@KKA
Der Helmes hat nicht den leisesten Schimmer von Arbeitsabläufen bei Kasse . Das beweist er eigentlich bei jeder Frage
Verjährung von Zuzahlungspflicht bei Reha oder Kuren
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Ich denke eher, er will es nicht wissen bzw. nicht zur Kenntnis nehmen, darum auch das ständige Infragestellen von Euch bereits beschriebener Vorgänge. Naja, vielleicht kommen da noch Anworten auf die an ihn gestellten Fragen... Ich habe da wenig Hoffnung...broemmel hat geschrieben:@KKA
Der Helmes hat nicht den leisesten Schimmer von Arbeitsabläufen bei Kasse . Das beweist er eigentlich bei jeder Frage
Gruss
KKA
Antwort ist erst einmal ausreichend
Natürlich habe ich keine Ahnung von Verwaltungsabläufen bei GKV-Trägern , wieso auch?
> ich bin ja auch kein Sozialversicherungsfachangestellter.
> aber es gibt hier immerhin die Möglichkeit der Gegenprüfung. Ich gehe einfach mal von 4 Jahren der Verjährung aus, wenn hier tatsächlich ein Unterschied gemacht wird zw. angemahnten FOrderungen und entstandenen nicht eingeforderten Forderungen dann wird sich das schon rausstellen. Mit dieser Botschaft wird sich nun mein Bekannter nun herumschlagen müssen.
> ich bin ja auch kein Sozialversicherungsfachangestellter.
> aber es gibt hier immerhin die Möglichkeit der Gegenprüfung. Ich gehe einfach mal von 4 Jahren der Verjährung aus, wenn hier tatsächlich ein Unterschied gemacht wird zw. angemahnten FOrderungen und entstandenen nicht eingeforderten Forderungen dann wird sich das schon rausstellen. Mit dieser Botschaft wird sich nun mein Bekannter nun herumschlagen müssen.
Re: Antwort ist erst einmal ausreichend
Was soll man dazu noch sagen?Helmes63 hat geschrieben:Ich gehe einfach mal von 4 Jahren der Verjährung aus, wenn hier tatsächlich ein Unterschied gemacht wird zw. angemahnten FOrderungen und entstandenen nicht eingeforderten Forderungen dann wird sich das schon rausstellen.