Budgetüberschreitung bei Pflegegrad-I

Moderator: Czauderna

Helmes63
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Budgetüberschreitung bei Pflegegrad-I

Beitrag von Helmes63 » 12.12.2018, 18:42

Guten Tag,

... wenn ein ambulanter Pflegedienst mehr macht im Rahmen der Haushaltshilfe als das Budget hergibt kommt es zu Komplikationen, gerade wenn der Pflegebedürftige "nur" in Pflegegrad I eingestuft wurde. Kommt es zur Überzahlung kann es meines Wissens passieren, dass die Pflegekasse auch Zahlungen sperrt. Wie kann man aus einer derartigen Sackgasse konkret herauskommen ?

Czauderna
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Re: Budgetüberschreitung bei Pflegegrad-I

Beitrag von Czauderna » 12.12.2018, 21:21

Hallo,
Man weiß im voraus wieviel man bekommt, also eine Frage der Planung. Der Ausweg wäre entweder weniger in Anspruch zu nehmen oder einen Höherstufungsantrag zu stellen.
Gruß
Czauderna

broemmel
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Re: Budgetüberschreitung bei Pflegegrad-I

Beitrag von broemmel » 13.12.2018, 00:31

Das Szenario ist mal wieder absoluter Quatsch.

Man wählt die Sachleistung: der Pflegedienst rechnet mit der PV ab. Die PV zahlt natürlich nur den Höchstsatz des jeweiligen Pflegegrades. Egal wie hoch die Rechnung ist.

Eine Überzahlung kommt also nicht zustande.

Ansonsten spielt die Fantasie von helmes wieder verrückt.
Er vermischt Haushaltshilfe mit Leistungen der Pflegeversicherung.

Er will hier nur wieder eine Diskussion entfachen. Er hat wohl Langeweile zu Hause

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healthisimportant
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Re: Budgetüberschreitung bei Pflegegrad-I

Beitrag von healthisimportant » 10.11.2020, 19:27

Ich wollte hierzu noch beitragen, dass es in gewissen Fällen auch Sinn machen kann, dass man verlangt, dass die Bestimmung des Pflegegrades noch einmal überprüft wird. Sollte man merken, dass man mit dem Geld nicht klar kommt, kann es sein, dass hier auch Fehler passiert sind. Ich habe damit schon Erfahrungen gemacht.

Czauderna
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Re: Budgetüberschreitung bei Pflegegrad-I

Beitrag von Czauderna » 10.11.2020, 20:42

healthisimportant hat geschrieben:
10.11.2020, 19:27
Ich wollte hierzu noch beitragen, dass es in gewissen Fällen auch Sinn machen kann, dass man verlangt, dass die Bestimmung des Pflegegrades noch einmal überprüft wird. Sollte man merken, dass man mit dem Geld nicht klar kommt, kann es sein, dass hier auch Fehler passiert sind. Ich habe damit schon Erfahrungen gemacht.
Hallo,
super, vielleicht sogar ein "Kollege", der hauptberuflich mit der Pflegeversicherung zu tun hat. Du hast vollkommen recht, gegen die Einstufung kann man Widerspruch einlegen und es gibt tatsächlich fälle, bei denen ein solcher Widerspruch auch Erfolg hatte und auch in Zukunft haben wird.
Dass der Beitrag, auf den du antwortest, mittlerweile fast zwei Jahre alt ist, das hast du sicher übersehen, aber du bist ja noch neu hier, da passt das schon.
Danke und Gruss
Czauderna

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