Hallo, bis jetzt hat mir meine KK die Teilnahme an Kursen wie z.Bsp. Aqua Gymnastik voll ersetzt. Das wird jetzt eingespart und man bekommt nur noch 1x im Jahr ein Kurs erstattet. Nun könnte ich von meiner Hausärztin diesen Kurs auch als Verordnung bekommen, muß dann aber 3 € (pro Teilnahme) zuzahlen. Gehören diese 3 € auch zu den Zuzahlungen, wie die Rezeptgebühr? Also, wenn ich zuzahlungsbefreit bin, muß ich dann diese auch nicht zahlen?
Danke für Eure Auskünfte.
Tschüß pezet
Zuzahlung zur Aqua Gymnastik
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zuzahlung bei Heilmittel
z.B. Physiotherapie, Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie, Logopädie.
Die Zuzahlung beträgt 10% der Kosten der Verordnung zuzüglich 10 Euro je Verordnung.
Bei den 3 € wird es sich nicht um eine Zuzahlung handeln, sondern um eine wirtschaftliche Aufpreis. Bekommst du eine Quittung über die 3 €? Was steht da genau drauf? Hast du 10 € für die Verordnung bezahlt?
Werde leider nicht ganz schlau aus dem Sachverhalt. Zuvor war es ein ganz normaler Kurs und den gleichen Kurs hat dir ein Arzt verordnet!? Handelt es sich bei der Verordnung um Gruppen- oder Einzeltherapie?
Gehe aber stark davon aus, dass es ein wirtschaftlicher Aufpreis ist.
Sollte es ein wirtschaftlicher Aufpreis sein, kannst du diesen bei der Steuer geltend machen.
Hallo,
ich gehe davon aus, dass es sich um Funktionstraining oder Rehasport handelt.
Hierbei zahlt die KK einen Zuschuss; insbesondere bei Wassergymnastik fällt aber ein Eigenanteil für den Versicherten an.
Da es kein gesetzliche Zuzahlung ist (Aufzählung der zu berücksichtigenden Beträge s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html), wird diese auch beim Erreichen der Belastungsgrenze nicht angerechnet.
Freundliche Grüße
ratte1
ich gehe davon aus, dass es sich um Funktionstraining oder Rehasport handelt.
Hierbei zahlt die KK einen Zuschuss; insbesondere bei Wassergymnastik fällt aber ein Eigenanteil für den Versicherten an.
Da es kein gesetzliche Zuzahlung ist (Aufzählung der zu berücksichtigenden Beträge s. hier: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__61.html), wird diese auch beim Erreichen der Belastungsgrenze nicht angerechnet.
Freundliche Grüße
ratte1
Danke für die Auskünfte!
@NuRock: habe bis jetzt an der Gruppentherapie teilgenommen. Die Kosten hat meine KK als Vorsorgeprogramm (Bewegung) voll ersetzt. Am gleichen Kurs kann man auch mit Verordnung teilnehmen. Dann ist es so wie ratte1 schreibt.
Habe bis jetzt noch keine Verordnung bekommen, da der andere Weg ja kostengünstiger war, meine Ärztin hat mich nur mal darauf hingewiesen. Ab Juli zahlt die Kasse dies aber nicht mehr. Nun habe ich gehofft, daß die
3,00 € auf die Zuzahlungen angerechnet werden, denn als Harz4 Empfänger fällt es mir natürlich schwer, das Geld zusätzlich auszugeben.
Trotzden: Danke und allen einen schönen Sonntag!
pezet
@NuRock: habe bis jetzt an der Gruppentherapie teilgenommen. Die Kosten hat meine KK als Vorsorgeprogramm (Bewegung) voll ersetzt. Am gleichen Kurs kann man auch mit Verordnung teilnehmen. Dann ist es so wie ratte1 schreibt.
Habe bis jetzt noch keine Verordnung bekommen, da der andere Weg ja kostengünstiger war, meine Ärztin hat mich nur mal darauf hingewiesen. Ab Juli zahlt die Kasse dies aber nicht mehr. Nun habe ich gehofft, daß die
3,00 € auf die Zuzahlungen angerechnet werden, denn als Harz4 Empfänger fällt es mir natürlich schwer, das Geld zusätzlich auszugeben.
Trotzden: Danke und allen einen schönen Sonntag!
pezet