Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig

Moderator: Czauderna

Beate M
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Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig

Beitrag von Beate M » 14.02.2021, 23:17

Hallo wer kann helfen ? Ich pflege meine Mutter Pflegegrad 3 erhält Hilfe zur Pflege beim Grundsicherungsamt bin SGB 2 Bezieher .

Krankenkasse SGBV § 264 Mutter betreute bei der Krankenkasse . Krankenkasse lehnte Antrag ab die soziale Sicherung für mich weil meine Mutter nur betreute nach § 264 SGB V ist . Widerspruch ablehnung der DRV nicht zuständig keine Pflichtversicherung .Bin aber ALG 2 bezieher .
Grusiamt meint Freiwillige Versicherung bei der Rentenversicherung abschließen . Grusiamt meint Rentenversicherung ist zuständig .

Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?

Keiner kann so richtig Auskunft geben .....

Czauderna
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Re: Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig

Beitrag von Czauderna » 15.02.2021, 12:01

Hallo und willkommen im Forum
dass die Pflegekasse hier nicht zuständig ist, davon bin ich auch überzeugt -
Der Knackpunkt ist meiner Meinung nach das hier -
Rentenversicherung weiß nicht ob pflicht versichert über Alg 2 oder freiwillig versichert ? wer zahlt nun die Beiträge ? oder Privatversichern aber wer bezahlt da die freiwillige Versicherung zur sozialen Sicherung ?
Das sollte, bzw. muss aber eine Rentenversicherung schon wissen.
Hier ein Link, der die Nichtzuständigkeit der Pflegekasse behandelt - https://www.google.com/search?hl=de&sx ... CAw&uact=5
und hier findet sich eine offizielle Verlautbarung (ab Seite 36) (Hamburg), die aber auch in anderen Bundesländern ähnlich sein dürfte -
https://www.google.com/search?q=Rentenv ... 44&bih=910
danach wäre die Zahlstelle, die auch das Pflegegeld und/oder die Sachleistungen trägt zuständig.
Gruss
Czauderna

Rossi
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Re: Soziale Sicherung der Pflegeperson SGB 2 keiner richtig zuständig

Beitrag von Rossi » 22.02.2021, 13:48

Richtig, Du musst dich an den Sozialhilfeträger wenden, da dieser auch die sog. Hilfe zur Pflege nach §§ 61 ff. SGB XII gewährt.

Es gibt hierfür speziell auch eine Rechtsgrundlage.

Zitat:


§ 64f SGB XII Andere Leistungen


(1) Zusätzlich zum Pflegegeld nach § 64a Absatz 1 sind die Aufwendungen für die Beiträge einer Pflegeperson oder einer besonderen Pflegekraft für eine angemessene Alterssicherung zu erstatten, soweit diese nicht anderweitig sichergestellt ist.

Das ist eine Einzelfallprüfung.

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