Hallo.
Mich würde folgendes interessieren.
Ich möchte meine Zahnlücke (letzter Backenzahn) endlich "reparieren" lassen.
Wird wohl auf ein Implantat rauslaufen.
Frage:
-Wenn ich nun zum Zahnarzt gehe, und dieser macht einen Kostenplan,
macht dieser dann 2 davon?
1x Regelversorung 1x Wunschversorgung?
-Muß ich diese Behandlung dann durchführen oder nicht? (kann eigentlich mit dieser Lücke leben...)
-Muß ich dann -falls ich die Behandlung nicht machen lasse- etwas für den Kostenplan zahlen???
Danke
Regelversorgung/Wunschversorgung? Kostenplan bindend?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
alles was mit dem Begriff "Wunsch" in Verbindung steht, muss nicht zwingend gemacht werden.
Also, wenn eine Behandlung nicht bei dem Zahnarzt gemacht wird, der einen Kostenvoranschlag ausgestellt hat, dann kann dieser für seinen Aufwand auch ein Entgelt verlangen, aber hatten wir das Thema nicht schon mal ?.
Gruss
Czauderna
alles was mit dem Begriff "Wunsch" in Verbindung steht, muss nicht zwingend gemacht werden.
Also, wenn eine Behandlung nicht bei dem Zahnarzt gemacht wird, der einen Kostenvoranschlag ausgestellt hat, dann kann dieser für seinen Aufwand auch ein Entgelt verlangen, aber hatten wir das Thema nicht schon mal ?.
Gruss
Czauderna
[/quote]Hallo.
Ich möchte mir von 2 Zahnärzten je ein Angebot (Kostenplan) über eine Zahnsanierung (einige Implantate) erstellen lassen.
Möchte unbedingt zu 2 Zahnärzten gehen, um festzustellen, ob beide
die gleiche Zahnsanierung (also ob Kronen oder Implantate etc.) machen würden.
Frage:
Darf mir der Zahnarzt dafür Kosten in Rechnung stellen?
Ich würde ja als Kassenpatient kommen.
Besten Dank!
Ich möchte mir von 2 Zahnärzten je ein Angebot (Kostenplan) über eine Zahnsanierung (einige Implantate) erstellen lassen.
Möchte unbedingt zu 2 Zahnärzten gehen, um festzustellen, ob beide
die gleiche Zahnsanierung (also ob Kronen oder Implantate etc.) machen würden.
Frage:
Darf mir der Zahnarzt dafür Kosten in Rechnung stellen?
Ich würde ja als Kassenpatient kommen.
Besten Dank!
[/code]
So fing das an. Was ist jetzt der Unterschied zu der jetzigen Frage?
Re: Regelversorgung/Wunschversorgung? Kostenplan bindend?
Implantate sind fast nie eine Kassenleistung. Daher nützt auch nichts, wenn man " als Kassenpatient kommt". Man wird entsprechende Kostenvoranschläge selbst bezahlen müssen, auch wenn man die Implantate anfertigen lässt.mrymen hat geschrieben:Hallo.
Mich würde folgendes interessieren.
Ich möchte meine Zahnlücke (letzter Backenzahn) endlich "reparieren" lassen.
Wird wohl auf ein Implantat rauslaufen.
Frage:
-Wenn ich nun zum Zahnarzt gehe, und dieser macht einen Kostenplan,
macht dieser dann 2 davon?
1x Regelversorung 1x Wunschversorgung?
-Muß ich diese Behandlung dann durchführen oder nicht? (kann eigentlich mit dieser Lücke leben...)
-Muß ich dann -falls ich die Behandlung nicht machen lasse- etwas für den Kostenplan zahlen???
Anders sieht es aus, wenn man "nur" Kassenleistungen wie Kronen in Anspruch nehmen will. Hier ist der Kostenvoranschlag (auch der zweite oder dritte) für den GKV-Patienten kostenfrei.
MfG
ratte1