rückwirkend Bonusheft einrechen
Moderatoren: Czauderna, Karsten
rückwirkend Bonusheft einrechen
Hallo,
ich habe eine Frage zum Bonusheft. Bis zu wie viel Jahre alte Bonushefte kann man bei der Krankenkasse einreichen, um noch Bonus erhalten zu können.
ich habe eine Frage zum Bonusheft. Bis zu wie viel Jahre alte Bonushefte kann man bei der Krankenkasse einreichen, um noch Bonus erhalten zu können.
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
Hallo,
in der Regel verjähren Leistungen drei Jahre nach dem Entstehen des Leistungsanspruchs. Die Drei-Jahresfrist beginnt mit dem auf die Leistung folgenden Kalenderjahr. Das sollte bei den Bonusleistungen genau so sein, allerdings sollte man sich schon mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und auch mal ggf. in die Satzung der Kasse schauen.
Wenn es um das Bonusheft zum Zahnersatz geht, da gelten die drei Jahre auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna
in der Regel verjähren Leistungen drei Jahre nach dem Entstehen des Leistungsanspruchs. Die Drei-Jahresfrist beginnt mit dem auf die Leistung folgenden Kalenderjahr. Das sollte bei den Bonusleistungen genau so sein, allerdings sollte man sich schon mit seiner Krankenkasse in Verbindung setzen und auch mal ggf. in die Satzung der Kasse schauen.
Wenn es um das Bonusheft zum Zahnersatz geht, da gelten die drei Jahre auf jeden Fall, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
Vielen Dank!
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
zu mir sagen die man hätte die bis zum 31.03. zu jeden folgen Jahr einreichen müssen. Daher gibt es nichts.
Das passt mit den 4 Jahren nicht.
Das passt mit den 4 Jahren nicht.
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
Das hier hatten die damals geantwortet:
soll ich mal nach der Satzung fragen?Sie haben uns eine Frage zum Bonuspass zukommen lassen.
Die Frist für die Abgabe der Bonushefte steht auf der Vorderseite von jedem Pass, direkt unter der Auswahlmöglichkeit über den Sofortbonus oder den Gesundheitszuschuss.
Die 3-jährige Rückzahlungsmöglichkeit, hat nichts mit dem Bonusprogramm zu tun.
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
Hallo,
die sollte auch auf der Web-Seite der Kasse zu finden sein, aber wenn da nix steht, dann wird der Hinweis vom Pass schon richtig sein, meine ich.
Gruss
Czauderna
die sollte auch auf der Web-Seite der Kasse zu finden sein, aber wenn da nix steht, dann wird der Hinweis vom Pass schon richtig sein, meine ich.
Gruss
Czauderna
Re: rückwirkend Bonusheft einrechen
ja die weisen auf den Hinweis auf dem Bonusheft hin. Leider.