist und wie sich diese Eintragung überprüfen lässt,
4. Anschrift, Telefonnummer sowie die Internetadresse der gemeinsamen Stelle im Sinne des § 11a Abs. 1 der Gewerbeordnung und die Registrierungsnummer, unter der er im Register eingetragen ist,
5. die direkten oder indirekten Beteiligungen von über 10 Prozent, die er an den Stimmrechten oder am Kapital eines Versicherungsunternehmens besitzt,
6. die Versicherungsunternehmen oder Mutterunternehmen eines Versicherungsunternehmens, die eine direkte oder indirekte Beteiligung von über 10 Prozent an den Stimmrechten oder am Kapital des Informationspflichtigen besitzen,
7. die Anschrift der Schlichtungsstelle, die bei Streitigkeiten zwischen Versicherungsvermittlern oder Versicherungsberatern und Versicherungsnehmern angerufen werden kann.
(2) Der Informationspflichtige hat sicherzustellen, dass auch seine Mitarbeiter die Mitteilungspflichten nach Absatz 1 erfüllen.
(3) Die Informationen nach Absatz 1 dürfen mündlich übermittelt werden, wenn der Versicherungsnehmer dies wünscht oder wenn und soweit das Versicherungsunternehmen vorläufige Deckung gewährt. In diesen Fällen sind die Informationen unverzüglich nach Vertragsschluss, spätestens mit dem Versicherungsschein dem Versicherungsnehmer in Textform zur Verfügung zu stellen; dies gilt nicht für Verträge über die vorläufige Deckung bei Pflichtversicherungen.das wären dann ich und mein alter herrmuss er eine Erstinformation aushändigen! Haben Sie Zeugen, dass er das nicht getan hat?
Das reicht - Beschweren sie sich beim Versicherer schreiftlich, dass der Versicherungsverterter gegen die VersVermV verstoßen hat. Kopie na den PKV-Ombudsmann, das zuständige Ordnungsamt und das BaFin!
versteh ich nicht, er hat gesagt das mit 189, würde passenBasistarif gibt es für Beamte und er kosten Prozentsatz multipliziert mit Beitrag, der regelmäßig (aber nicht immer) Höchstbeitrag ist!
Es gibt einen Tarifbeitrag und einen Zahlbeitrag! Der Tarifbeitrag liegt für Ihren Vater über dem Zahlbeitrag! Der Zahlbeitrag ergibt sich aus dem sich veränderden Höchstbeitrag multipliziert mit dem Restkostenfaktor (100-Beihilfe), amximal Tarifbeitrag zuzüglich Tarifbeitrag PVB!! Er ändert sich automatisch, wenn sich der Höchstbeitratg verändert bzw. bei Beitragsanpassungen, wenn der Höchstbeitrag nicht erreicht wurde! Eine detaillierte laienverständliche Darstellung umfasst mehr als 1 Seite!
ist devenitiv geschehen, er ist vertreter der dbv und der axa, ist aber speziell für öffentlichen dienst und beamte zuständigWichtig ist, dass der Antrag einem Versicherungsvertreter der DBV/AXA übergeben ist.
Seine Zuständigkeit ist völlig irrelevant! Entscheidend ist sein Status laut VVG und VersVermV! Woher wissen Sie das, wenn er keine Erstinformation gemäß § 11 VersVermV in Textform vorgelegt hat!
der beginn soll 01.07. sein wenn er das schafft sonst rückdatierung auf den ß1.07 spätestens.08.Welcher Beginn stand denn im Antrag!
Ein Beginn steht im unterschriebenen Antrag und nicht im willkürlichen Ermessen des Vertreters oder der Gesellschaft! Es geht auch nicht dfarum, was er schafft, sondern was beantragt ist!
jetzt sag nich ich hab was falsch gemacht, wie gesagt er hat rumgelabert aber dank deiner argumentation war der baff und ausgekontert, klar der hat keine freudentänze gemacht, aber er hat anerkannt das es so ist.hat er selber gesagt
Was er denkt oder sagt ist irrelvant - es gibt Gesetze und Verordnungen!
hallo kvprofi
jetzt hab ich wieder bedenken, ich denk nich das ich viel falsch gemacht hab.
aber wenn dem so sei, würde ich mich gerne nochmal an dich wenden.
die sache an dich übergeben, dann kann können sie mir ja ja mal mitteilen was so ein mandat kostet.
mfg
im moment der nicht sicher ist
aber wenn dem so sei, würde ich mich gerne nochmal an dich wenden.
die sache an dich übergeben, dann kann können sie mir ja ja mal mitteilen was so ein mandat kostet.
mfg
im moment der nicht sicher ist
hallo kvprofi
wie gesagt, ich grübel noch immer, mit das was gesagt hast zahlbeitrag und so,, da komm ich echt ins schwitzen, also wenn ich darf würd ich mich am mittwoch melden. so oder so ob alles glatt gegangen ist oder nicht.
langsam steigt der puls doch wieder, ich dacht der scheiß is gegessen
langsam steigt der puls doch wieder, ich dacht der scheiß is gegessen
Re: hallo kvprofi
Jederzeit gerne - meine E-Mail ist ja bekannt - alles andere über PN??herero hat geschrieben:wie gesagt, ich grübel noch immer, mit das was gesagt hast zahlbeitrag und so,, da komm ich echt ins schwitzen, also wenn ich darf würd ich mich am mittwoch melden. so oder so ob alles glatt gegangen ist oder nicht.
langsam steigt der puls doch wieder, ich dacht der scheiß is gegessen
Hallo KVprofi
Auch wenn Sie mich für völlig degeneriert halten,
es wird absolut verzögerungstaktik von denen gefahren, wie ich schon sagte wir waren da, antrag war weg.
Der vermittler wollt sich melden, kam nix. Angerufen, jaja mach, dann kam
heute der Antrag aus Wiesbaden, mit gesundheitsprüfung und so.
Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.
Frage: Wie geh ich damit jetzt um
MFG
Ich weiß, ich hätts besser wissen müssen dank eurer Tipps
es wird absolut verzögerungstaktik von denen gefahren, wie ich schon sagte wir waren da, antrag war weg.
Der vermittler wollt sich melden, kam nix. Angerufen, jaja mach, dann kam
heute der Antrag aus Wiesbaden, mit gesundheitsprüfung und so.
Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.
Frage: Wie geh ich damit jetzt um
MFG
Ich weiß, ich hätts besser wissen müssen dank eurer Tipps
Re: Hallo KVprofi
Zwei Bsp.: LG Hildesheim Az. 3 O 205/10 / LG Dortmund Az. 2 O 159/12herero hat geschrieben:Das ist doch Schwachsinn, die müssen den alten Herrn auch so aufnehemen.