Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Moderator: Czauderna

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Walter62
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Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Beitrag von Walter62 » 23.09.2019, 09:37

Hallo,
vorab einige Eckdaten
Ehemann - Alter 62 -seit 2003 selbständiger Handwerker / 2 Mann Unternehmen / 2004 von GKV in die PKV
Ehefrau Alter 61 seit 43 Jahren versicherungspflichtig beschäftigt / in der GKV

Mein Mann spielt mit dem Gedanken die selbständige Tätigkeit wegen ständiger Streittigkeiten mit dem 2. Firmeninhaber aufzugeben. Da sich der Betrieb auf dem Besitz des 2. Firmeninhabers befindet kommt eine alleinige Weiterführung der Firma für meinen Mann nicht in Frage.

Die Rente für langjährig Versicherte kann er frühestens zum 01.01.2021 beantragen, da nicht durchgehend Beiträge gezahlt wurden.

Fragen
Könnte mein Mann bei Aufgabe der selbstänigen Tätigkeit zum 31.12.2019 zum 01.01.2020 in die Familienversicherung meiner GKV wechseln, er hätte dann kein eigenes Einkommen.
Wie sieht es aus, wenn er beim Austritt aus der Firma seinen Firmenanteil ausgezahlt bekommt, ca. 25000 €.
Ist es dann von Bedeutung ob diese Zahlung noch 2019 oder erst 2020 erfolgt?
Wird sein Einkommen 2019 als Grundlage für die Aufnahme in der Familienversicherung herangezogen?

Es ist uns bewußt, dass er als Rentner dann freiwillig in der GKV wäre.

Ich danke für euer Interesse
LG Renate

Czauderna
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Re: Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 23.09.2019, 10:00

Hallo und willkommen im Forum
wenn er seine hauptberufliche Tätigkeit aufgibt und über keine eigenen Einnahmen verfügt, dazu zählen auch Einkünfte aus Vermietung/Verpachtung oder Kapitalerträge, dann hat er einen Anspruch auf die Familienversicherung bei dir.
Bei den genannten 25.000 € handelt es nicht um einen Versorgungsbezug, also um eine einmalige Zahlung, die in der Höhe die Familienversicherung nicht beeinflusst, d.h. nicht die 25000,00 € selbst sind beitragspflichtig sondern nur die Erträge daraus.
Die Einkommensgrenze für die Familienversicherung liegt in 2019 bei 445,00 € bzw. 450,00 € mtl. bei einer geringfügigen Tätigkeit.
Der Zeitpunkt der Zahlung spielt keine Rolle.
Gruss
Czauderna

Walter62
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Re: Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Beitrag von Walter62 » 23.09.2019, 12:38

Hallo Czauderna,
vielen Dank für deine Antwort.
Zwischenzeitlich hat sich durch Lesen im Forum eine weitere Frage gestellt.
Wie verhält es sich mit der Pflegeversicherung. Wenn die PKV gekündigt wird und mein Mann familienversichert ist, besteht dann in der Pflegeversicherung eine Wartezeit von 2 Jahren?

Vielen Dank
LG Renate

Czauderna
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Re: Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 23.09.2019, 13:16

Hallo,
ja, die Wartezeit muss beachtet werden - dazu gibt es auch ein BSG-Urteil -BSG-Urteil vom 30.11.2017, Az.: B 3 P 5/16 R.
Gruss
Czauderna

Walter62
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Re: Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Beitrag von Walter62 » 24.09.2019, 10:28

Hallo Czauderna,
ich habe mir das Urteil des BSG angeschaut und bin jetzt schlauer.
Meine Frage.
Könnte man nur die PKV kündigen und die Pflegeversicherung noch 2 Jahre weiter laufen lassen um diese Lücke zu überbrücken?

Ich danke dir und wünsche dir noch einen schönen Tag.

LG Renate

Czauderna
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Re: Aufgabe Selbständigkeit / Familienversicherung

Beitrag von Czauderna » 24.09.2019, 12:15

Walter62 hat geschrieben:
24.09.2019, 10:28
Hallo Czauderna,
ich habe mir das Urteil des BSG angeschaut und bin jetzt schlauer.
Meine Frage.
Könnte man nur die PKV kündigen und die Pflegeversicherung noch 2 Jahre weiter laufen lassen um diese Lücke zu überbrücken?

Ich danke dir und wünsche dir noch einen schönen Tag.

LG Renate
Hallo,
ich sage "ja" , aber das musst besser du die PKV fragen, ob das so geht
Gruss
Czauderna

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