VAC Wundbehandlung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
VAC Wundbehandlung
Hallo,
heute habe ich mal eine Frage an die Krankenkassen-Praktiker im Leistungsbreich. Es geht um die VAC-Wundbehandlung, speziall um die Überletung vom stationären bereich in den ambulanten Bereich.
Sachverhalt:
Patient musste sich wegen einer Darm-Geschichte bereits an die 20 Operationen unterziehen. Nach der letzten OP. wurde die VAC-Methode eingesetzt während der stationären Behandlung - Hier gibt es offenbar, was die Kosten angeht keine Probleme mit der Kasse. Nund ergibt sich folgende Situation - das Krankenhaus sagt, dass die VAC-Behandlung auch dann weitergeführt werden könne wenn der Patient aus der staionären in die ambulante Behandlung entlassen würde, was immerhin ca. 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermeiden würde. Für die ambulante Behandlung muss allerdings eine Kostenübernahmebewilligung durch die Kasse erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen incl. eines Kostenanschlags wurden der Kasse bzw. dem MDK zugesandt. In seinem Gutachten (nach Aktenlage) sieht der MDK. nun keine sozialmedizinischen und demzufolge auch keine medizinischen Gründe um der Kasse eine Kostenübernahmeempfehlung
auszusprechen. er nennt im Gutachten auch keine Vertragsalternativen sondern verwendet den Beriff "lege artis", als nach allen Regeln der ärztlichen Kunst als Schlussfolgerung.
Natürlich wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bzw. (noch sind wir) der Anhörung auf eine Widerspruchsbegutachtung bestanden und auch das Krankenhaus wird eine medizinische Stellungnahme abgeben.
Mir geht es bei meiner Frage um Eure Erfahrungen, was die Bewilligung
dieser Methode im ambulanten Bereich angeht.
Danke im voraus und Gruss
Czauderna
heute habe ich mal eine Frage an die Krankenkassen-Praktiker im Leistungsbreich. Es geht um die VAC-Wundbehandlung, speziall um die Überletung vom stationären bereich in den ambulanten Bereich.
Sachverhalt:
Patient musste sich wegen einer Darm-Geschichte bereits an die 20 Operationen unterziehen. Nach der letzten OP. wurde die VAC-Methode eingesetzt während der stationären Behandlung - Hier gibt es offenbar, was die Kosten angeht keine Probleme mit der Kasse. Nund ergibt sich folgende Situation - das Krankenhaus sagt, dass die VAC-Behandlung auch dann weitergeführt werden könne wenn der Patient aus der staionären in die ambulante Behandlung entlassen würde, was immerhin ca. 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermeiden würde. Für die ambulante Behandlung muss allerdings eine Kostenübernahmebewilligung durch die Kasse erfolgen.
Die notwendigen Unterlagen incl. eines Kostenanschlags wurden der Kasse bzw. dem MDK zugesandt. In seinem Gutachten (nach Aktenlage) sieht der MDK. nun keine sozialmedizinischen und demzufolge auch keine medizinischen Gründe um der Kasse eine Kostenübernahmeempfehlung
auszusprechen. er nennt im Gutachten auch keine Vertragsalternativen sondern verwendet den Beriff "lege artis", als nach allen Regeln der ärztlichen Kunst als Schlussfolgerung.
Natürlich wird im Rahmen des Widerspruchsverfahrens bzw. (noch sind wir) der Anhörung auf eine Widerspruchsbegutachtung bestanden und auch das Krankenhaus wird eine medizinische Stellungnahme abgeben.
Mir geht es bei meiner Frage um Eure Erfahrungen, was die Bewilligung
dieser Methode im ambulanten Bereich angeht.
Danke im voraus und Gruss
Czauderna
Wird bei uns im Einzelfall geprüft.
Meistens gibt's dazu eine ausführliche Fotodokumentation. Die Bewilligung erfolgt dann immer Abschnittsweise.
Wenn der MDK meint die Wundbehandlung kann konservativ mit Verbänden erfolgen und das Krankenhaus meint mit der ambulanten VAC Behandlung werden 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermieden dann gehen die Meinungen aber wirklich weit auseinander
Meistens gibt's dazu eine ausführliche Fotodokumentation. Die Bewilligung erfolgt dann immer Abschnittsweise.
Durch die ambulante Wundbehandlung werden aber doch keine 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermieden.das Krankenhaus sagt, dass die VAC-Behandlung auch dann weitergeführt werden könne wenn der Patient aus der staionären in die ambulante Behandlung entlassen würde, was immerhin ca. 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermeiden würde.
Wenn der MDK meint die Wundbehandlung kann konservativ mit Verbänden erfolgen und das Krankenhaus meint mit der ambulanten VAC Behandlung werden 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermieden dann gehen die Meinungen aber wirklich weit auseinander
Hallo Broemmel,broemmel hat geschrieben:Wird bei uns im Einzelfall geprüft.
Meistens gibt's dazu eine ausführliche Fotodokumentation. Die Bewilligung erfolgt dann immer Abschnittsweise.
Durch die ambulante Wundbehandlung werden aber doch keine 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermieden.das Krankenhaus sagt, dass die VAC-Behandlung auch dann weitergeführt werden könne wenn der Patient aus der staionären in die ambulante Behandlung entlassen würde, was immerhin ca. 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermeiden würde.
Wenn der MDK meint die Wundbehandlung kann konservativ mit Verbänden erfolgen und das Krankenhaus meint mit der ambulanten VAC Behandlung werden 8 Wochen Krankenhausaufenthalt vermieden dann gehen die Meinungen aber wirklich weit auseinander
genau ist es aber - Krankenhaus sagt, wenn VAC-Behandlung im Rahmen der stationären Behandlung, dann dauert da ca. 8 Wochen - daraus schliesse ich , dass die ambulante Behandlung zeitlich auch ca 8 Wochen in Anspruch nehmen wird.
Ich kann mir nur schwer vorstellen, dass 8 Wochen ambulante VAC-Behandlung genau so teuer sind wie 8 Wochen stationäre Behandlung. Bei der Krankenhaus handelt es sich übrigens um ein Haus in Wiesbaden welches auch von sehr, sehr vielen ausländischen und finanzstarken Patienten aufgesucht wird.
Gruss
Czauderna
Gruss
Czauderna
Die Dauer einer VAC Behandlung ist stationäre wie ambulant gleich.
Da wird ja jeweils das gleiche gemacht.
Ich frage mich allerdings, ob die VAC Behandlung eine stationäre Krankenhausbehandlung rechtfertigt, wenn diese Behandlung auch ambulant erfolgen kann und keine weiteren Akutbehandlungen im Krankenhaus durchgeführt werden.
Fakt ist doch, die KÜ der Behandlung wurde von der Kasse abgelehnt, das Widerspruchsverfahren läuft und es besteht eine grosse Diskrepanz in der Beurteilung der Notwendigkeit der VAC Behandlung zwischen Krankenhaus und MDK.
Zweitgutachten läuft, also abwarten. Wenn das Krankenhaus die Notwendigkeit einer weiteren stationären Behandlung sieht, erfolgt keine Entlassung und ggf. kommt später eine Prüfung der DRG durch den MDK. Das ist aber Sache des Krankenhauses und betrifft den Patienten nicht.
Da wird ja jeweils das gleiche gemacht.
Ich frage mich allerdings, ob die VAC Behandlung eine stationäre Krankenhausbehandlung rechtfertigt, wenn diese Behandlung auch ambulant erfolgen kann und keine weiteren Akutbehandlungen im Krankenhaus durchgeführt werden.
Diese Aussage ist doch für eine Beurteilung ob ambulant oder stationär notwendig ohne Relevanz.Bei der Krankenhaus handelt es sich übrigens um ein Haus in Wiesbaden welches auch von sehr, sehr vielen ausländischen und finanzstarken Patienten aufgesucht wird.
Fakt ist doch, die KÜ der Behandlung wurde von der Kasse abgelehnt, das Widerspruchsverfahren läuft und es besteht eine grosse Diskrepanz in der Beurteilung der Notwendigkeit der VAC Behandlung zwischen Krankenhaus und MDK.
Zweitgutachten läuft, also abwarten. Wenn das Krankenhaus die Notwendigkeit einer weiteren stationären Behandlung sieht, erfolgt keine Entlassung und ggf. kommt später eine Prüfung der DRG durch den MDK. Das ist aber Sache des Krankenhauses und betrifft den Patienten nicht.
Hallo broemmel,
"Ich frage mich allerdings, ob die VAC Behandlung eine stationäre Krankenhausbehandlung rechtfertigt, wenn diese Behandlung auch ambulant erfolgen kann und keine weiteren Akutbehandlungen im Krankenhaus durchgeführt werden. "
genau darum geht es - die VAC-Behandlung ist lt. Krankenhaus medizinisch notwendig und im Rahmen der stationären Behandlung auch finanziert durch die Kasse. Das Krankenhaus ist der Auffassung, dass die VAC-Behandlung auch ambulant gemacht werden kann, allerdings ist dort die Kostenzudsage der Kasse Voraussetzung. Der Patient möchste natürlich lieber zu hause sein diese Zeit als im Krankenhaus. Folgt man nun dem Gutachten, dann wäre nun das Krankenhaus aufgefordert die VAC-Behandlung abzubrechen, den Patienten zu entlassen und eine andere Wundbehandlung (Vertragsleistung) neu zu beginnen und dies unter dem Aspekt, dass die VAC-Behandlung während des bishgerigen stationären Aufenthaltes schon recht gute Fortschritte erzielt hat.
Das Krankenhaus habe ich nur deshalb erwähnt, damit man sieht, dass es sich hier um eine auch international anerkannte Fachklinik handelt.
Dass es für die Entscheidung selbst nicht relevant ist, das ist mir auch klar.
Jedenfalls steht fest, dass bis zum Widerspruchsgutachten die stationäre Behandlung erst mal andauern wird.
Gruss
Czauderna
"Ich frage mich allerdings, ob die VAC Behandlung eine stationäre Krankenhausbehandlung rechtfertigt, wenn diese Behandlung auch ambulant erfolgen kann und keine weiteren Akutbehandlungen im Krankenhaus durchgeführt werden. "
genau darum geht es - die VAC-Behandlung ist lt. Krankenhaus medizinisch notwendig und im Rahmen der stationären Behandlung auch finanziert durch die Kasse. Das Krankenhaus ist der Auffassung, dass die VAC-Behandlung auch ambulant gemacht werden kann, allerdings ist dort die Kostenzudsage der Kasse Voraussetzung. Der Patient möchste natürlich lieber zu hause sein diese Zeit als im Krankenhaus. Folgt man nun dem Gutachten, dann wäre nun das Krankenhaus aufgefordert die VAC-Behandlung abzubrechen, den Patienten zu entlassen und eine andere Wundbehandlung (Vertragsleistung) neu zu beginnen und dies unter dem Aspekt, dass die VAC-Behandlung während des bishgerigen stationären Aufenthaltes schon recht gute Fortschritte erzielt hat.
Das Krankenhaus habe ich nur deshalb erwähnt, damit man sieht, dass es sich hier um eine auch international anerkannte Fachklinik handelt.
Dass es für die Entscheidung selbst nicht relevant ist, das ist mir auch klar.
Jedenfalls steht fest, dass bis zum Widerspruchsgutachten die stationäre Behandlung erst mal andauern wird.
Gruss
Czauderna
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