Zuzahlungsbefreiung - genaue Ermittlung der Belastungsgrenze

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Jolene
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Zuzahlungsbefreiung - genaue Ermittlung der Belastungsgrenze

Beitrag von Jolene » 11.02.2011, 14:57

Wie genau wird die Belastungsgrenze ermittelt? Die Belastungsgrenze für chronisch Kranke liegt bei 1 % des jährlichen Bruttoeinkommens - das weiss ich. Aber: zu welchem Zeitpunkt?

Ein Beispiel:

In diesem Jahr hatte ich 300 € Bruttoeinkommen. Meine Zuzahlungen haben am 01.02.2011 schon dei 1% Grenze = 3 € überschritten. Also habe ich für den Rest des Jahres Anspruch auf Zuzahlungsbefreiung? Kann man doch meine zukünftigen Einkünfte in diesem Jahr nicht voraussehen. Oder: muss man bis Ende des Jahres warten, damit man tatsächliches Einkommen ermitteln kann?

Wie wird es gehandhabt?

Vielen Dank im voraus!

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 11.02.2011, 15:41

Du lebst von 300€ im monat??

dann

300€*12 monate = 3600 /100 =36€ eigenbelastung im Jahr

Immer bei Antragstellung wird die belastungsgrenze ermittelt. Also bei Lohnabrechnung im februar wird der Monatsdurchscnitt ermittelt und mit 12 multipliziert

Aber auch die Einkommen des Familien- Hauptversicherten oder des ehepartners zählt dazu, solange sie in einem haushalt leben

Jolene
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Beitrag von Jolene » 11.02.2011, 16:01

hallo sozifa, vielen Dank für die Antwort!

Nein, ich lebe nicht von 300 € im Monat, aber ich bekam bis sagen wir mal 10.01.2011 soviel Krankengeld. Ob das Krankengeld weiterhin bezahlt wird bleibt noch offen. Also habe ich praktisch bis dato 300 € Einkommen.

Meine Krankenkasse hat das Bruttokrankengeld auf das ganze Jahr hoch gerechnet und ist so auf eine Zuzahlungsgrenze von sagen wir mal 150 € gekommen, obwohl es nie sicher ist, ob und wie lange sie mir das Krankengeld noch weiterzahlt.

Ich bin Single - lebe in einem Einzelhaushalt.

sozifa90
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Beitrag von sozifa90 » 11.02.2011, 16:06

was hast du denn alles für einkünfte?

wann wurde der antrag gestellt?

warum wird jetzt kein krankengeld mehr gezahlt?

Aha
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Beitrag von Aha » 11.02.2011, 16:06

Die Krankenkasse nimmt erstmal eine Vorausberechnung vor. Also sie muss auf einen Jahresbetrag kommen, also ggf. erstmal das Krankengeld. Wenn sich die Einkommensverhältnisse im laufenden Jahr verändern, also mehr oder weniger werden, sollte neu berechnet werden. Entweder mußt du dann nachzahlen, weil die Grenze eigentlich höher wäre, oder du bekommst eine Erstattung, wenn die Belastungsgrenze weniger ist, und du diese überschritten hast. Zu gegebener Zeit einfach bei Kasse fragen und um Neuberechnung bitten. :shock:

Jolene
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Beitrag von Jolene » 11.02.2011, 16:14

Danke Dir auch, Aha!

Wie gesagt, die 300 € ist mein einziges Einkommen in 2011. Das Krankengeldauszahlschein wurde von der Kasse zurückgesendet wegen eines Formalfehlers, den mein Arzt ausbessern sollte. Da er selten Termine hat, verzögert sich das Ganze...

Jolene
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Beitrag von Jolene » 11.02.2011, 16:15

Ach ja, den Antrag habe ich sagen wir mal am 10.02.2011 gestellt.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.02.2011, 20:43

Hallo,

wie schon geschrieben handelt es sich hier nicht um eine Zuzahlungsbefreiung sondern um das Überschreiten der Belastungsgrenze durch entsprechende Zuzahlungen.
Dafür muss man sich ersteinmal den Grundsatz der Berechnung anschauen.
Es war und ist so vorgesehen, dass der Versicherte am Jahresende mit seinen gesammelten Belegen und den Einkommensnachweisen für das abgelaufene Jahr bei seiner Krankenkasse vorstellig wird. Die Kasse prüft bzw. errechnet nun die 2% Belastungsgrenze und beim vorliegen einer chronischen Erkrankung die 1%-Grenze.
Danach werden die eingereichten Zuzahlungsbelege mit der Grenze aufgerechnet und alles was an nachewiesenen Belegen diese Grenze überschreitet erhält der Versicherte dann zurück. Nun hat man ziemlich schnell nach Einführung dieser Regelung festgestellt, dass es für bestimmte Versicherte eine finanzielle Härte wäre wenn man die Berechnung grundsätzlich immer nur zum Jahresende vornehmen würde, deshalb hat man auch die Möglichkeit geschaffen, diese Berechnung auf Antrag auch schon früher im Jahr vorzunehmen. Dann ist der Ablauf folgender. Der Versicherter legt beispielsweise bereits im Juni d.lfd.J.
seine Unterlagen der Kasse vor. Dieses errechnet dann aufgrund der bisherigen Einkommensnachweise und ggf. vorausschauned bis zum Jahresende die Belastungsgrenze. Überschreiten die vorgelegten Belege die Teilgrenze, dann erfolgt bereits jetzt eine Erstattungen und der Versicherte reicht am Ende des Jahres den Rest ein (was aber sehr, sehr selten vorkommt), oder der Versicherte überschreitet mit seinen Ausgaben bereits im (beipielsweise) Juni die Gesamtjahresgrenze, dann erhält er eine entsprechene Erstattung und für den Rest des Jahres einen Zuzahlungsbefreiungsausweis. Fehlen ihm am Erreichen der Jahresbelastungsgrenze noch entsprechende Nachweise, dann kann er den fehlenden Betrag zur Belastungsgrenze an seine Kasse zahlen und erhält auch für den Rest des Jahres seinen Ausweis.
Kommen wir nun, nach dieser wirklich langen Einführung zu deinem Fall.
Du hättest gerne eine Zuzahlungsbefreiung für das Jahr 2011 und hattest bisher nur 300,00 € Einnahmen (Krankengeld).
Wenn das so laufen soll wie du das gerne hättest (das geht), dann wird dein Jahreseinkommen aber hochgerechnet (theoretisch 300,00 € x 12 = 3600,00 €,
davon 2% 72,00 € ). Du würdest diesen Betrag an die Kasse zahlen und den Ausweis bekommen , das Problem ist nur, dass man seitens der Kasse in deinem Falle garnicht weiss wie hoch dein Einkommen im Jahr 2011 sein wird, weil dein Versicherungsverhältnis bzw. deine Einkommensverhältniss nicht klar auf der Hand liegen, demnach wird die Kasse deinen Wunsch ablehnen und dir anbieten entweder am Ende des Jahres die Berechnung vorzunehmen oder ggf. entsprechend früher. Diese Vorausszahlung für das Kalenderjahr empfehlen wir als Kassen übrigens nur denen, die in der Vergangenheit allein durch ihre, vormalen und laufenden Zuzahlungen relativ früh im Jahr bereits die Grenze erreicht haben. Zuzahlungen ausser der Reihe, wie Krankenhaus oder Kur oder Krankentransport können meist nicht vorhergesehen werden und einmal gezahlte Vorauszahlungen sind endgültig und werden grundsätzlich nicht mehr zurückgezahlt.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 11.02.2011, 21:09, insgesamt 1-mal geändert.

Jolene
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Beitrag von Jolene » 11.02.2011, 21:02

Danke, Czauderna. Das hilft mir sehr.

ratte1
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Beitrag von ratte1 » 11.02.2011, 23:22

Hallo Czauderna,

Du hast aber schon gelesen, dass die 300, Euro in 10 Tagen und nicht in einem Monat erzielt wurden?

Die Berechnung müsste dann m.E. von 300 :10x360= 10.800,- erfolgen

2 % = 216,- Euro Belastungsgrenze.


MfG

ratte1

Jolene
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Beitrag von Jolene » 15.02.2011, 11:41

nochmal herzlichen Dank an alle. Jetzt weiss ich Beschied!

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 15.02.2011, 19:30

ratte1 hat geschrieben:Hallo Czauderna,

Du hast aber schon gelesen, dass die 300, Euro in 10 Tagen und nicht in einem Monat erzielt wurden?

Die Berechnung müsste dann m.E. von 300 :10x360= 10.800,- erfolgen

2 % = 216,- Euro Belastungsgrenze.


MfG

ratte1
Hallo,
jo, so kann man es auch rechnen - war ja auch nur fiktiv !1
Trotzdem danke.
Gruss
Czauderna

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