Zahlt Kasse bei Implantat-Problemen? Entzündungen etc.
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Zahlt Kasse bei Implantat-Problemen? Entzündungen etc.
Guten Tag.
Mir steht ein Implantat bevor.
Kasse zahlt hier ja nichts. Außer Zuschuss zur Krone.
Nun frage ich mich, ob die Kasse die Kosten übernimmt, sollte etwas mit
dem Implantat schief laufen.
z.B. Entzündungen, oder wieder entfernen des Implantats?
Wer kann mir hier sagen, wie soetwas in der Regel abläuft?
Danke
tom
Mir steht ein Implantat bevor.
Kasse zahlt hier ja nichts. Außer Zuschuss zur Krone.
Nun frage ich mich, ob die Kasse die Kosten übernimmt, sollte etwas mit
dem Implantat schief laufen.
z.B. Entzündungen, oder wieder entfernen des Implantats?
Wer kann mir hier sagen, wie soetwas in der Regel abläuft?
Danke
tom
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Wie das in der Regel bei deiner Kasse abläuft, kann dir nur deine Kasse sagen.
Grundsätzlich verlierst du bei einer sogenannten andersartigen Versorgung, wie sie ein Implantat darstellt, den Schutz als Kassenpatient gegenüber deinem Zahnarzt. Das heißt, die komplette Behandlung wird als Privatbehandlung abgewickelt, was neben den hohen Privathonoraren dazu führt, dass du und nicht mehr die Kasse Vertragspartner des Zahnarztes bist. Im Falle einer Mängelrüge musst du diese deshalb auch alleine durchziehen, die Kasse wird kein Gutachten in Auftrag geben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es Kassen gibt, die den § 52 SGB V in diesem Fall anwenden:
Gerichtsurteil mit weiteren Ausführungen, u. a. zur Höhe einer angemessenen Kostenbeteiligung:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=166812
Grundsätzlich verlierst du bei einer sogenannten andersartigen Versorgung, wie sie ein Implantat darstellt, den Schutz als Kassenpatient gegenüber deinem Zahnarzt. Das heißt, die komplette Behandlung wird als Privatbehandlung abgewickelt, was neben den hohen Privathonoraren dazu führt, dass du und nicht mehr die Kasse Vertragspartner des Zahnarztes bist. Im Falle einer Mängelrüge musst du diese deshalb auch alleine durchziehen, die Kasse wird kein Gutachten in Auftrag geben.
Ich könnte mir vorstellen, dass es Kassen gibt, die den § 52 SGB V in diesem Fall anwenden:
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__52.htmlHaben sich Versicherte eine Krankheit durch eine medizinisch nicht indizierte ästhetische Operation, eine Tätowierung oder ein Piercing zugezogen, hat die Krankenkasse die Versicherten in angemessener Höhe an den Kosten zu beteiligen und das Krankengeld für die Dauer dieser Behandlung ganz oder teilweise zu versagen oder zurückzufordern.
Gerichtsurteil mit weiteren Ausführungen, u. a. zur Höhe einer angemessenen Kostenbeteiligung:
https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/es ... &id=166812
@mrymen: Die Frage steht imho so gar nicht. Als erstes wird - sofern notwendig - Knochenaufbau für den Implantatstift vorgenommen, dann der Stift mit Provisorium gesetzt. Bei Verträglichkeit kommt die Suprakonstruktion drauf welche die Kasse bezuschusst, bei ev. späterer Unverträglichkeit kommt der Stift einfach wieder raus. Unverträglichkeiten gegen Titan können vorher ausgeschlossen und z.B. auf Keramik ausgewichen werden. Die Kosten für das ev. Rausmachen sind sehr gering im Vergleich zum Knochenaufbau und dem Stift. Diese müssten jedoch - sofern der Zahnarzt sie überhaupt ansetzt - durch Dich beglichen werden.
Das Vertragsverhältnis besteht hier zwischen Arzt und Dir.
Das Vertragsverhältnis besteht hier zwischen Arzt und Dir.
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@Poet:
Wieso meinst Du die Frage würde sich garnicht stellen? Was ist wenn beim Knochenaufbau was schief geht, wenn chronische Entzündungen auftreten, oder wenn das Implantat zum Dauerproblem wird: Schmerzen, Wackeln, nicht passen?
Muß der Patient dann alles privat (mit eigenem Anwalt) lösen? Gutachten, ggf klagen damit er nicht auf allen folgenden Behandlungskosten sitzen bleibt usw.
Die gesetzliche Krankenkasse wird u.U. sagen: Die privat bezahlte Leistung ist ursächlich für alle entstandenen Problem ->Pat. sitzt mit den Kosten da.
Ist die Position u.U. viel schlechter als die eines privat Versicherten. Weil der Patient völlig allein dasteht?
Wieso meinst Du die Frage würde sich garnicht stellen? Was ist wenn beim Knochenaufbau was schief geht, wenn chronische Entzündungen auftreten, oder wenn das Implantat zum Dauerproblem wird: Schmerzen, Wackeln, nicht passen?
Muß der Patient dann alles privat (mit eigenem Anwalt) lösen? Gutachten, ggf klagen damit er nicht auf allen folgenden Behandlungskosten sitzen bleibt usw.
Die gesetzliche Krankenkasse wird u.U. sagen: Die privat bezahlte Leistung ist ursächlich für alle entstandenen Problem ->Pat. sitzt mit den Kosten da.
Ist die Position u.U. viel schlechter als die eines privat Versicherten. Weil der Patient völlig allein dasteht?
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Der privat Versicherte doch auch. Dieser hat ein Vertragsverhältnis zu seinem Zahnarzt und zu seiner Versicherung. Versicherung und Zahnarzt haben nichts miteinander zu tun.Patient Hans Meier hat geschrieben:
Ist die Position u.U. viel schlechter als die eines privat Versicherten. Weil der Patient völlig allein dasteht?
@Hans Meier: Zusatz -> die Kasse zahlt nur den Zuschuss zur Suprakonstruktion, so wie sie auch den Zuschuss z.B. für eine Brücke zahlen würde. Auch da kann es sein, dass diese aufgrund von Komplikationen raus - rein -raus - rein muss solange bis es passt.
Die Gefahr dass der Unterbau nicht trägt wird minimiert bevor die Suprakonstruktion überhaupt drauf kommt. Erstmal wird der Stift mit einem Provisorium gesetzt.
Mängel bei der Implantatversorgung muss der Patient tatsächlich direkt beim Zahnarzt reklamieren, ggf. wenn notwendig mittels Rechtsweg.
Die Gefahr dass der Unterbau nicht trägt wird minimiert bevor die Suprakonstruktion überhaupt drauf kommt. Erstmal wird der Stift mit einem Provisorium gesetzt.
Mängel bei der Implantatversorgung muss der Patient tatsächlich direkt beim Zahnarzt reklamieren, ggf. wenn notwendig mittels Rechtsweg.