Rechnungsfrist Pflegedienst

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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nik72
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Rechnungsfrist Pflegedienst

Beitrag von nik72 » 14.03.2013, 12:13

Heute mal wieder ne Frage an euch:

Meine Mutter hat ja Pflegestufe 1. Es kommt ein Pflegedienst (PD) in Kombipflege.

Meines Wissens läuft es so ab: Der PD erbringt Leistungen und rechnet diese mit der KK ab. Diese berechnet dann den Betrag des "übriggebliebenen" PGs und überweist es meiner Mutter.

seit 01.01.2013 besteht Kombipflege.

Erst Anfang Februar wurden Rechnungen für 11 und 12/2012 gestellt.
Dürfen sich PDs überhaupt solange Zeit lassen?

Wann kann ich den PD daran "erinnern", dass seit Januar keine Rechnungen gestellt wurden?

Czauderna
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Beitrag von Czauderna » 14.03.2013, 12:52

Hallo,
das kann nur mit dem Pflegedienst direkt geklärt werden - richtig ist, dass die Pflegekasse bei Kombipflege das anteilige PFlegegeld logischerweise erst dann zur Auszahlung bringen kann, wenn die Sachleistungsrechnung vorliegt.
Grundsätzlich sei da festgestellt, je später der Pflegedienst abrechnet um so länger muss die Kasse nicht zahlen. Offenbar benötigt der betreffende PFlegedienst kein Geld, denn ist nicht nicht davon auszugehen, dass nur in diesem einen Fall die Rechnungslegung erheblich zeitverzögert an die Pflegekassen erfolgt. Hier sollte ein Gespräch zwischen der zu pflegenden Person (Bevollmächtigter) und dem Pflegedienst stattfinden. Normal ist, dass die Pflegesachleistungen innerhalb von zwei Wochen nach Monatsende mit der PFlegekasse abgerechnet wird, aber das sind nur persönliche Erfahrungswerte.
Gruss
Czauderna
Zuletzt geändert von Czauderna am 14.03.2013, 14:43, insgesamt 1-mal geändert.

nik72
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Beitrag von nik72 » 14.03.2013, 14:37

Dankeschön für die Antwort.

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