Wie viel KG kann von der KK genehmigt werden.

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
indiaberty
Beiträge: 126
Registriert: 26.01.2014, 08:31

Wie viel KG kann von der KK genehmigt werden.

Beitrag von indiaberty » 09.10.2014, 11:25

Habe eine extreme spastik, die auch mit Botox of label use behandelt wird.
Habe 2x wöchentlich Doppelstunden nach Bobath.
Diese sind leider nicht ausreichend.
Können auch mehrere genehmigt werden, wenn der behandelnde Neurologe dies dringend befürwortet??
lg.
berty

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 11.10.2014, 09:36

@indiaberty: Bezieht sich Deine Frage auf die 2Stunden pro Woche oder auf die Gesamtanzahl der Anwendungen/Dauer der Behandlung? Ersteres müsstest Du mit dem Behandler und Verordner besprechen, zweiteres mit dem Verordner und ggf. mit der Kasse denn nach Heil- und Hilfsmittelkatalog hat der verordnende Arzt Budgets, von denen aber in Absprache mit der Kasse im Einzelfall abgewichen werden kann.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 11.10.2014, 11:08

Poet hat geschrieben: Heil- und Hilfsmittelkatalog hat der verordnende Arzt Budgets, von denen aber in Absprache mit der Kasse im Einzelfall abgewichen werden kann.
??? Das Gerücht hält sich hartnäckig, entbehrt aber jeglicher Grundlage. Die Budgets wurden 2001 abgeschafft.

Die Sachlage laut den aktuell gültigen Heilmittelrichtlinien:

Für jede Erkrankung gibt es den sogenannten Regelfall, ohne weiter nachzuprüfen, gehe ich davon aus, dass das die verordneten Stunden sind.

Ist diese Behandlungsmenge nicht ausreichend, hat der Arzt die Möglichkeit, außerhalb des Regelfalls weitere Einheiten zu verordnen. Die meisten Krankenkassen verzichten darauf, diese Verordnungen vorab zu prüfen, bei einigen müssen sie vorab zur Prüfung eingereicht werden. Das hat aber nichts mit irgendwelchen Budgets zu tun, sondern allein mit der medzinischen Notwendigkeit.

Diese Genehmigung kann in Einzelfällen als Langzeitgenehmigung ausgesprochen werden, wenn der Versicherte das wünscht. Für den Versicherten hat das den Vorteil, dass er nicht jede einzelne Verordnung zur Genehmigung vorlegen muss.

Diese Langzeitgenehmigung führt allerdings dazu, dass diese Verordnungen im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung nicht berücksichtigt werden, weshalb die Ärzte verständlicherweise ein Interesse an dieser Langzeitgenehmigung haben, auch dann, wenn die Kasse auf die Vorlagepflicht bei Verordnungen außerhalb des Regelfalls verzichtet hat.

Und deshalb gibt es dann wieder einen Diagnosekatalog, in dem die Erkrankungen aufgeführt wird, bei denen die Langzeitgenehmigung als erteilt gilt, ohne dass die Verordnung der Kasse vorgelegt werden muss.

Weitere Infos: https://www.g-ba.de/informationen/richtlinien/12/

Poet
Beiträge: 2426
Registriert: 07.11.2012, 22:39

Beitrag von Poet » 11.10.2014, 14:25

...ja, da habe ich mich wieder blöd ausgedrückt. Ich meine auch die Regeleinheiten lt. HMK als Rahmen. Budget ist nicht das richtige Wort.

indiaberty
Beiträge: 126
Registriert: 26.01.2014, 08:31

Beitrag von indiaberty » 12.10.2014, 00:10

Danke für ausführliche Antwort.

Meine Behandlungen sind außerhalb des Regelfalls.
Jedoch nur 10 Doppelstunden, dann muss wieder ein neues Rezept ausgestellt werden.
Werde bei der KK noch wegen Langzeitgenehmigung und zusatzbehandlungen vorsprechen.

Mich würde noch interessieren, ob der Hausarzt das Rezept ausstellen darf, oder muss dies der behandelnde Neurologe.

GerneKrankenVersichert
Beiträge: 3599
Registriert: 13.08.2008, 14:12

Beitrag von GerneKrankenVersichert » 12.10.2014, 13:46

Wenn du zur Krankenkasse gehst, nimm eine Verordnung außerhalb des Regelfalls mit, damit die Kasse die Diagnoseschlüssel erkennen kann. Du kannst aber auch vorab schon mal schauen, ob es eine Diagnose ist, bei der die Genehmigung bei einigen Kassen vorab als erteilt gilt.

Liste der Diagnosen:
https://www.g-ba.de/downloads/17-98-338 ... Anlage.pdf

Kassen, die auf das Genehmigungsverfahren verzichtet haben (d. h., bei der entsprechenden Diagnose ist die Genehmigung erteilt, ohne dass du zur Kasse musst und deine Verordnungen sind nicht Bestandteil von Wirtschaftlichkeitsprüfung bei deinem Arzt), z. B. hier:
http://www.kvb.de/fileadmin/kvb/dokumen ... migung.pdf

Die Ersatzkassen sind z. B. nicht aufgeführt, sondern stehen unter "Ersatzkassen in Bayern". Je nach Bundesland und Krankenkasse (die evtl. nicht in allen Bundesländern zugelassen ist) kann die Liste unvollständig sein, da müsstest du bei der Kassenärztlichen Vereinigung deines Bundeslandes nachsehen.

Zur Verordnung: Wenn der Hausrzt sich zutraut, über die medizinische Notwendigkeit zu entscheiden, kann auch er die Verordnung ausstellen. Meist überweisen Hausärzte bei solchen Erkrankungen jedoch an die Fachärzte, damit diese die Notwendigkeit beurteilen.

Antworten