Sportunfall im Ausland , Behandlung im Inland

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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Johannes454
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Sportunfall im Ausland , Behandlung im Inland

Beitrag von Johannes454 » 03.09.2015, 16:16

Hallo zusammen,

ich heiße Sebastian und hatte einen Sportunfall im Ausland.
Im Ausland musste nichts gemacht werden. Ich konnte noch nachhause fahren und brauchte keinerlei Hilfe. Es entstanden also keine Kosten.
Ich bin 2 Tage später in ein deutsches Krankenhaus gefahren und wurde behandelt.

ich werde ca. 12 Wochen arbeitsunfähig sein.


1. Frage:
Kann es sein das die KK die Behandlungskosten nicht bezahlt weil der Sportunfall im Ausland passiert ist?
2. Frage:
Kann es sein das die KK das Krankengeld verweigert weil der Unfall im Ausland passiert ist?

Da sollte es eigentlich keine Probleme geben, oder was meint ihr?

vielen Dank für eure Antworten

Gruß Sebastian

Czauderna
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Re: Sportunfall im Ausland , Behandlung im Inland

Beitrag von Czauderna » 04.09.2015, 12:23

Johannes454 hat geschrieben:Hallo zusammen,

ich heiße Sebastian und hatte einen Sportunfall im Ausland.
Im Ausland musste nichts gemacht werden. Ich konnte noch nachhause fahren und brauchte keinerlei Hilfe. Es entstanden also keine Kosten.
Ich bin 2 Tage später in ein deutsches Krankenhaus gefahren und wurde behandelt.

ich werde ca. 12 Wochen arbeitsunfähig sein.


1. Frage:
Kann es sein das die KK die Behandlungskosten nicht bezahlt weil der Sportunfall im Ausland passiert ist?
nein - die Kasse übernimmt die medizin isch notwendigen und verordneten Behandlungskosten
2. Frage:
Kann es sein das die KK das Krankengeld verweigert weil der Unfall im Ausland passiert ist?
nein - wo und wie die Arbeitsunfähigkeit ausgelöst wurde spielt hier keine Rolle, es wird zwr hier und da mal gefordert, dass Leistungen, die durch Extremsportunfälle ausgelöst werden, nicht mehr (allein) von der Kasse bezahlt werden sollen, aber soweit sind wir (noch) nicht.

Da sollte es eigentlich keine Probleme geben, oder was meint ihr?

vielen Dank für eure Antworten

Gruß Sebastian
Gruss
Czauderna

Johannes454
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Beitrag von Johannes454 » 04.09.2015, 14:27

vielen Dank Czauderna !

Sehr gut, ich hatte mir schon Sorgen gemacht.
Wenn es anders wäre könnte man ja Deutschland ohne Auslandskrankenversicherung überhaupt nicht mehr verlassen.
Schon ein Fahrt in die Berge nach Österreich könnte da schon enorme Probleme mit sich bringen wenn man sich irgendwie verletzt.

Danke nochmal, dann bin ich beruhigt!

Gruß Sebastian

Johannes454
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Unfälle auf nicht ausgewiesenen Strecken

Beitrag von Johannes454 » 06.09.2015, 18:12

Ich hatte noch gar nicht mitgeteilt, dass es sich bei mir um einen Motocross Unfall gehandelt hat.

Dazu habe ich noch eine Frage.
Im Gespräch mit Freunden kam die Frage auf, ob sich daran etwas ändern würde, wenn der Unfall auf einer nicht ausgewiesenen Strecke passiert wäre?

Oder spielt auch das keine Rolle?



Gruß Sebastian

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 07.09.2015, 05:00

Hallo,
Grundsätzlich - nein. Es gibt zwar eine Bestimmung ( § habe ich gerade nicht zur Hand), wonach bei vorsätzlich selbstverschuldeter Erkrankung bzw. Verletzung die Leistungspflicht der Kasse nicht gegeben ist, dies dürfte in diesem Fall aber nicht zutreffen, denn wenn es so wäre, dann müssten die Kassen so einiges nicht zahlen, z.B. Jetzt wieder auf dem Oktoberfest die Folgen des Alkoholkonsums.
Gruß
Czauderna

Johannes454
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Beitrag von Johannes454 » 07.09.2015, 20:19

Danke!

vlac
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Beitrag von vlac » 07.09.2015, 21:22

Hallo,

@Czauderna: Ich bin mir da nicht so sicher. Zunächst einmal kann man den Extremsport mit dem Alkoholmissbrauch nicht vergleichen, weil die Gerichte dem Alkoholmissbrauch und seinen Folgen Krankheitswert zusprechen.

Der § 52 SGB V ("Selbstverschulden") spricht ja, obwohl er mit dem Begriff überschrieben ist, in sich nicht vom Selbstverschulden ganz allgemein, sondern grenzt in Absatz 1 ein, dass sich Versicherte eine Krankheit vorsätzlich oder bei einem von ihnen begangenen Vergehen oder Verbrechen zugezogen haben.

Das bedeutet, dass auch bei extrem risikobehaftetem Verhalten zunächst einmal davon ausgegangen werden muss, dass es nicht vorsätzlich geschehen ist, weil entweder (Drogenmissbrauch) keine ausreichende Steuerungsfähigkeit vorliegt, oder weil (Sport) der Betreffende darauf vertraut hat, dass nichts passieren wird - sei es durch eine angemessene Kleidung und Ausrüstung, oder durch die Durchführung der Sportart an einem sicheren Ort, um nur einige wenige Faktoren zu nennen.

Die Krankenkassen haben aber durchaus die Möglichkeit, Leistungen einzuschränken, wenn bei der Durchführung der Sportart Vorschriften missachtet werden. Dass ist beim Motocross zum Beispiel dann der Fall, wenn er, wie in diesem Beispiel, außerhalb von dafür vorgesehenen Strecken durch geführt wird.

broemmel
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Beitrag von broemmel » 07.09.2015, 22:19

@vlac

Im 3. Absatz führst Du auf das nur bei Vorsatz die Möglichkeit besteht Leistungen zu verweigern.

Wieso unterstellst du jetzt hier diesen Vorsatz?

Das würde dann auch bei jedem Skiunfall abseits der Piste zutreffen.

vlac
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Beitrag von vlac » 13.09.2015, 14:03

Hallo,

@broemmel: Bitte entschuldige die verspätete Antwort. Ich muss Dich auch leider korrigieren: Ich hatte ja nicht nur von Vorsatz, sondern auch von Vergehen oder Verbrechen geschrieben.

Dabei wird gerne übersehen, dass es sich bei Vergehen oder Verbrechen nicht nur um das handelt, was wir als Kriminalität ansehen, sondern auch um Handlungen, bei denen Vorschriften verletzt werden.

Das Ski fahren außerhalb von Pisten ist zunächst einmal, habe ich mir sagen lassen, zumindest in den meisten europäischen Ländern nicht grundsätzlich verboten. Wenn nun allerdings das Ski fahren an bestimmten Orten aus Sicherheitsgründen eingeschränkt oder verboten ist, und jemand dieses Verbot missachtet und sich deshalb verletzt, wäre das dann ein Vergehen.

Beim Motocross ist es eine Spur deutlicher: Die Motorräder sind in aller Regel nicht für die Teilnahme am Straßenverkehr zugelassen; die Aktivität ist in allen europäischen Ländern auf die dafür vorgesehenen Strecken beschränkt.

Kommt es nun außerhalb einer solchen Strecke zu einem Unfall - beispielsweise einer Kollision mit einem Auto, dann ist der Fall sehr eindeutig. Der Motocross-Fahrer hat dort schlicht nichts zu suchen, und der Unfall wäre nicht passiert, wenn er sich an die Vorschriften gehalten hätte.

Aber das ist reine Theorie: Wie solche Situationen konkret bei den Krankenkassen gehandhabt werden (und wie Krankenkassen überhaupt davon erfahren), kann ich nicht sagen. Ich bekomme nur ab und zu mal mit, dass jemandem die Leistungen beschränkt werden.

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