Verjährung von Zuzahlungspflicht bei Reha oder Kuren

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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broemmel
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Beitrag von broemmel » 20.05.2014, 16:08

@KKA

Der Helmes hat nicht den leisesten Schimmer von Arbeitsabläufen bei Kasse . Das beweist er eigentlich bei jeder Frage

KKA
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Beitrag von KKA » 20.05.2014, 17:02

broemmel hat geschrieben:@KKA

Der Helmes hat nicht den leisesten Schimmer von Arbeitsabläufen bei Kasse . Das beweist er eigentlich bei jeder Frage
Ich denke eher, er will es nicht wissen bzw. nicht zur Kenntnis nehmen, darum auch das ständige Infragestellen von Euch bereits beschriebener Vorgänge. Naja, vielleicht kommen da noch Anworten auf die an ihn gestellten Fragen... :wink: Ich habe da wenig Hoffnung...

Gruss
KKA

Helmes63
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Antwort ist erst einmal ausreichend

Beitrag von Helmes63 » 21.05.2014, 11:50

Natürlich habe ich keine Ahnung von Verwaltungsabläufen bei GKV-Trägern , wieso auch?
> ich bin ja auch kein Sozialversicherungsfachangestellter.

> aber es gibt hier immerhin die Möglichkeit der Gegenprüfung. Ich gehe einfach mal von 4 Jahren der Verjährung aus, wenn hier tatsächlich ein Unterschied gemacht wird zw. angemahnten FOrderungen und entstandenen nicht eingeforderten Forderungen dann wird sich das schon rausstellen. Mit dieser Botschaft wird sich nun mein Bekannter nun herumschlagen müssen.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 21.05.2014, 12:54

Und ich stelle mal fest das der kleine Helmes nicht lesen kann.

Oder war das zu undeutlich das er immer noch keine Fragen beantwortet hat?

Poet
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Re: Antwort ist erst einmal ausreichend

Beitrag von Poet » 21.05.2014, 20:09

Helmes63 hat geschrieben:Ich gehe einfach mal von 4 Jahren der Verjährung aus, wenn hier tatsächlich ein Unterschied gemacht wird zw. angemahnten FOrderungen und entstandenen nicht eingeforderten Forderungen dann wird sich das schon rausstellen.
Was soll man dazu noch sagen?

:shock:

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