Übernahme Versandkosten bei Rücksendung wegen Todesfall

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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jordon
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Übernahme Versandkosten bei Rücksendung wegen Todesfall

Beitrag von jordon » 22.02.2016, 17:13

Hallo,
der Arzt verordnet Quartalsweiße Inkontinenzmaterial, bei der Krankenkasse wird alles über den Versandweg abgewickelt.
Der Patient ist am 17.2 Verstorben, das Sanitätshaus möchte nach Telefonischer Auskunft die nicht verbrauchten Artikel zurück, übernimmt aber nicht, die in diesen Fall Hohen Versandkosten.

Ist das denn richtig?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 22.02.2016, 20:40

Hallo,
so, so der Lieferant will Sachen zurück, welche von der Kasse bereits bezahlt wurden ? Ich kann nur raten die Kasse zu kontaktieren und bei der Gelegenheit auch die Versandkosten zur Sprache zu bringen.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 23.02.2016, 17:19

Hallo,
heute bei der Krankernkasse nachgefragt, dort verwes man mich an das Sanitätshaus.
An besten eine schriftliche anfrage an die Krankenkasse, oder?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 23.02.2016, 19:15

jordon hat geschrieben:Hallo,
heute bei der Krankernkasse nachgefragt, dort verwes man mich an das Sanitätshaus.
An besten eine schriftliche anfrage an die Krankenkasse, oder?
Hallo,
ja, würde ich machen - der Verdacht liegt nahe, dass die Sachen schon bezahlt waren und der Lieferant diese nochmals ausliefert und in Rechnung stellt. Natürlich kann es auch anders sein und sogar vertragsgemäß, aber das kann wirklich nur die Kasse verbindlich sagen. Den Verweis durch die Kasse an den Lieferanten verstehe ich hier wirklich nicht, bei diesem Sachverhalt.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 09.03.2016, 18:18

Hallo,
bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten.

Ahne aber noch eine a Frage.
Ist denn die Feststellung des Todes eine Kassenleistung?
Beim Bestattungsinstitut sagte man mir, ich bekomme eine dafür eine Rechnung?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 09.03.2016, 20:14

jordon hat geschrieben:Hallo,
bis jetzt noch keine Rückmeldung erhalten.

Ahne aber noch eine a Frage.
Ist denn die Feststellung des Todes eine Kassenleistung?
Beim Bestattungsinstitut sagte man mir, ich bekomme eine dafür eine Rechnung?
Hallo,
nein, das ist keine Kassenleistung.
Gruss
Czauderna

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