Übernahme Versandkosten bei Rücksendung wegen Todesfall
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Übernahme Versandkosten bei Rücksendung wegen Todesfall
Hallo,
der Arzt verordnet Quartalsweiße Inkontinenzmaterial, bei der Krankenkasse wird alles über den Versandweg abgewickelt.
Der Patient ist am 17.2 Verstorben, das Sanitätshaus möchte nach Telefonischer Auskunft die nicht verbrauchten Artikel zurück, übernimmt aber nicht, die in diesen Fall Hohen Versandkosten.
Ist das denn richtig?
der Arzt verordnet Quartalsweiße Inkontinenzmaterial, bei der Krankenkasse wird alles über den Versandweg abgewickelt.
Der Patient ist am 17.2 Verstorben, das Sanitätshaus möchte nach Telefonischer Auskunft die nicht verbrauchten Artikel zurück, übernimmt aber nicht, die in diesen Fall Hohen Versandkosten.
Ist das denn richtig?
Hallo,jordon hat geschrieben:Hallo,
heute bei der Krankernkasse nachgefragt, dort verwes man mich an das Sanitätshaus.
An besten eine schriftliche anfrage an die Krankenkasse, oder?
ja, würde ich machen - der Verdacht liegt nahe, dass die Sachen schon bezahlt waren und der Lieferant diese nochmals ausliefert und in Rechnung stellt. Natürlich kann es auch anders sein und sogar vertragsgemäß, aber das kann wirklich nur die Kasse verbindlich sagen. Den Verweis durch die Kasse an den Lieferanten verstehe ich hier wirklich nicht, bei diesem Sachverhalt.
Gruss
Czauderna