hallo,
ich bin in Behandlung in der Zahnklinik MEDECO in Berlin.
Weil ich Rollifahrer bin ,
chronische,starke Schmerzen habe,
und viel zu machen ist(auch mehrere Termine),
haben wir eine Behandlung in Vollnarkose vorgesehen.
ich habe auch ein Attest von meinem Schmerztherapeuten,
welches die Notwendigkeit der Vollnarkose unterstreicht.
Der Antrag ist nun von der AOK abgelehnt worden
mit folgender Begründung:
"Patienten,für die eine Behandlung i.Vollnarkose
indiziert ist,erhalten diese entsprechend den gesetzlichen Vorschriften.
nach Erbringung der Leistung kann d.zugelassene Kassenzahnarzt
diese über d.AOK-Card abrechnen.
Die Zahnklinik MEDECO ist ein zugelassenes Krankenhaus in
rein privater Trägerschaft.
Daher haben Sie keinen Anspruch auf Erstattung
der Krankenhausleistung.
Der Basispflegesatz von 450€ (Kosten der Narkose)ist lediglich Bestandteil der Krankenhausleistung,nicht der zahnärztlichen operativen Leistung(z.B.Narkose)"
weiß jemand,ob die Begründung stimmt,oder ob sich Widerspruch lohnt?
in der gleichen Zahnklinik wurde mir 2001 (bei einer umfangreichen Zahnsanierung) eine Vollnarkose v.d. AOK bewilligt-
warum jetzt nicht mehr(Gesetzesänderungen)?
ich bin mit dem Zahnarzt b.MEDECO sehr zufrieden,und würde ungern wechseln.
ich würde mich über Infos freuen.
Gruß Andreas
Zahnbehandlung in Vollnarkose-"private Trägerschaft
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 13.08.2008, 14:12
Hallo Andreas,
es gab tatsächlich eine Änderung bezüglich der Vollnarkose. Kassenzahnärzte können Vollnarkosen ohne vorherige Genehmigung der Kasse abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese findest du unter http://www.kzbv.de/service/Vollnarkose_2008_SW.pdf. Dies bedeutet, wenn dein Kassenzahnarzt der Meinung ist, dass die Vollnarkose medizinisch erforderlich ist, braucht er keine Einwilligung der Krankenkasse.
Deshalb vermute ich, dass das Problem bei der Klinik liegt. Wenn diese nur für die stationäre Behandlung zugelassen ist, kann keine ambulante Behandlung abgerechnet werden, unabhängig davon, ob sie medizinisch notwendig ist oder nicht. Dann kannst du dort nur behandelt werden, wenn die Einweisung eines anderen Arztes vorliegt und du stationär dort behandelt wirst, was u. U. im Vorfeld von der AOK geprüft werden kann.
GKV
es gab tatsächlich eine Änderung bezüglich der Vollnarkose. Kassenzahnärzte können Vollnarkosen ohne vorherige Genehmigung der Kasse abrechnen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen. Diese findest du unter http://www.kzbv.de/service/Vollnarkose_2008_SW.pdf. Dies bedeutet, wenn dein Kassenzahnarzt der Meinung ist, dass die Vollnarkose medizinisch erforderlich ist, braucht er keine Einwilligung der Krankenkasse.
Deshalb vermute ich, dass das Problem bei der Klinik liegt. Wenn diese nur für die stationäre Behandlung zugelassen ist, kann keine ambulante Behandlung abgerechnet werden, unabhängig davon, ob sie medizinisch notwendig ist oder nicht. Dann kannst du dort nur behandelt werden, wenn die Einweisung eines anderen Arztes vorliegt und du stationär dort behandelt wirst, was u. U. im Vorfeld von der AOK geprüft werden kann.
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