Was zählt zur teilweise Erstattung von Zuzahlungen?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Was zählt zur teilweise Erstattung von Zuzahlungen?

Beitrag von mrymen » 04.05.2021, 14:00

Hallo,
Ich mache auch für 2020 einen Antrag auf teilweise Erstattung von Zuzahlungen.
Einkommen ist klar.
Rente und private BU Rente plus Zinseinahmen bei mir. Mehr hab ich nicht.
Kosten?
Zuzahlung Arznei ist klar
Zuzahlung wie Krankenhaustagegeld ist auch klar.
Zuzahlugen zu Heilmittel wie Krankengym ist auch klar.

Aber:
Darf ich die Kosten für eine Knochendichtemessung angeben? Habe ich selbst bezahlt
Darf ich rezeptfreie Medikamente angeben?
Darf ich Kosten von meinem Heilpraktiker angeben?

Besten Dank

Czauderna
Beiträge: 11322
Registriert: 10.12.2008, 14:25

Re: Was zählt zur teilweise Erstattung von Zuzahlungen?

Beitrag von Czauderna » 04.05.2021, 14:29

mrymen hat geschrieben:
04.05.2021, 14:00
Hallo,
Ich mache auch für 2020 einen Antrag auf teilweise Erstattung von Zuzahlungen.
Einkommen ist klar.
Rente und private BU Rente plus Zinseinahmen bei mir. Mehr hab ich nicht.
Kosten?
Zuzahlung Arznei ist klar
Zuzahlung wie Krankenhaustagegeld ist auch klar.
Zuzahlugen zu Heilmittel wie Krankengym ist auch klar.

Aber:
Darf ich die Kosten für eine Knochendichtemessung angeben? Habe ich selbst bezahlt
nein
Darf ich rezeptfreie Medikamente angeben?
nein
Darf ich Kosten von meinem Heilpraktiker angeben?
nein

Besten Dank
Das sind alles keine gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteile/Zuzahlungen, zählen demnach nicht dazu.
Gruss
Czauderna

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