Hallo,
ich beziehe seit ein paar Jahren eine teilweise Erwerbsminderungsrente und arbeite nebenher in Teilzeit. Seit längerem erhalte ich Krankengeld.
Damals als ich aus der Vollzeitstelle heraus krank war
und während des Krankengeldbezugs die Rentenbeeilligung bekam, wurde Rente und Krankengeld verrechnet.
Jetzt habe ich einen Verlängerungs- bzw. Weiterzahlungsbescheid zur teilweisen Erwerbsminderungsrente erhalten.
Das hat doch keinen Einfluss auf das Krankengeld?
Es löst doch keine Verrechnung aus und das Krankengeld
Wird auch nicht gestoppt, bis die 78 Wochen erreicht werden?
Viele Grüße
A.
Verlängerung teilweise EMR und Zusammentreffen mit Krankengeld
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Re: Verlängerung teilweise EMR und Zusammentreffen mit Krankengeld
Hallo,
ja, genau so ist es - meines Wissens nach keine Verrechnung mit der Rente und die Rente wird auch nicht gestoppt während des Krankengeldbezugs oder nach dessen Ablauf.
Hier liegt auch eine etwas anderer Sachverhalt vor. Damals hatte die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch in Höhe des Krankengeldes (maximal Rentenhöhe), heute ist schon bei Beginn der Krankengeldzahlung klar, dass eine Rente bezogen wird - wenn man jetzt hergehen würde und die Rente noch vom Krankengeld abziehen würde, bliebe ja u.U. nichts mehr übrig. Das Arbeitsentgelt ist doch auch mit Sicherheit niedriger als bei einem Fulltime-Job.
Gruss
Czauderna
ja, genau so ist es - meines Wissens nach keine Verrechnung mit der Rente und die Rente wird auch nicht gestoppt während des Krankengeldbezugs oder nach dessen Ablauf.
Hier liegt auch eine etwas anderer Sachverhalt vor. Damals hatte die Krankenkasse einen Erstattungsanspruch in Höhe des Krankengeldes (maximal Rentenhöhe), heute ist schon bei Beginn der Krankengeldzahlung klar, dass eine Rente bezogen wird - wenn man jetzt hergehen würde und die Rente noch vom Krankengeld abziehen würde, bliebe ja u.U. nichts mehr übrig. Das Arbeitsentgelt ist doch auch mit Sicherheit niedriger als bei einem Fulltime-Job.
Gruss
Czauderna