Rechnung privat erstattungsfähig?
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Rechnung privat erstattungsfähig?
Hallo,
dass Kassenpatienten länger auf Arzttermine warten müssen als Privatpatienten ist hinlänglich bekannt.
Ich überlege nun, ob ich mir einen Arzttermin als Privatpatient geben lasse, und dann später die Privatrechnung bei der Krankenkasse einzureichen, damit diese an mich zurückerstattet wird. Ist dies so möglich? Mache ich da vielleicht Minus und muss unterm Strich draufzahlen?
dass Kassenpatienten länger auf Arzttermine warten müssen als Privatpatienten ist hinlänglich bekannt.
Ich überlege nun, ob ich mir einen Arzttermin als Privatpatient geben lasse, und dann später die Privatrechnung bei der Krankenkasse einzureichen, damit diese an mich zurückerstattet wird. Ist dies so möglich? Mache ich da vielleicht Minus und muss unterm Strich draufzahlen?
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- Registriert: 11.09.2006, 12:07
kostenerstattung bei gesetzlichen Krankenkassen
In Verbindung mit den Wahltarifen habe ich öfters das Wort Kostenerstattung gelesen (bei einigen wenigen Krankenkassen sind Wahltarife an die Kostenerstattung gebunden). Hier zahlt der Versicherte die Arztkosten selbst und reicht diese bei der Krankenkasse ein und bekommt einen Teil (was an normalen Kosten für eine gesetzliche Behandlung in Frage kommt) erstattet. Zusätzlich fällt noch ein Verwaltungsanteil an, welcher zusätzlich noch abgezogen wird. Sprich du wirst auf erheblichen Kosten selber sitzen bleiben. Da kommst du glaub günstiger weg wenn du der Sprechstundenhilfe 20 Euro gibst für einen zeitigeren Termin
Des weiteren stellt sich mir die Frage ob die Krankenkasse überhaupt ohne vorherige Genehmigung was zahlen würde.
Des weiteren stellt sich mir die Frage ob die Krankenkasse überhaupt ohne vorherige Genehmigung was zahlen würde.
Nee, das funktioniert so nicht.krümel2007 hat geschrieben:also wenn ich mit meinem Kärtchen hingehe, dann bezahlen sie ja die Behandlung auch. warum sollte ich da vorher eine Genehmigung anfragen? es geht wirklich nur darum eher einen Termin zu bekommen bei einem Kassenarzt.
Bei der der gesetzlichen KV gilt das Sachleistungsprinzip. Es besteht aber die Möglichkeit Kostenerstattung zu wählen, an diese Wahl ist man dann für alle ambulanten Behandlungen bei allen Ärzten für die Dauer von mindestens 1 Jahr gebunden. Kostenrisiko und -belastung ist aber erheblich, da nur die Kosten erstattet werden, die bei einer kassenärztlichen Behandlung entstanden wären abzüglich eines Abschlages für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.
Ist wirklich keine Alternative.
Freundliche Grüße
ratte1
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- Beiträge: 1958
- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
öhhhhh die Kostenerstattung kann auch für einzelne bereiche gewählt werden, Arztbehandlung, Zahnersatz usw. Aber man verpflichtet sich halt für 1 Jahr.
Und der Arzt rechnet Privatsätze ab, erstattet werden aber nur die Kassensätze abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale. Wenn du keine Zusatzversicherung hast, die den Rest abdeckt, dann wirds teuer.
Und ganz ehrlich: dem Abzocker-Arzt würde ich das Geld nicht in den rachen werfen ....
LG, Fee
öhhhhh die Kostenerstattung kann auch für einzelne bereiche gewählt werden, Arztbehandlung, Zahnersatz usw. Aber man verpflichtet sich halt für 1 Jahr.
Und der Arzt rechnet Privatsätze ab, erstattet werden aber nur die Kassensätze abzüglich einer Verwaltungskostenpauschale. Wenn du keine Zusatzversicherung hast, die den Rest abdeckt, dann wirds teuer.
Und ganz ehrlich: dem Abzocker-Arzt würde ich das Geld nicht in den rachen werfen ....
LG, Fee
Hallo Krümel2007,
die schon erwähnte Kostenerstattung kannst Du für die Zukunft wählen - mit der entsprechenden Bindungsfrist. Empfehlen kann ich dies aber nur, wenn Du eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast.
Grund: Die Krankenkasse erstattet Dir den Vertragssatz abzüglich eines Abschlages für Verwaltungskosten.
Der Arzt selbst ist nicht an die Vertragssätze gebunden, er kann den Preis frei bestimmen. Dadurch kann es passieren, dass die Krankenkasse nur 40 oder 50 Prozent der Kosten tragen kann / darf.
Weiteres Risiko ist, dass die Kasse nur Vertragsleistungen erstattet.
Behandelt Dich Dein Arzt mit "ausservertraglichen" oder "nicht anerkannten" Behandlungsmethoden übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Das gilt auch, wenn Du einen Nichtvertragsbehandler aufsuchst.
Besser ist, Du fragst bei Deiner Krankenkasse nach, ob es einen Wahltarif für Kostenerstattung gibt (in der Regel mit einer Bindungsfrist an die Krankenkasse und natürlich Mehrkosten für Dich) oder sie einen "Terminservice" für Ärzte anbietet.
Grüße
Neo
die schon erwähnte Kostenerstattung kannst Du für die Zukunft wählen - mit der entsprechenden Bindungsfrist. Empfehlen kann ich dies aber nur, wenn Du eine Zusatzversicherung abgeschlossen hast.
Grund: Die Krankenkasse erstattet Dir den Vertragssatz abzüglich eines Abschlages für Verwaltungskosten.
Der Arzt selbst ist nicht an die Vertragssätze gebunden, er kann den Preis frei bestimmen. Dadurch kann es passieren, dass die Krankenkasse nur 40 oder 50 Prozent der Kosten tragen kann / darf.
Weiteres Risiko ist, dass die Kasse nur Vertragsleistungen erstattet.
Behandelt Dich Dein Arzt mit "ausservertraglichen" oder "nicht anerkannten" Behandlungsmethoden übernimmt die Krankenkasse keine Kosten. Das gilt auch, wenn Du einen Nichtvertragsbehandler aufsuchst.
Besser ist, Du fragst bei Deiner Krankenkasse nach, ob es einen Wahltarif für Kostenerstattung gibt (in der Regel mit einer Bindungsfrist an die Krankenkasse und natürlich Mehrkosten für Dich) oder sie einen "Terminservice" für Ärzte anbietet.
Grüße
Neo
Richtig, habe ich auch nicht bestritten. Schließlich hatte ich nicht Zahnärzte, sondern nur Ärzte genannt. Und hier kann die Kostenerstattung nicht auf ambulante Behandlungen bei einzelne Arztgruppen wie z.B. nur bei Orthopäden oder sogar nur für Behandlungen bei Arzt X eingeschränkt werden. Sie gilt dann für alle ärztlichen Behandlungen. Zahnärztliche Behandlungen können ebenso wie stationäre Behandlungen extra gewählt werden.Krankenkassenfee hat geschrieben:öhhhhh die Kostenerstattung kann auch für einzelne bereiche gewählt werden, Arztbehandlung, Zahnersatz usw.
MfG
ratte1
Hallo Krümel,
warum glaubst du, daß des Versichertenkarten gibt ?
Damit hat der Arzt die Garantie zu bestimmten Preisen bestimmte Behandlungen garantiert erstattet zu bekommen.
Wenn du auf "Rechnung" zum Arzt gehst, hast du über der Kasse den Anspruch den Kassenanteil(minus Verwaltungskosten) erstattet zu bekommen.
Und das heißt:
Dir wird immer ein Eigenanteil von min. 30 % bleiben, weil dir der Arzt als Privatpatient für die selbe Behandlung mehr abverlangen wird als dir die Kasse bezahlt und das deswegen weil es Vertragsbedingungen gibt, die Ärzte verpflichten, bestimmte Gebühren zu akzeptieren, aufgrund dessen, nicht auf den Rechnungen sitzen zu bleiben.
Warum sollte in deinem Fall ansonsten ein Arzt eine Vertrag mit einer Krankenkasse eingehen, wenn er ansonsten für die selbe, und meist nicht zu besserer Behandlung, um mehr als bis zu 50% abrechnen kann.
Oder warum glaubst du, daß Ärzte gerne privat abrechnen ?
Denk doch einfach mal über´s System nach.
warum glaubst du, daß des Versichertenkarten gibt ?
Damit hat der Arzt die Garantie zu bestimmten Preisen bestimmte Behandlungen garantiert erstattet zu bekommen.
Wenn du auf "Rechnung" zum Arzt gehst, hast du über der Kasse den Anspruch den Kassenanteil(minus Verwaltungskosten) erstattet zu bekommen.
Und das heißt:
Dir wird immer ein Eigenanteil von min. 30 % bleiben, weil dir der Arzt als Privatpatient für die selbe Behandlung mehr abverlangen wird als dir die Kasse bezahlt und das deswegen weil es Vertragsbedingungen gibt, die Ärzte verpflichten, bestimmte Gebühren zu akzeptieren, aufgrund dessen, nicht auf den Rechnungen sitzen zu bleiben.
Warum sollte in deinem Fall ansonsten ein Arzt eine Vertrag mit einer Krankenkasse eingehen, wenn er ansonsten für die selbe, und meist nicht zu besserer Behandlung, um mehr als bis zu 50% abrechnen kann.
Oder warum glaubst du, daß Ärzte gerne privat abrechnen ?
Denk doch einfach mal über´s System nach.
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- Registriert: 11.03.2009, 22:01
So erheblich ist ist die Kostenbelastung nicht. Immerhin rechnet der Arzt nach GOÄ ab. Gebührenordnung für Ärzte stammt aus dem Jahr 1982 und wurde seit sehr langer Zeit gar nicht mehr angepasst.ratte1 hat geschrieben:Nee, das funktioniert so nicht.
Bei der der gesetzlichen KV gilt das Sachleistungsprinzip. Es besteht aber die Möglichkeit Kostenerstattung zu wählen, an diese Wahl ist man dann für alle ambulanten Behandlungen bei allen Ärzten für die Dauer von mindestens 1 Jahr gebunden. Kostenrisiko und -belastung ist aber erheblich, da nur die Kosten erstattet werden, die bei einer kassenärztlichen Behandlung entstanden wären abzüglich eines Abschlages für Verwaltungskosten und fehlende Wirtschaftlichkeitsprüfung.
So kostet die normale Untersuchung bei einem Arzt ca. 25-50 EUR. Ein Teil wird von der Krankenkasse erstattet.
Ohne Kostenerstattung werden die Rechnungen nach GOÄ von der Krankenkassen nicht erstattet.
mir gehts ja gar nicht ums System oder sonst irgendwas.
mir gehts nur darum, dass ich für eine notwendige Untersuchung erst einen Termin im August ( ! ) bekomme. wäre ich privat-Zahler, dann würde ich diesen Termin schon in den nächsten 14 Tagen bekommen. darum gehts mir.
grundsätzlich wäre ich sogar bereit dazu ein paar Euro "Selbstbehalt" zu zahlen, nur um eher diesen einen Termin zu bekommen.
mir gehts nur darum, dass ich für eine notwendige Untersuchung erst einen Termin im August ( ! ) bekomme. wäre ich privat-Zahler, dann würde ich diesen Termin schon in den nächsten 14 Tagen bekommen. darum gehts mir.
grundsätzlich wäre ich sogar bereit dazu ein paar Euro "Selbstbehalt" zu zahlen, nur um eher diesen einen Termin zu bekommen.
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- Registriert: 11.03.2009, 22:01
Wenn man akut keine Schmerzen hat, dann muss man halt als gesetzlich Versicherter warten, wenn man möchte, dass die Behandlung bzw. Untersuchung über die Karte abgerechnet wird.krümel2007 hat geschrieben:mir gehts ja gar nicht ums System oder sonst irgendwas.
mir gehts nur darum, dass ich für eine notwendige Untersuchung erst einen Termin im August ( ! ) bekomme. wäre ich privat-Zahler, dann würde ich diesen Termin schon in den nächsten 14 Tagen bekommen. darum gehts mir.
Hat man akute Beschwerden, dann kann man in die Praxis auch ohne Termin kommen. Der Arzt muss einen Patienten in so einem Fall behandeln.
Da halte ich zwei Möglichkeiten für effektiver: Entweder Termin beim Facharzt vom Hausarzt vereinbaren lassen oder eigene KK einschalten. Hier gibt es i.d.R. jemanden, der frühzeitigere Termine erreichen kann.krümel2007 hat geschrieben:mir gehts ja gar nicht ums System oder sonst irgendwas.
mir gehts nur darum, dass ich für eine notwendige Untersuchung erst einen Termin im August ( ! ) bekomme. wäre ich privat-Zahler, dann würde ich diesen Termin schon in den nächsten 14 Tagen bekommen. darum gehts mir.
Freundliche Grüße
ratte1