Wiedereingliederung durch Reha unterbrechen?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
Gast

Wiedereingliederung durch Reha unterbrechen?

Beitrag von Gast » 06.05.2013, 15:08

Hallo,

ich werde jetzt eine Wiedereingliederung beginnen, habe aber auch parallel einen Antrag auf Teil-EM-Rente laufen. Der Sachbearbeiter von der Rentenversicherung sagte mir damals bei der Antragstellung, dass ich wahrscheinlich eher nochmal auf Reha muss, bevor sicher ist, ob ich Rente bekomme oder nicht. Bisher ist da aber nichts weiter passiert, der Antrag ist noch in der Bearbeitung. Was passiert mit der Wiedereingliederung, die über die Krankenkasse läuft (Krankengeld) wenn ich vom Rententräger in die Reha geschickt werde? Wir die dann unterbrochen oder als gescheitert beendet? Was ist wenn ich nach der Reha wieder eine Wiedereingliederung beantrage? Läuft die dann über die Kasse oder über den Rententräger?

Sportsfreund
Beiträge: 582
Registriert: 12.01.2012, 11:00

Beitrag von Sportsfreund » 06.05.2013, 16:18

Hallo,

wird die Wiedereingliederung wg. der Reha unterbrochen, dann gilt sie als beendet.

Sollte sich nach der Reha dann (erneut) eine Wiedereingliederung anschließen, geht dies über die Rentenversicherung. Das heißt man erhält über die Reha-Entlassung hinaus weiter Übergangsgeld von der Rentenversicherung.

Gruß
Sportsfreund

Antworten