Rückforderung von Leistungen der Pflegeversicherung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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jordon
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Rückforderung von Leistungen der Pflegeversicherung

Beitrag von jordon » 04.01.2018, 18:17

Hallo,
meine Oma als Bevollmächtigte für Ihren Lebensgefährten hat heute ein Schreiben der Pflegeversicherung erhalten, das 161,03 EUR zu Erstatten sind, da ab dem 03.11.2017 kein Anspruch mehr wegen Heimaufnahme bestand.

Da meine Oma zurzeit selber Erkrankt ist, kümmere ich mich darauf,

Mit kommt die Rückforderung seltsam vor.
Der Lebensgefährte hatte den Pflegegrad 4, es wurde die Teilleistung ausgeübt, Pflegedienst / Pflegegeld, da heißt ja, das meine Oma nur den Rest der vom Pflegedienst nicht in Anspruch genommen wird, sollte sich dieser Ergeben ausbezahlt bekommt, das war das letzte mal am 10.10.2017 mit einen Betrag in Höhe von 241,67 EUR mit dem Text Pflegegeld 01.10.2017 - 31.10.2017.

In der Zeit vom 23.09- 06.10 und vom 26.10- 03.11.2017 hat keine Pflege stattgefunden, da er sich im Krankenhaus befunden hatte, somit hat auch der Pflegedienst für diese Tage nicht berechnet.
Müsste da nicht noch Pflegegeld nachbezahlt anstatt zurückbezahlt werden
Die 21 Tage nach dem das Pflegegeld wegen eines Krankenhausaufenthaltes entfällt wurden ja nicht erreicht.

Könnt Ihr mir da weiterhelfen?

Czauderna
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Re: Rückforderung von Leistungen der Pflegeversicherung

Beitrag von Czauderna » 04.01.2018, 18:33

jordon hat geschrieben:Hallo,
meine Oma als Bevollmächtigte für Ihren Lebensgefährten hat heute ein Schreiben der Pflegeversicherung erhalten, das 161,03 EUR zu Erstatten sind, da ab dem 03.11.2017 kein Anspruch mehr wegen Heimaufnahme bestand.

Da meine Oma zurzeit selber Erkrankt ist, kümmere ich mich darauf,

Mit kommt die Rückforderung seltsam vor.
Der Lebensgefährte hatte den Pflegegrad 4, es wurde die Teilleistung ausgeübt, Pflegedienst / Pflegegeld, da heißt ja, das meine Oma nur den Rest der vom Pflegedienst nicht in Anspruch genommen wird, sollte sich dieser Ergeben ausbezahlt bekommt, das war das letzte mal am 10.10.2017 mit einen Betrag in Höhe von 241,67 EUR mit dem Text Pflegegeld 01.10.2017 - 31.10.2017.
Das kommt mir merkwürdig vor, denn die Abrechnung des Pflegegeldes bei Kombinationspflege kann nur rückwirkend erfolgen, hier wäre dann der November richtig gewesen oder es handelte sich um den September

In der Zeit vom 23.09- 06.10 und vom 26.10- 03.11.2017 hat keine Pflege stattgefunden, da er sich im Krankenhaus befunden hatte, somit hat auch der Pflegedienst für diese Tage nicht berechnet.
Müsste da nicht noch Pflegegeld nachbezahlt anstatt zurückbezahlt werden
Die 21 Tage nach dem das Pflegegeld wegen eines Krankenhausaufenthaltes entfällt wurden ja nicht erreicht.
Es sind 28 Tage, und meiner Erinnerung nach beginnt diese Frist immer neu zu laufen, wenn dazwischen wieder die Pflege zu hause erfolgte

Könnt Ihr mir da weiterhelfen?
Da rate ich, mal mit der Kasse direkt zu reden.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 04.01.2018, 18:54

Hallo,
danke für die schnelle Antwort.
Da du das mit dem September erwähnt hast, habe ich die Kontoauszüge meiner Oma für den Monat angeschaut, hier ist am 29.09 ein Eingang Pflegegeld in Höhe von 485,33 EUR für den Monat Oktober 2017, also hat Sie für 10/2017 insgesamt 728 EUR und damit volles Pflegegeld erhalten.

Das kommt mir in der Tat zu viel vor, da ja auch der Pflegedienst abgerechnet hat.
Aber selbst wenn, wo soll denn da die Überzahlung sein?
Im Oktober 2017 bestand doch noch Anspruch.

Es würde m.E sich nur eine Erstattung aus dem Grunde ergeben, das der Pflegedienst für Oktober 2017 nachträglich abgerechnet hat und somit doppelt bezahlt wurde, dem steht aber die Begründung im Rückforderungsschreiben entgegen, das ab dem 03.11 kein Anspruch mehr besteht, aber bis zum 30.11 gezahlt wurde, das stimmt ja nicht, habe jetzt alles Kontoauszüge durchgesehen, die letzte Zahlung die meine Oma erhalten hat ist die vom 10.10.2017.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 04.01.2018, 19:14

Hallo,
als, in der Praxis läuft das mit der Kombinationspflege so - der Pflegedienst erbringt im Laufe eines Kalendermonats, z.B. September seine vereinbarten Leistungen und rechnet diese mit der Pflegekasse ab - anhand dieser Abrechnung kann die Pflegekasse errechnen wie viel %, der lt.Pflegegrad zustehenden Sachleistung, vom Pflegedienst erbracht wurden - waren dies z.B. 50 %, dann steht dem oder der zu Pflegenden noch 50% des Pflegegeld zu, welches dann (nachträglich) ausgezahlt wird - eine im voraus Überweisung des Pflegeldes geht in diesem Falle eigentlich nicht - genau so, verhält es sich auch im Falle der Krankenhausaufnahme, d.h. die Pflegekasse kann eigentlich erst rückwirkend entscheiden ob, und bis wann das Pflegegeld ausgezahlt werden kann.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 04.01.2018, 19:28

Okay.
Vielleicht erreiche ich Morgen die Sachbearbeiterin, gebe dann hier Rückmeldung.

jordon
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Beitrag von jordon » 09.01.2018, 17:40

Hallo,
leider habe ich den SB telefonisch nicht erreicht, ich habe Ihn daher eine E- Mail geschrieben, mal sehen wie die Antwort ausschaut.

Tarik
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Beitrag von Tarik » 11.01.2018, 00:02

Hello leute :)

jordon
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Beitrag von jordon » 11.01.2018, 17:00

Hallo,
ich habe Antwort erhalten

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Die entstandene Überzahlung lässt sich durch die Rechnung des Pflegedienstes begründen, die erst eingegangen ist nachdem das Pflegegeld bereits gezahlt wurde
Dann noch eine Auflistung, demnach ist im September 728 EUR Pflegegeld bezahlt worden, Geldeingang war der 30.8.
Im Oktober wurden 485,33 EUR Pflegegeld gezahlt, der Anspruch für Oktober so steht es in der Auflistung betrug 494,17 EUR, Geldeingang war am 28.09.
Für Oktober hat der Pflegedienst dann noch 517,84 EUR abrechnet.

Für November wurde Pflegegeld in Höhe von 242,67 EUR bezahlt, allerdings gind der Betrag schon am 10.10 mit dem Verwendungszweck Pflegegeld 01.10.2017-31.10.2017

Die Pflegekasse hat also für den Monat November das Pflegegeld falsch deklariert und zu früh ausgezahlt, oder?

Die Rückforderung stimmt demnach?
Im November hätte laut Auflistung nur noch Anspruch auf 72,80 EUR Pflegegeld bestanden.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 11.01.2018, 19:16

jordon hat geschrieben:Hallo,
ich habe Antwort erhalten

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Die entstandene Überzahlung lässt sich durch die Rechnung des Pflegedienstes begründen, die erst eingegangen ist nachdem das Pflegegeld bereits gezahlt wurde
Dann noch eine Auflistung, demnach ist im September 728 EUR Pflegegeld bezahlt worden, Geldeingang war der 30.8.
Im Oktober wurden 485,33 EUR Pflegegeld gezahlt, der Anspruch für Oktober so steht es in der Auflistung betrug 494,17 EUR, Geldeingang war am 28.09.
Für Oktober hat der Pflegedienst dann noch 517,84 EUR abrechnet.

Für November wurde Pflegegeld in Höhe von 242,67 EUR bezahlt, allerdings gind der Betrag schon am 10.10 mit dem Verwendungszweck Pflegegeld 01.10.2017-31.10.2017

Die Pflegekasse hat also für den Monat November das Pflegegeld falsch deklariert und zu früh ausgezahlt, oder?

Die Rückforderung stimmt demnach?
Im November hätte laut Auflistung nur noch Anspruch auf 72,80 EUR Pflegegeld bestanden.
Hallo,
ja, könnte sein - das macht die Kasse aber ganz schön kompliziert - sie zahlt das Pflegegeld im voraus aus, verrechnet aber die Sachleistung aus dem Vormonat - warum den umständlich, wenn es einfacher besser geht.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 11.01.2018, 20:10

Okay, besten Dank.
Dann können wir den Betrag zurück zahlen.

jordon
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Beitrag von jordon » 02.02.2018, 15:30

Hallo,
der Lebensgefährte ist gestern Verstorben, somit kann leider keine Ratenzahlung für die Rückzahlung angeboten werden, da kein Geld mehr vorhanden ist.
Das ganze Angesparte ging für die 3 Monate im Pflegeheim drauf.

Kann man sich denn gegenüber der Pflegekasse auf Entreicherung ode ähnliches Berufen?

Meine Oma muß mit Ihrer Vollmacht alles alleine abwickeln, die leiblichen Kinder vom Lebensgefährten meiner Oma zeigen gar kein Interesse, irgendetwas zu unternehmen, waren noch nicht einmal am Sterbebett.
Daher ist meine Oma Etwas überfordert was die nächsten Schritte sind, die zu unternehmen sind.

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.02.2018, 15:34

jordon hat geschrieben:Hallo,
der Lebensgefährte ist gestern Verstorben, somit kann leider keine Ratenzahlung für die Rückzahlung angeboten werden, da kein Geld mehr vorhanden ist.
Das ganze Angesparte ging für die 3 Monate im Pflegeheim drauf.

Kann man sich denn gegenüber der Pflegekasse auf Entreicherung ode ähnliches Berufen?

Meine Oma muß mit Ihrer Vollmacht alles alleine abwickeln, die leiblichen Kinder vom Lebensgefährten meiner Oma zeigen gar kein Interesse, irgendetwas zu unternehmen, waren noch nicht einmal am Sterbebett.
Daher ist meine Oma Etwas überfordert was die nächsten Schritte sind, die zu unternehmen sind.
Hallo,
zunächst mein herzliches Beileid an die Oma.
Nach meiner Erfahrung ist es so, dass die Kasse sich an die Erben wendet und ich vermute mal, dass das die Kinder sind, oder gibt es ein Testament mit dem die Oma als Erbin eingesetzt wird ?.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 02.02.2018, 18:04

Danke, ich werde es meiner Oma Ausrichten.

Ein Testament existiert nicht, die Kinder, es sind insgesamt 3 sind Erben, wobei bei 2 der Aufenthalt unbekannt ist und das jüngste Kind bereits mitgeteilt das Erbe ausschlagen zu wollen.

Meinst du man kann der Pflegekasse die Daten der Tochter mitteilen, damit diese an die Tochter herantreten, oder evtl. mitteilen, das die Erbfrage noch nicht geklärt ist und die Pflegekasse bitte die Forderung zunächst zurück stellen kann?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 02.02.2018, 18:13

Hallo,
ja, kann man machen, also der Kasse mitteilen, wer die Erben sind, muss aber nicht, einfach die Forderung abweisen, sollte die Kasse jetzt von der Oma das Geld haben wollen, genügt auch.
Gruss
Czauderna

jordon
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Beitrag von jordon » 02.02.2018, 21:07

Hallo,
okay, so wird es gemacht.
Danke.

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