Bisher bin ich immer davon ausgegangen, dass die Krankenkasse nur Rehas zahlt bei Rentner und Erwerbsminderungsrentner, in einigen Fällen bei Krebs und bei Mutter Kind Kuren und bei Beamte.
Und bei den Leuten, die nicht die sozialrechtlichen Anforderungen für eine DRV Reha erfüllt haben
Ansonsten zahlt immer die DRV.
Oder?
Gibt es Ausnahmen wann die Krankenkasse für eine Reha leistet?
Wann zahlt die Kasse Rehas
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Wann zahlt die Kasse Rehas
Hallo susanne42,
die Krankenkasse darf nach § 40 SGB V die Reha nicht übernehmen, wenn die Voraussetzungen für eine Reha durch die Rentenversicherung erfüllt ist. Dies ist der Fall, wenn die entsprechenden Zeiten mit Rentenversicherungsbeiträgen vorliegen und die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Reha dies verhindert oder verzögert werden kann.
Die Rentenversicherung zahlt nicht für:
- beamtenähnliche Personen: Beamte, Geistliche, Zeit- und Berufssoldaten, Richter, DO-Angestellte, Pensionäre u.ä.
- Vollrentner wegen Alrers
- Versicherte, die voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten eine Vollrente wegen Alters beantragen wollen
Bei folgenden Rehas sind die Ansprüche gegenüber der RV und der GKV gleichrangig:
- Reha wegen Krebs (Besonderheiten in NRW: Arge Krebsbekämpfung)
- Kinder und Jugendliche, Schüler/Studenten bis 27
Gruß
RHW
die Krankenkasse darf nach § 40 SGB V die Reha nicht übernehmen, wenn die Voraussetzungen für eine Reha durch die Rentenversicherung erfüllt ist. Dies ist der Fall, wenn die entsprechenden Zeiten mit Rentenversicherungsbeiträgen vorliegen und die Erwerbsfähigkeit erheblich gefährdet oder bereits gemindert ist und durch die Reha dies verhindert oder verzögert werden kann.
Die Rentenversicherung zahlt nicht für:
- beamtenähnliche Personen: Beamte, Geistliche, Zeit- und Berufssoldaten, Richter, DO-Angestellte, Pensionäre u.ä.
- Vollrentner wegen Alrers
- Versicherte, die voraussichtlich in den nächsten 6 Monaten eine Vollrente wegen Alters beantragen wollen
Bei folgenden Rehas sind die Ansprüche gegenüber der RV und der GKV gleichrangig:
- Reha wegen Krebs (Besonderheiten in NRW: Arge Krebsbekämpfung)
- Kinder und Jugendliche, Schüler/Studenten bis 27
Gruß
RHW