Hallo..!
Welcher Zeitraum wird eigentlich genau für die Berechnung des Krankengeldes zugrunde gelegt?
Wenn der Arbeitnehmer in den ersten 4 Wochen seines Arbeitsverhältnisses krank wird und unmittelbar vor Beginn dieses Arbeitsverhältnisses drei Wochen lang weder ein anderes Arbeitsverhältnis, noch Arbeitslosigkeit bestand??
"Drücken" dann etwa diese drei Wochen das Krankengeld, oder wird einfach die Höhe des davor bezogenen Gehalts als Berechnungsgrundlage verwendet?
Welcher Zeitraum fließt ist die Krankengeldberechnung ein?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
wie C. schon schrieb, entweder fiktiv, oder der vereinbarte Lohn (wenn Festgehalt).
Das bisher verdiente Teilgehalt kann nicht genommen und hochgerechnet werden, weil durch die Steuerprogression das Verhältnis von Brutto zu Netto nicht stimmt.
Was du vorher an Arbeitslosengeld oder in einem anderen Job gehabt hast, das ist egal.
LG, Fee
wie C. schon schrieb, entweder fiktiv, oder der vereinbarte Lohn (wenn Festgehalt).
Das bisher verdiente Teilgehalt kann nicht genommen und hochgerechnet werden, weil durch die Steuerprogression das Verhältnis von Brutto zu Netto nicht stimmt.
Was du vorher an Arbeitslosengeld oder in einem anderen Job gehabt hast, das ist egal.
LG, Fee