Hallo,
ich bin Chronikerin und deshalb mit 1% bei den Zuzahlungen dabei.
Gilt dann dieser Satz von 1% auch für meinen Mann?
Was ist, wenn ich für dieses Jahr bereits das 1% überschritten habe, ist dann mein Mann für das restliche Jahr auch zuzahlungsbefreit?
Mein Mann und ich sind in verschiedenen Krankenkassen versichert. Müssen wir das seiner Kasse irgendwie mitteilen?
Danke schon mal im Voraus für eure Hilfe.
Zuzahlungsbefreiung für beide Eheleute
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
Ihr werdet gemeinsam veranlagt und für beide gelten auch die 1 %.
Ihr müsst euch eine Krankenkasse aussuchen, da reicht Ihr alles ein. Die rechnen das dann aus und teilen es der anderen Kasse mit. Die nimmt dann ggf. die anteilige Erstattung vor und stellt die Befreiungsbescheinigung aus, wenn die 1 % überschritten wurden.
Am besten bei der Kasse, wo die chronisch Kranke mit den meisten Zuzahlungen versichert ist.
LG, Fee
Ihr werdet gemeinsam veranlagt und für beide gelten auch die 1 %.
Ihr müsst euch eine Krankenkasse aussuchen, da reicht Ihr alles ein. Die rechnen das dann aus und teilen es der anderen Kasse mit. Die nimmt dann ggf. die anteilige Erstattung vor und stellt die Befreiungsbescheinigung aus, wenn die 1 % überschritten wurden.
Am besten bei der Kasse, wo die chronisch Kranke mit den meisten Zuzahlungen versichert ist.
LG, Fee
Hallo,
ergänzend zu dem Beitrag der "Krankenkassenfee", den ich zu 100% unterschreibe noch eine Anmerkung.
Wenn für Sie schon die 1% festgestellt wurden - dann muss die Kasse doch auch das Einkommen Ihres Ehegatten mit einbezogen haben und muesste dann doch auch wissen, dass dieser auch in der GKV versichert ist.
In solchen Fällen sieht dann eine Mitteilung über diese 1% gleich so aus, dass die beteiligte Kasse mit einbezogen werden kann.
Gruß
Czauderna
ergänzend zu dem Beitrag der "Krankenkassenfee", den ich zu 100% unterschreibe noch eine Anmerkung.
Wenn für Sie schon die 1% festgestellt wurden - dann muss die Kasse doch auch das Einkommen Ihres Ehegatten mit einbezogen haben und muesste dann doch auch wissen, dass dieser auch in der GKV versichert ist.
In solchen Fällen sieht dann eine Mitteilung über diese 1% gleich so aus, dass die beteiligte Kasse mit einbezogen werden kann.
Gruß
Czauderna