Wann muß Antrag auf Krankengeld nach Reha gestellt werden!

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Wann muß Antrag auf Krankengeld nach Reha gestellt werden!

Beitrag von mrymen » 30.03.2008, 17:18

Hallo.
Ich bin mir nicht sicher, wie das mit dem Krankengeld abläuft.
Meine Reha beginnt am 2.4. wohl bis 14.Mai. also 6 Wochen.
Die Lohnfortzahlung durch den AG ist vollbracht!
Während der Reha erhalte ich Übergangsgeld.
Das ist bereits eingereicht.
Aber wie läuft das mit dem Krankengeld, wenn ich aus der Reha
arbeitsunfähig entlassen werde?

Ich geh gleich nach der Reha zum Arzt, der mich dann wieder mit selber Diagnose krankschreibt. (wieder gelbe Scheine??? oder ohne?)
Den "Zahlschein" habe ich schon.
Füllt den der Hausarzt dann gleich mit aus, und ich reiche den der Kasse
ein?

Wie läuft sowas in der Regel ab???

Danke
frank

ratte1
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Re: Wann muß Antrag auf Krankengeld nach Reha gestellt werde

Beitrag von ratte1 » 30.03.2008, 19:04

Hallo,
mrymen hat geschrieben:Aber wie läuft das mit dem Krankengeld, wenn ich aus der Reha arbeitsunfähig entlassen werde?
Ich geh gleich nach der Reha zum Arzt, der mich dann wieder mit selber Diagnose krankschreibt. (wieder gelbe Scheine??? oder ohne?)
Den "Zahlschein" habe ich schon.
Füllt den der Hausarzt dann gleich mit aus, und ich reiche den der Kasse
ein?
woher wollen Sie denn wissen, ob Sie nach der Reha noch weiter arbeitsunfähig sind? Ist ja gut, wenn man sich schon vorher auf die Eventualitäten einrichtet. Allerdings besteht so die Gefahr, dass man sich gar nicht "erlaubt" wieder gesund zu werden.

Warten Sie doch erst einmal das Ergebnis der Reha ab. Wenn Sie da noch arbeitsunfähig sind, schreibt der Arzt das in den Entlassungbericht. Sollte er aber Arbeitsfähigkeit attestieren und Sie lassen sich dann von ihrem Hausarzt eine AU-Bescheinigung ausstelllen, wird die KK dieses wohl mittels des MDKs überprüfen lassen.

reundliche Grüße

ratte1

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