vielleicht kann mir jemand auf die Sprünge helfen......
Liesel, bisher als Verwaltugnsangestellte tätig, war nun selber 15 Monate krank und pflegt seit Jahren den Vater ( Stufe II). Dei A>U endet udn sie möchte nun die Arebit unterbrechen und sich 3 Monate lang der Pflege des Vaters widmen. Möglichg ist eine Familienpflege bis 24 Mon) , eine Pflege bis zu 6 Monaten oder auch eine Begleitung in der letzten Lebensphase bis zu 3 Mon. Sie ist sich wegen der fehlenden KV im Unklaren. Ein Familienhilfeanspruch besteht nicht, der Ehegatte ist beihilfeberechtigt. Einereits könnte sie eine frw. Versicherung in der gesetzl. KV beantragen, andererseits wird vermutlich wegen des fehlenden eigenen Einkommens ein teilweiser Beihilfeanspruch entstehen. Im letzteren Fall wäre nur ein private Zusatzversicheurng zur Aufstockung einschlägig. Was kostengünstiger ist, ist mir unklar. Irgenwo habe ich etwas von einer Zusatzleistung zu den Beiträgen durch die Pflegekasse in Erinnerung. Wer kann mehr dazu sagen?? Danke vorab.
Pflegeleistung - berufliche Auszeit
Moderator: Czauderna
Hallo,
ja, die Freistellung zählt als unbezahlter Urlaub mit Kündigungsschutz, wenn ich davon ausgehen kann, dass die Betreffende als Arbeitnehmerin krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist. Während dieser Zeit muss sie sich selbst krankenversichern. Das kann in der bisherigen GKV-Kassse sein und wenn sie dann keine oder nur geringe Einnahmen hat, dann kostet das ca. 182,00 € im Monat.
Du schreibst hier aber etwas von Beihilfeanspruch - wo käme der her ?. Da wäre natürlich auch eine PKV-Teilversicherung denkbar.
Einen Beitragszuschuss von der Pflegekasse gibt es nicht - der könnte ja vom zu Pflegenden vom Pflegegeld geleistet werden - nur so als Vorschlag.
Die Pflegekasse zahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Gruss
Czauderna
ja, die Freistellung zählt als unbezahlter Urlaub mit Kündigungsschutz, wenn ich davon ausgehen kann, dass die Betreffende als Arbeitnehmerin krankenversicherungspflichtig beschäftigt ist. Während dieser Zeit muss sie sich selbst krankenversichern. Das kann in der bisherigen GKV-Kassse sein und wenn sie dann keine oder nur geringe Einnahmen hat, dann kostet das ca. 182,00 € im Monat.
Du schreibst hier aber etwas von Beihilfeanspruch - wo käme der her ?. Da wäre natürlich auch eine PKV-Teilversicherung denkbar.
Einen Beitragszuschuss von der Pflegekasse gibt es nicht - der könnte ja vom zu Pflegenden vom Pflegegeld geleistet werden - nur so als Vorschlag.
Die Pflegekasse zahlt, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind Rentenversicherungsbeiträge für die Pflegeperson.
Gruss
Czauderna
Hallo,
es gab da in den letzten Jahren eine Änderung:
Die Pflegekasse zahlt auf Antrag einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, aber nicht mehr als den Mindestbeitrag. Wenn die Bruttoeinnahmen der pflegenden Person mehr als 1015 Euro monatlich betragen, ist der Beitrag höher als der Mindestbeitrag. Wenn der Ehegatte nicht in der GKV ist, wird die Hälfte der Ehegatten-Bruttoeinnahmen bei der Beitragsberechnung herangezogen (es gibt für Kinder ggf. Freibeträge). Aus den Ehegatteneinnahmen ergibt sich aber maximal ein Beitrag von ca. 390 Euro.
haufe.de/personal/personal-office-premium/pflegezeit-212-beitraege-fuer-freiwillige-mitglieder_idesk_PI10413_HI6689057.html
Wenn man in die PKV wechselt, können folgende Punkte wichtig sein:
- je nach Dauer des Berufslebens können auch kurze Lücken in der GKV gravierende Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge als Rentner haben ("Vorversicherungszeiten für die KVdR")
- ab dem 55. Geburtstag ist die Rückkehr wesentlich erschwert
- bei Wegfall des Beihilfeanspruchs (z.B. Erbschaft, Selbstständigkeit, Scheidung) steigt der PKV-Beitrag ganz wesentlich. Eine besondere Rückkehrmöglichkeit in die GKV besteht dann aber nicht.
Gruß
RHW
es gab da in den letzten Jahren eine Änderung:
Die Pflegekasse zahlt auf Antrag einen Zuschuss zu den Krankenversicherungsbeiträgen, aber nicht mehr als den Mindestbeitrag. Wenn die Bruttoeinnahmen der pflegenden Person mehr als 1015 Euro monatlich betragen, ist der Beitrag höher als der Mindestbeitrag. Wenn der Ehegatte nicht in der GKV ist, wird die Hälfte der Ehegatten-Bruttoeinnahmen bei der Beitragsberechnung herangezogen (es gibt für Kinder ggf. Freibeträge). Aus den Ehegatteneinnahmen ergibt sich aber maximal ein Beitrag von ca. 390 Euro.
haufe.de/personal/personal-office-premium/pflegezeit-212-beitraege-fuer-freiwillige-mitglieder_idesk_PI10413_HI6689057.html
Wenn man in die PKV wechselt, können folgende Punkte wichtig sein:
- je nach Dauer des Berufslebens können auch kurze Lücken in der GKV gravierende Auswirkungen auf die Höhe der Beiträge als Rentner haben ("Vorversicherungszeiten für die KVdR")
- ab dem 55. Geburtstag ist die Rückkehr wesentlich erschwert
- bei Wegfall des Beihilfeanspruchs (z.B. Erbschaft, Selbstständigkeit, Scheidung) steigt der PKV-Beitrag ganz wesentlich. Eine besondere Rückkehrmöglichkeit in die GKV besteht dann aber nicht.
Gruß
RHW
Re: Pflegeleistung - berufliche Auszeit
Oh, das hört sich ja nicht so toll an.
Ich habe meine Tante auch knapp 2 Jahre gepflegt aber musste dann auch irgendwann wieder in meinen Beruf einsteigen weil ich selber Kinder habe und die irgendwie über die Runden bringen muss.
Da haben wir nach einer Pflegekraft gesucht.
Es war aber eine große Tortur bis wir dann mal die Bewilligung der KK bekommen haben, dass es teilweise auch nur übernommen wird.
Bei pflegenmitherz.com/staedteuebersicht haben wir uns auch schon einen kleinen Überblick gemacht wenn es um die verschiedenen Leistungen der Kraft geht und auch in welcher Stadt die verfügbar sind.
Die wollen alles zur Vorlage haben, damit man ja wohl nicht betrügt oder so..echt unfassbar.
Aber am Ende ist dann auch alles gut gelaufen.
Ich habe meine Tante auch knapp 2 Jahre gepflegt aber musste dann auch irgendwann wieder in meinen Beruf einsteigen weil ich selber Kinder habe und die irgendwie über die Runden bringen muss.
Da haben wir nach einer Pflegekraft gesucht.
Es war aber eine große Tortur bis wir dann mal die Bewilligung der KK bekommen haben, dass es teilweise auch nur übernommen wird.
Bei pflegenmitherz.com/staedteuebersicht haben wir uns auch schon einen kleinen Überblick gemacht wenn es um die verschiedenen Leistungen der Kraft geht und auch in welcher Stadt die verfügbar sind.
Die wollen alles zur Vorlage haben, damit man ja wohl nicht betrügt oder so..echt unfassbar.
Aber am Ende ist dann auch alles gut gelaufen.