Hallo !
Meine Frau arbeitet in der Altenpflege.
Ein Patient ist gestürzt und hatte einen Becken- und Schulterbruch.
Wurde aus dem Krankenhaus entlassen, 2 Wochen Bettruhe verordnet.
Die 2 Wochen sind vorüber und sie müsste zur Röntgenkontrolle gehen, um festzustellen ob eine Physiotherapie gemacht werden kann.
Meine Frau hat bei einem Radiologen angerufen und der meinte, liegend machen sie das nicht für Kassenpatienten sondern nur für Privatpatienten.
Die GKV zahlt das nicht.
Der Hausarzt hat sie dann stationär ins Krankenhaus eingewiesen..
Das Krankenhaus, der Krankentransport hat sie dann aber nicht genommen, mit der Begründung, dass dies kein stationärer Fall sei.
Wie bekommt nun diese bettlägrige Frau eine Röntgenkontrolle um festzustellen, ob sie vom Physiotherapeuten behandelt werden kann und stimmt es, dass die GKV so was nicht bezahlt ?
Röntgenkontrolle Weiterbehandlung Physiotherapie
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Moin,
die Röntgenkontrolle ist eine Auftragsleistung. Also als erstes muss die Notwendigkeit durch einen Arzt, am besten durch einen Facharzt festgestellt werden.
Wenn der Facharzt das in der eigenen Praxis nicht machen kann (meistens haben die nämlich auch Röntgengeräte rumstehen) wird er eine Überweisung zum Radiologen ausstellen.
Auf der Überweisung wird auch aufgeführt wie die Kontrolle erfolgen soll falls es da spezielle Anforderungen gibt wie z. B. liegend.
Mit der Überweisung einfach eine Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen. Diese vermitteln innerhalb von spätestens 4 Wochen einen entsprechenden Termin.
Da nicht bekannt ist welches Bundesland betroffen ist, hier die Seite vom Bundesministerium. Da einfach auf das Bundesland klicken
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/?id=368
die Röntgenkontrolle ist eine Auftragsleistung. Also als erstes muss die Notwendigkeit durch einen Arzt, am besten durch einen Facharzt festgestellt werden.
Wenn der Facharzt das in der eigenen Praxis nicht machen kann (meistens haben die nämlich auch Röntgengeräte rumstehen) wird er eine Überweisung zum Radiologen ausstellen.
Auf der Überweisung wird auch aufgeführt wie die Kontrolle erfolgen soll falls es da spezielle Anforderungen gibt wie z. B. liegend.
Mit der Überweisung einfach eine Terminservicestelle bei der Kassenärztlichen Vereinigung anrufen. Diese vermitteln innerhalb von spätestens 4 Wochen einen entsprechenden Termin.
Da nicht bekannt ist welches Bundesland betroffen ist, hier die Seite vom Bundesministerium. Da einfach auf das Bundesland klicken
https://www.bundesgesundheitsministerium.de/?id=368
Hallo
hört sich komisch an. Würde einen anderen Radiologen anrufen (als Zweitmeinung, ob der das gleiche erzählt, nix vom anderen erzählen!!), oder halt die Krankenkasse nachfragen, die müsste wissen, ob eine spezifische Abrechnungsziffer (EBM) hierfür vorhanden ist. Oder ist ein Abrechnungsfachmann im Forum?
Ich kenne den Begriff "liegend" nur bei Krankentransportverordnungen.
Dass dies auf einer Überweisung stehen müsste, wäre mir neu.
Wie die Röntgenkontrolle bei einem Radiologen durchgeführt werden muss, ob liegend oder stehend, kann meines Erachtens nicht abhängig sein von einem Versicherungsstatus GKV oder PKV, und selbstverständlich stehen im GKV-Bereich EBM-Ziffern für eine Röntgenkontrolle zur Verfügung. Ich frage mich nur, ob es ein anderes spezielles Röntgengerät dann ist. Bei Knieaufnahmen lege ich mich doch auch hin, oder?
Alternativ, falls vorhanden, gibt es eine Medizinhotline bei der Krankenkasse? Die beantworten medizinische Fragen zu Therapien u.s.w. Die müssten das auch wissen.
Halt uns mal auf dem Laufenden, wie der Fall ausgegangen ist.
LG
Ron
hört sich komisch an. Würde einen anderen Radiologen anrufen (als Zweitmeinung, ob der das gleiche erzählt, nix vom anderen erzählen!!), oder halt die Krankenkasse nachfragen, die müsste wissen, ob eine spezifische Abrechnungsziffer (EBM) hierfür vorhanden ist. Oder ist ein Abrechnungsfachmann im Forum?
Ich kenne den Begriff "liegend" nur bei Krankentransportverordnungen.
Dass dies auf einer Überweisung stehen müsste, wäre mir neu.
Wie die Röntgenkontrolle bei einem Radiologen durchgeführt werden muss, ob liegend oder stehend, kann meines Erachtens nicht abhängig sein von einem Versicherungsstatus GKV oder PKV, und selbstverständlich stehen im GKV-Bereich EBM-Ziffern für eine Röntgenkontrolle zur Verfügung. Ich frage mich nur, ob es ein anderes spezielles Röntgengerät dann ist. Bei Knieaufnahmen lege ich mich doch auch hin, oder?
Alternativ, falls vorhanden, gibt es eine Medizinhotline bei der Krankenkasse? Die beantworten medizinische Fragen zu Therapien u.s.w. Die müssten das auch wissen.
Halt uns mal auf dem Laufenden, wie der Fall ausgegangen ist.
LG
Ron