Zuzahlungsbefreiung über KK + außergewöhnl. Belastung Steuer

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
mrymen
Beiträge: 199
Registriert: 17.03.2008, 13:19

Zuzahlungsbefreiung über KK + außergewöhnl. Belastung Steuer

Beitrag von mrymen » 25.11.2008, 23:56

Hallo zusammen,

ich habe folgende wichtige Frage.
Wäre supernett, wenn mir jemand einen Rat geben kann.

Also, ich habe dieses Jahr 3 Monate Gehalt bekommen, und den Rest Krankengeld bzw. Übergangsgeld.
Das Jahr zuvor habe ich voll gearbeitet.
Ich habe den Chronikerstatus!
Da ich dieses Jahr viele "Gesundheitsausgaben" habe wie:
-Rezeptgebühren, Massagezuzahlungen, Praxisgebühr, Krankenhausgeld...
werde ich sicher nachträglich von der Zuzahlung befreit sprich, ich bekomme wohl etwas von der Kasse zurückerstattet.

Nun meine Frage:
Wenn ich die Quittungen der Kasse einreiche, bekomme ich diese wieder zurück?
Weil ich doch diese auch für die außergewöhnliche Belastungen der Einkommenssteuer brauche! Auch hier werde ich über die Belastungsgrenze kommen, und so etwas von der Steuer zurück erhalten!

Oder behält die Kasse die Quittungen ein?
Muß ich evtl. Kopien erstellen?

Oder wie macht man sowas???

Danke
mrymen

Krankenkassenfee
Beiträge: 1958
Registriert: 18.09.2006, 18:32

Beitrag von Krankenkassenfee » 26.11.2008, 07:50

Hallo,

die Kasse behält alle Original-Quittungen. Du solltest Dir also vorher Kopien machen.

Ob das als außergewöhnliche Belastung wirklich viel ausmacht - glaub ich nicht. Ausserdem musst Du bei der Steuer angeben, dass da betreits eine Erstattung gelaufen ist.

LG, Fee

ratte1
Beiträge: 900
Registriert: 22.09.2007, 11:50

Beitrag von ratte1 » 30.11.2008, 12:59

Hallo,
Krankenkassenfee hat geschrieben:die Kasse behält alle Original-Quittungen. Du solltest Dir also vorher Kopien machen.
nach meiner Kenntnis akzeptiert das Fianzamt die Bescheinigung der KK über das Ergebnis des Befreiungsantrages als Nachweis der Zuzahlungen. Wenn auf den Quittungen jedoch auch Beträge für selbst gekaufte Medikamente stehen, sollte die KK aufgefordert werden, Kopien der Zuzahlungsquittungen mit Zuschussvermerk zurückzusenden.

Freundliche Grüße

ratte1

Antworten