Wie lange hat der Patient Zeit, eine Begründung für einen Widerspruch nachzureichen?
Es wurde innerhalb der gesetzlichen 30 Tage Widerspruch eingelegt mit dem Hinweis, dass die Begründung nachgereicht wird.
Aufgrund von diversen Umständen (Urlaub des Arztes, Krankheit....) konnte noch keine Begründung nachgereicht werden.
Gibt es eine gesetzliche Regelung?
Widerspruchsfrist
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo Schemesch,
es gibt keine Frist für die Einreichung einer Widerspruchsbegründung da du als Versicherter nicht verpflichtet bist eine solche einzureichen. Eine Widerspruchsbegründung ist allerdings für die Krankenkasse sehr hilfreich um zu prüfen, ob deinem Widerspruch abgeholfen werden kann.
Ich würde die Krankenkasse informieren, bis zu welchem Datum du die Widerspruchsbegründung nachreichen wirst. So verhinderst du, dass deine Krankenkasse ohne deine Widerspruchsbegründung über deinen Widerspruch entscheidet.
LG
Shumway
es gibt keine Frist für die Einreichung einer Widerspruchsbegründung da du als Versicherter nicht verpflichtet bist eine solche einzureichen. Eine Widerspruchsbegründung ist allerdings für die Krankenkasse sehr hilfreich um zu prüfen, ob deinem Widerspruch abgeholfen werden kann.
Ich würde die Krankenkasse informieren, bis zu welchem Datum du die Widerspruchsbegründung nachreichen wirst. So verhinderst du, dass deine Krankenkasse ohne deine Widerspruchsbegründung über deinen Widerspruch entscheidet.
LG
Shumway