Hallo,
mein Mann hat gerade ein Schreiben seiner Krankenkasse erhalten, daß die beratenden Ärzte des MDK anhand seiner bisherigen Angaben den Kurantrag leider noch nicht vollständig beurteilen könnten. Deshalb würde noch die Versichertenanfrage benötigt. Das entsprechende Formblatt "Versichertenanfrage zu Rehabilitationsleistungen" liegt bei.
Was uns etwas irritiert, ist die Information darauf, daß die Auskünfte freiwillig seien. Einerseits werden die Antworten für den "Kurantrag" wohl zwingend benötigt, andererseits sind sie freiwillig? Das paßt doch nicht ganz zusammen.
Was hat es mit dieser Versichertenanfrage auf sich? Kann man beim Ausfüllen Fehler machen, die sich negativ auswirken? Wird der Antrag auch weiterbearbeitet, wenn man nur die Antworten gibt, die dem MDK tatsächlich noch nicht vorliegen? Ungefähr die Hälfte der Fragen aus diesem Formblatt ist nämlich bereits im MDK-Bericht, der uns vorliegt, beantwortet.
Es gibt zwei Fragen, bei denen wir uns besonders unsicher sind: "Weshalb beantragen Sie eine Rehabilitationsmaßnahme und was erwarten Sie davon?" und "Welche ambulanten Behandlungsmaßnahmen haben Sie in den letzten 12 Monaten von wann bis wann erhalten?"
Wir neigen dazu, auf die erste Frage zu antworten, daß sowohl Orthopäde als auch MDK die Maßnahme befürworten, um eine drohende Erwerbsminderung abzuwenden, und daß mein Mann das genauso sieht. Oder sollte man hier einfach schreiben: "Siehe Empfehlungen des MDK im MDK-Gutachten und Antrag 'Einleitung von Leistungen zur Rehabilitation oder alternativen Angeboten' durch Facharzt"?
Zur Frage nach den Behandlungsmaßnahmen könnten wir ganz pauschal sagen, daß mein Mann keine Behandlung erhalten hat, die nicht über die Kasse abgerechnet wurde. Das müßte doch eigentlich ausreichen, schließlich muß dann die Kasse nur noch in die Krankenakte gucken, und gut ist. Oder sehen wir das falsch?
Äußerst verunsichert sind wir auch über den Sinn und Zweck der Frage: "Gibt es in Ihrem häuslichen, familiären oder beruflichen Umfeld Probleme, die eine stationäre Durchführung erfordern?" Der Orthopäde hatte eine stationäre Durchführung befürwortet, der MDK hat geschrieben, eine medizinische Reha könne auch unter ambulanten Bedingungen durchgeführt werden.
Es würde uns sehr helfen, wenn jemand im Forum uns Infos zur Versichertenanfrage geben könnte. Vielen Dank!
Gruß
Koulchen
Versichertenanfrage zu Rehabilitationsleistungen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
das ist ein standartisiertes Formular (Selbstauskunfstbogen), der
meines Wissens nach von allen MDk/Krankenkassen verwandt.
Es geht da um Selbsteinschätzungen des Patienten.
Ob man da Fehler machen ??
Das kommt tatsächlich auf die individuellen Verhältnisse an, von daher
kann hier nix dazu gesagt werden.
Fragen, die vom Krankheitsbild her gesehen, nicht passen,lässt man
einfach weg.
Natürlich sind die Anganen freiwillig - man sollte aber wissen, das
bei fehlender Mitwirkung der Schuss tatsächlich hinten losgehen kann.
Gruß
Czauderna
das ist ein standartisiertes Formular (Selbstauskunfstbogen), der
meines Wissens nach von allen MDk/Krankenkassen verwandt.
Es geht da um Selbsteinschätzungen des Patienten.
Ob man da Fehler machen ??
Das kommt tatsächlich auf die individuellen Verhältnisse an, von daher
kann hier nix dazu gesagt werden.
Fragen, die vom Krankheitsbild her gesehen, nicht passen,lässt man
einfach weg.
Natürlich sind die Anganen freiwillig - man sollte aber wissen, das
bei fehlender Mitwirkung der Schuss tatsächlich hinten losgehen kann.
Gruß
Czauderna
Hallo Czauderna,
vielen Dank! Dann werden wir die Fragen, auf die die Antworten noch nicht bekannt sind, beantworten und bei allen anderen schreiben: "siehe MDK-Gutachten". Zur ersten Frage dürfte ja wohl die Antwort, daß man selbst, wie die jeweiligen Ärzte, hofft, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden, vollkommen ausreichend sein.
Ist wahrscheinlich sinnvoll, dieses Formular so schnell wie möglich abzuschicken, weil in anderthalb Wochen die Drei-Wochen-Frist für die Bewilligung durch die Krankenkasse abläuft, nachdem die Rentenversicherung wegen nicht gegebener Zuständigkeit den Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet hat.
Viele Grüße
Koulchen
vielen Dank! Dann werden wir die Fragen, auf die die Antworten noch nicht bekannt sind, beantworten und bei allen anderen schreiben: "siehe MDK-Gutachten". Zur ersten Frage dürfte ja wohl die Antwort, daß man selbst, wie die jeweiligen Ärzte, hofft, eine Minderung der Erwerbsfähigkeit abzuwenden, vollkommen ausreichend sein.
Ist wahrscheinlich sinnvoll, dieses Formular so schnell wie möglich abzuschicken, weil in anderthalb Wochen die Drei-Wochen-Frist für die Bewilligung durch die Krankenkasse abläuft, nachdem die Rentenversicherung wegen nicht gegebener Zuständigkeit den Antrag an die Krankenkasse weitergeleitet hat.
Viele Grüße
Koulchen