Basis Tarif zu Teuer 73Jahre, Rentner, Schwer Krank
Moderator: Czauderna
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Da wir vom Basistarif sprechen ist es irrelevant, ob Ihr Vater zur letzten PKV geht oder zu irgendeiner anderen.
Die Versicherer bauen nur sehr unterschiedlich hohe Hüdern auf: von sehr hoch bis extrem hoch!
Es gibt Gesellschaften, die keinen, nur abschlussfinanzierten oder auch kompeteneren Aussendienst vor Ort haben!
Für solche Fälle wäre ich immer geneigt die Debeka zu empfehlen. Einige eminen aus Bösartigkeit. Ich sage: die haben überall Geschäftsstellen und sind mit den Fällen häufiger betraut. Der Aussendienst ist angestellt und fachlich teilweise recht kompetent!
Die Versicherer bauen nur sehr unterschiedlich hohe Hüdern auf: von sehr hoch bis extrem hoch!
Es gibt Gesellschaften, die keinen, nur abschlussfinanzierten oder auch kompeteneren Aussendienst vor Ort haben!
Für solche Fälle wäre ich immer geneigt die Debeka zu empfehlen. Einige eminen aus Bösartigkeit. Ich sage: die haben überall Geschäftsstellen und sind mit den Fällen häufiger betraut. Der Aussendienst ist angestellt und fachlich teilweise recht kompetent!
Nun ja, KVProfi, ich glaube kaum, dass sich ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle den Popo aufreissen wird.
In der Regel bzw. überwiegend sind es eh nur Makler, die auf Provision arbeiten.
Was glaubst Du wohl, wie hoch die Provision für den Abschluss im Basistarif ist? Ich kann es Dir verraten, es gibt hierfür keine Provision.
Die offiezielle Version hiefür (keine Abschlussprovision) lautet, dass man den Basistarif so günstig wie möglich halten möchte.
Meine Ehrfahrungen in der Praxis zeigen, dass nur gutgewillte und zuvorkommende Geschäftsstellen hier ein wenig helfen. Sie bekommen ja nichts dafür. Wer arbeitet heute schon umsont. In der Regel läuft alles direkt über die PKV. Also muss man sich an die Zentrale wenden.
Hast Du dort andere Erfahrungen?!
In der Regel bzw. überwiegend sind es eh nur Makler, die auf Provision arbeiten.
Was glaubst Du wohl, wie hoch die Provision für den Abschluss im Basistarif ist? Ich kann es Dir verraten, es gibt hierfür keine Provision.
Die offiezielle Version hiefür (keine Abschlussprovision) lautet, dass man den Basistarif so günstig wie möglich halten möchte.
Meine Ehrfahrungen in der Praxis zeigen, dass nur gutgewillte und zuvorkommende Geschäftsstellen hier ein wenig helfen. Sie bekommen ja nichts dafür. Wer arbeitet heute schon umsont. In der Regel läuft alles direkt über die PKV. Also muss man sich an die Zentrale wenden.
Hast Du dort andere Erfahrungen?!
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Meine Mutter war wohl vor ein paar jahren schon mal bei mehreren Krankenkassen um meinen Vater dort privat zu versichern und ihr wurde dann persönlich mitgeteilt das sie nix damit zuntun hätten und sienihr bei der Krankenkasse versichern müsste bei der er das letzte mal versichert war. Ist das denn wahr oder auf welchen Artikel im Gesetz kann ich nichts ggf beziehen mal davon abgesehen das ich mir das diesmal schriftlich geben lassen würde. Ach und zu dieser Sache mit der Provision das finde ich teilweise echt widerlich wie Leute so denunziert werden weil sie nix abwerfen an Geld
Rossi hat geschrieben:Nun ja, KVProfi, ich glaube kaum, dass sich ein Mitarbeiter der Geschäftsstelle den Popo aufreissen wird.
In Debeka Geschäftsstellen sitzen Angestellte der Debeka! Das sind übwerwiegend offizielle Azussenstellen! Ob die sich den Popo aufreißen? Sie kann ja auch einen Versicherungsberater (§ 34 e GewO/§ 59.4 VVG) beauftragen und bezaheln!
In der Regel bzw. überwiegend sind es eh nur Makler, die auf Provision arbeiten.
Makler? Benutze das Wort bitte richtig. Provision beziehen Versicherungsvermittler, also Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler! Ein Versicherungsmakler wird in der regel ein solches Mandat nicht annehmen, weil dieses mandat für das Versicherungsmakler Unternehmen gar nicht kostendeckend ist! Versicherungsvertreter werden sich regelmäßig auch nicht kümmern. Die Debeka hat einen angestellten Aussendienst, der sich mutmaßlich auch nicht interessiert! Aber in den regionalödirektionen sitzen Innendienst-Angestellte!
Was glaubst Du wohl, wie hoch die Provision für den Abschluss im Basistarif ist? Ich kann es Dir verraten, es gibt hierfür keine Provision.
Das wolltest Du MIR jetzt aber nicht als Neuigkeit verkaufen, oder?
Die offiezielle Version hiefür (keine Abschlussprovision) lautet, dass man den Basistarif so günstig wie möglich halten möchte.
Ich werde dazu jetzt nichts sagen! Die offizielle Version ist auch etwas differenzierter. Es macht wenig Sinn das Produkt zu verprovisionieren um danach die krnaken dieser welt zu versichern, weil man die Anreize falsch gesetzt hat!!
Meine Ehrfahrungen in der Praxis zeigen, dass nur gutgewillte und zuvorkommende Geschäftsstellen hier ein wenig helfen. Sie bekommen ja nichts dafür. Wer arbeitet heute schon umsont. In der Regel läuft alles direkt über die PKV. Also muss man sich an die Zentrale wenden.
Debeka Regionaldirektionen sind i.d.R. Außenstellen der Zentrale - das ist wie eine DAK Geschäftsstelle, von denen ich zum Beispiel, im Gegensatz zu Barmer Büros, sehr viel halte!
Hast Du dort andere Erfahrungen?
In Bezug auf was?
Rechtsgrundlage:xmartinaxx hat geschrieben:Meine Mutter war wohl vor ein paar jahren schon mal bei mehreren Krankenkassen um meinen Vater dort privat zu versichern
1. bei Krankenkassen kann man niemanden privat versichern!
2. war Sie bei der PKV im Sinne der Gesellschaft oder in einem Büro eines Versicherungsvertreters der <Gesellschaft?
3. "vor ein paar Jahren" - da gab es den Basistarif und das heute gültige Recht noch gar nicht!
und ihr wurde dann persönlich mitgeteilt das sie nix damit zuntun hätten und sienihr bei der Krankenkasse versichern müsste bei der er das letzte mal versichert war. Ist das denn wahr oder auf welchen Artikel im Gesetz kann ich nichts ggf beziehen mal davon abgesehen das ich mir das diesmal schriftlich geben lassen würde. Ach und zu dieser Sache mit der Provision das finde ich teilweise echt widerlich wie Leute so denunziert werden weil sie nix abwerfen an Geld
Sorry, aber wenn Sie sich an einen Versicherungsvermittler wenden, dann hat er das Recht als selbstständiger Unternehmer sie als Kunde abzulehnen. Sie müssen sich schon an den Versicherer direkt oder eine "echte" Außenstelle wenden!
http://www.gesetze-im-internet.de/vvg_2008/__193.html
(3) Jede Person mit Wohnsitz im Inland ist verpflichtet, bei einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen für sich selbst und für die von ihr gesetzlich vertretenen Personen, soweit diese nicht selbst Verträge abschließen können, eine Krankheitskostenversicherung, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst und bei der die für tariflich vorgesehene Leistungen vereinbarten absoluten und prozentualen Selbstbehalte für ambulante und stationäre Heilbehandlung für jede zu versichernde Person auf eine betragsmäßige Auswirkung von kalenderjährlich 5.000 Euro begrenzt ist, abzuschließen und aufrechtzuerhalten; für Beihilfeberechtigte ergeben sich die möglichen Selbstbehalte durch eine sinngemäße Anwendung des durch den Beihilfesatz nicht gedeckten Vom-Hundert-Anteils auf den Höchstbetrag von 5.000 Euro. Die Pflicht nach Satz 1 besteht nicht für Personen, die
1.
in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder versicherungspflichtig sind oder
2.
Anspruch auf freie Heilfürsorge haben, beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben im Umfang der jeweiligen Berechtigung oder
3.
Anspruch auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben oder
4.
Empfänger laufender Leistungen nach dem Dritten, Vierten, Sechsten und Siebten Kapitel des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sind für die Dauer dieses Leistungsbezugs und während Zeiten einer Unterbrechung des Leistungsbezugs von weniger als einem Monat, wenn der Leistungsbezug vor dem 1. Januar 2009 begonnen hat.
Ein vor dem 1. April 2007 vereinbarter Krankheitskostenversicherungsvertrag genügt den Anforderungen des Satzes 1.
(4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags. Kann die Dauer der Nichtversicherung nicht ermittelt werden, ist davon auszugehen, dass der Versicherte mindestens fünf Jahre nicht versichert war. Der Prämienzuschlag ist einmalig zusätzlich zur laufenden Prämie zu entrichten. Der Versicherungsnehmer kann vom Versicherer die Stundung des Prämienzuschlages verlangen, wenn ihn die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und den Interessen des Versicherers durch die Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen werden kann. Der gestundete Betrag ist zu verzinsen.
(5) Der Versicherer ist verpflichtet,
1.
allen freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung Versicherten
a)
innerhalb von sechs Monaten nach Einführung des Basistarifes,
b)
innerhalb von sechs Monaten nach Beginn der im Fünften Buch Sozialgesetzbuch vorgesehenen Wechselmöglichkeit im Rahmen ihres freiwilligen Versicherungsverhältnisses,
2.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig sind, nicht zum Personenkreis nach Nummer 1 oder Absatz 3 Satz 2 Nr. 3 und 4 gehören und die nicht bereits eine private Krankheitskostenversicherung mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben, die der Pflicht nach Absatz 3 genügt,
3.
Personen, die beihilfeberechtigt sind oder vergleichbare Ansprüche haben, soweit sie zur Erfüllung der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 ergänzenden Versicherungsschutz benötigen,
4.
allen Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die eine private Krankheitskostenversicherung im Sinn des Absatzes 3 mit einem in Deutschland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherungsunternehmen vereinbart haben und deren Vertrag nach dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wird,
Versicherung im Basistarif nach § 12 Abs. 1a des Versicherungsaufsichtsgesetzes zu gewähren. Ist der private Krankheitskostenversicherungsvertrag vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen, kann bei Wechsel oder Kündigung des Vertrags der Abschluss eines Vertrags im Basistarif beim eigenen oder einem anderen Versicherungsunternehmen unter Mitnahme der Alterungsrückstellungen gemäß § 204 Abs. 1 nur bis zum 30. Juni 2009 verlangt werden. Der Antrag muss bereits dann angenommen werden, wenn bei einer Kündigung eines Vertrags bei einem anderen Versicherer die Kündigung nach § 205 Abs. 1 Satz 1 noch nicht wirksam geworden ist. Der Antrag darf nur abgelehnt werden, wenn der Antragsteller bereits bei dem Versicherer versichert war und der Versicherer
1.
den Versicherungsvertrag wegen Drohung oder arglistiger Täuschung angefochten hat oder
2.
vom Versicherungsvertrag wegen einer vorsätzlichen Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht zurückgetreten ist.
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Sorry, aber wenn Sie sich an einen Versicherungsvermittler wenden, dann hat er das Recht als selbstständiger Unternehmer sie als Kunde abzulehnen. Sie müssen sich schon an den Versicherer direkt oder eine "echte" Außenstelle wenden!
Das verstehe ich jetzt nicht. Wie sehe ich denn das es eine "exhte" aussenstelle ist etc. Ich mein wenn ich sonst eine Versicherung abschließe gehe ich doch sonst auch einfach zu einer Niederlassung in meinem Ort. Obwohl meine Mutter aber meinte dass sie extra zu einer "speziellen" gefahren ist die auch nur nach Termin Zeit hatten also gehe ich mal davon aus das es sowas war
Aber danke für den Hinweis
Das verstehe ich jetzt nicht. Wie sehe ich denn das es eine "exhte" aussenstelle ist etc. Ich mein wenn ich sonst eine Versicherung abschließe gehe ich doch sonst auch einfach zu einer Niederlassung in meinem Ort. Obwohl meine Mutter aber meinte dass sie extra zu einer "speziellen" gefahren ist die auch nur nach Termin Zeit hatten also gehe ich mal davon aus das es sowas war
Aber danke für den Hinweis
xmartinaxx hat geschrieben: Das verstehe ich jetzt nicht. Wie sehe ich denn das es eine "exhte" aussenstelle ist etc.
Echte wird von der Gesellschaft betrieben!
Ansonsten ist ein Versicherungsvertreter!
Das erkennt man, wenn einem die Erstinformation übergeben wird bzw. man ganz konkret nachfragt!
Echte sind fast ausgestorben!
Ich mein wenn ich sonst eine Versicherung abschließe gehe ich doch sonst auch einfach zu einer Niederlassung in meinem Ort.
Das ist keine Niederlassung, sondern das Büro eines selbstständigen Handelsvertreters, hier Versicherungsvertreter. Und wenn Sie abschließen wollen (provisionspflichtiges Produkt) sind Sie i.d.R. herzlich Willkommen!
Obwohl meine Mutter aber meinte dass sie extra zu einer "speziellen" gefahren ist die auch nur nach Termin Zeit hatten also gehe ich mal davon aus das es sowas war
Was ist denn jetzt wieder ein "spezielle"? Das Kind hat immer einen Namen. Entweder Versicherungsvertretr oder Außenstelle/Zentrale einer Versicherung! Manchmal auch sowohl als auch, wie z. B. bei der Debeka!
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Welche Außenstelle welcher Versicherung inn welchem Ort und in welcher Straße ist das denn?xmartinaxx hat geschrieben:Werde mich noch schlauer machen und dementsprechend nochmal was schreiben werde jedenfalls zu dieser aussenstelle gehen morgen oder übermorgen und dann mal schauen was passiert hm
Google ist ein Freund. man findet dann eine Homepage zu dem Büro und dort im Impressum die Erstinformationen - also was und wer er ist!
Die Debeka arbeitet mit einigen ausgewählten Versicherungsmaklern zusammen. In meiner Zeit als Versicherungsmakler (2002 bis 2004) gehörte ich zu dem erlesenen Kreis!Rossi hat geschrieben:@Kv-Profi, merci für diesen Hinweis. Jenes wusste ich nicht, dass die DEBEKA überhaupt nicht mit Versicherungsmaklern oder Versicherungsvertretern zusammenarbeitet.
Die DEBEKA scheint dann wohl einer der wenigen Versicherer zu sein.
Dann bin ich mal gespannt, was Martina erleben wird.
Ein Versicherungsmakler hat aber ein Schild an der Tür, auf der kein Versicherer steht, sondern z. B. derKVProfi Versicherungsmakler!
Mit Versicherungsvertretern arbeiten Versicherer deshalb nicht zusammen, weil die Versicherungsvertreter die Versicherung vertreten. Das ist keine "Zusammenarbeit", sondern ein abhängiges Verhältnis im Sinne des Handelsvertreterrechts gemäß HGB! Der Versicherungsvertreter muss in seiner Erstinformation und üblicherweise auch auf seinem Türschild) auf den Status aufmerksam machen! Im Prinzip sind das Angestellte ohne die Vorteile eines Angestellten und Selbstständige ohne die Vorteile eines Selbstständigen und werden deshalb auch gerne als Versicherungs-Sklaven bezeichnet!
Die Debeka arbeitet ausschließlich mit angestellten Mitarbeitern und die meisten Büros, die man so sieht, sind Büros der Zentrale in Kassel und nicht der Mitarbeiter! Das ist jedoch nicht kostengünstiger, weil die kosten brutal in der LV versteckt werden und die Mitarbeiter nur dann etwas mehr als wenig verdienen, wenn Sie ständig und überall Kapitalversicherung (am besten mit Unfallzusatzversicherung) verkaufen!
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Hallo zusammen,
ich war jetzt leider länger nicht Zuhause und konnte deshalb nichts schreiben.
Meine Mutter hat bei einer Aussenstelle der PKV angerufen bei der mein Vater das letzte mal versichert war.
Die Dame der PKV meinte, dass das mit dem anmelden bei der PKV alles nicht so einfach wäre.
Er müsse erst einmal zu einem Arzt und zu einem Zahnarzt (auf jedenfall BEIDES meinte die Frau). Dann müsste er die UNterlagen ausfüllen und an die PKV schicken.
Der Basistarif kostet 670Euro/Monat laut der Frau.
Morgen machen wir einen Termin für Anfang nächster Woche beim Arzt/Zahnarzt.
Die Frau von der PKV meinte ausserdem, dass er beim Sozialamt als Bedürftig eingestuft werden muss um irgendeine Art von Unterstützung erwarten zu können.
Meint ihr man könne jetzt schon eine Art Bescheinigung verlangen, mit der man vorab schon zum Sozialamt gehen kann? ODer sollte man warten bis er beim Arzt war und die unterlagen bei der PKV eingereicht hat?
ich war jetzt leider länger nicht Zuhause und konnte deshalb nichts schreiben.
Meine Mutter hat bei einer Aussenstelle der PKV angerufen bei der mein Vater das letzte mal versichert war.
Die Dame der PKV meinte, dass das mit dem anmelden bei der PKV alles nicht so einfach wäre.
Er müsse erst einmal zu einem Arzt und zu einem Zahnarzt (auf jedenfall BEIDES meinte die Frau). Dann müsste er die UNterlagen ausfüllen und an die PKV schicken.
Der Basistarif kostet 670Euro/Monat laut der Frau.
Morgen machen wir einen Termin für Anfang nächster Woche beim Arzt/Zahnarzt.
Die Frau von der PKV meinte ausserdem, dass er beim Sozialamt als Bedürftig eingestuft werden muss um irgendeine Art von Unterstützung erwarten zu können.
Meint ihr man könne jetzt schon eine Art Bescheinigung verlangen, mit der man vorab schon zum Sozialamt gehen kann? ODer sollte man warten bis er beim Arzt war und die unterlagen bei der PKV eingereicht hat?