Physiotherapie
Moderatoren: Czauderna, Karsten
-
- Beiträge: 71
- Registriert: 30.03.2019, 18:42
Physiotherapie
Hallo Zusammen,
zum Theme Physiotherapie habe ich 2 Fragen.
Die erste Frage bezieht sicht auf die Beschwerden von CMD. Man muss ja drei Monate warten bis man wiede rein Rezept in Anspruch nehmen kann. Mein Problem ist das ich aber wieder Beschwerden habe. Gibt es hier die Möglichkeit schon früher ein Rezept zu erhalten ?
Die zweite Frage bezieht sich auf den Orthopäden. Dieser hatte mir auch ein Rezept für den Physiotherapeuten ausgestellt (andere Diagnose). Da auch hier die Beschwerden nicht besser sind wollte ich mich gestern ein Folgerezept holen. Dies wurde abgelehnt und ich würde erst im neuen Quartal bekommen. Ist dies korrekt ?
Könnte gerade so heulen...
zum Theme Physiotherapie habe ich 2 Fragen.
Die erste Frage bezieht sicht auf die Beschwerden von CMD. Man muss ja drei Monate warten bis man wiede rein Rezept in Anspruch nehmen kann. Mein Problem ist das ich aber wieder Beschwerden habe. Gibt es hier die Möglichkeit schon früher ein Rezept zu erhalten ?
Die zweite Frage bezieht sich auf den Orthopäden. Dieser hatte mir auch ein Rezept für den Physiotherapeuten ausgestellt (andere Diagnose). Da auch hier die Beschwerden nicht besser sind wollte ich mich gestern ein Folgerezept holen. Dies wurde abgelehnt und ich würde erst im neuen Quartal bekommen. Ist dies korrekt ?
Könnte gerade so heulen...
Re: Physiotherapie
Hallo,
in beiden Fällen sage ich "ja, das ist möglich, aber erst mal nur in der Theorie. Praktisch ist das eine Sache der verordnenden Ärzte und der Bewilligungspraxis der jeweiligen Kasse. Es gibt da den Begriff "Außerhalb des Regelfalls".
Was meinen die anderen Experten dazu ?.
Gruss
Czauderna
in beiden Fällen sage ich "ja, das ist möglich, aber erst mal nur in der Theorie. Praktisch ist das eine Sache der verordnenden Ärzte und der Bewilligungspraxis der jeweiligen Kasse. Es gibt da den Begriff "Außerhalb des Regelfalls".
Was meinen die anderen Experten dazu ?.
Gruss
Czauderna
-
- Beiträge: 71
- Registriert: 30.03.2019, 18:42
Re: Physiotherapie
Was muss ich denn unter "Außerhalb des Regelfalls" verstehen ?
Re: Physiotherapie
Hallo,Rick.Grimes hat geschrieben: ↑01.06.2020, 09:36Was muss ich denn unter "Außerhalb des Regelfalls" verstehen ?
guckst Du hier - https://heilmittelkatalog.de/prinzip-de ... dnung.html
Gruss
Czauderna
Re: Physiotherapie
Die Krankengymnastik ist eigentlich eine Hilfe zur Selbsthilfe. Bei der Physiotherapie werden Übungen gezeigt die später alleine durchgeführt werden sollen, um eine dauerhafte Linderung zu erreichen. Im günstigen Fall eine Heilung durch den entsprechenden Muskelaufbau (gutes Beispiel sind da Rückenbeschwerden).
Dafür gibt es eine Regelversorgung. Nach Durchführung der Regelversorgung gibt es diese Sperre von 13 Wochen. Danach kann wieder ein Rezept im Regelfall ausgestellt werden. Das dient eigentlich dazu, die erlernten und selbst durchgeführten Übungen zu vertiefen, Fehler zu korrigieren und evtl. weiterführende Übungen durchzuführen.
Wenn aus medizinischen Gründen die Verordnung innerhalb des Regelfalls nicht ausreicht hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen. Auf der Verordnung muss dann auch begründet werden warum die bisherige Menge nicht ausreichend ist. Grundsätzlich besteht für die Kassen die Möglichkeit diese Notwendigkeit über den MDK prüfen zu lassen (Liste der Ausnahmen, Genehmigungsverzicht der Kassen lasse ich mal außen vor).
Wenn die Ärzte keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausstellen scheitert es an der medizinischen Notwendigkeit. Da gibt es keine Begrenzung auf ein Quartal oder ausgeschöpfte Richtgrößen (besser bekannt als Budget).
Kurz zusammengefasst: Medizinische Notwendigkeit liegt vor > Verordnung außerhalb des Regelfalls wird ausgestellt
Es liegt keine Begründung vor die eine medizinische Notwendigkeit rechtfertigt > Verordnung wird nicht ausgestellt. Erst nach Ablauf der 13 Wochen zur Kontrolle und Korrektur der selbst durchgeführten Übungen.
Dafür gibt es eine Regelversorgung. Nach Durchführung der Regelversorgung gibt es diese Sperre von 13 Wochen. Danach kann wieder ein Rezept im Regelfall ausgestellt werden. Das dient eigentlich dazu, die erlernten und selbst durchgeführten Übungen zu vertiefen, Fehler zu korrigieren und evtl. weiterführende Übungen durchzuführen.
Wenn aus medizinischen Gründen die Verordnung innerhalb des Regelfalls nicht ausreicht hat der Arzt die Möglichkeit eine Verordnung außerhalb des Regelfalls auszustellen. Auf der Verordnung muss dann auch begründet werden warum die bisherige Menge nicht ausreichend ist. Grundsätzlich besteht für die Kassen die Möglichkeit diese Notwendigkeit über den MDK prüfen zu lassen (Liste der Ausnahmen, Genehmigungsverzicht der Kassen lasse ich mal außen vor).
Wenn die Ärzte keine Verordnungen außerhalb des Regelfalls ausstellen scheitert es an der medizinischen Notwendigkeit. Da gibt es keine Begrenzung auf ein Quartal oder ausgeschöpfte Richtgrößen (besser bekannt als Budget).
Kurz zusammengefasst: Medizinische Notwendigkeit liegt vor > Verordnung außerhalb des Regelfalls wird ausgestellt
Es liegt keine Begründung vor die eine medizinische Notwendigkeit rechtfertigt > Verordnung wird nicht ausgestellt. Erst nach Ablauf der 13 Wochen zur Kontrolle und Korrektur der selbst durchgeführten Übungen.
Re: Physiotherapie
Mein Hausarzt erhält nach einer Untersuchung/Behandlung beim Orthopäden auch den Bericht.
Der Orthopäde verordnet 6 x Physio im Anschluss der Behandlung fahre ich erneut zum Orthopäden für eine Anschluss Verordnung.
Dies ist zeitaufwendig. Der Hausarzt sagt, für die Physio ist der Orthopäde zuständig.
Nun meine Frage: Bei der Pflegebegutachtung hat der Gutachter Physioanwendungen vorgeschlagen. Auch das Ergebnis der Pflegebegutachtung liegt dem Hausarzt vor.
Insoweit kann ich nicht nachvollziehen weshalb der Hausarzt sowohl nicht auf den MD Gutacher als auch nicht auf den Bericht des Orthopäden zurückgreift, statt mich auf den Orthopäden für Physo Verordnungen zu verweisen.
Welche Erfahrungen in diesem Zusammenhang hat der eine oder andere?
Der Orthopäde verordnet 6 x Physio im Anschluss der Behandlung fahre ich erneut zum Orthopäden für eine Anschluss Verordnung.
Dies ist zeitaufwendig. Der Hausarzt sagt, für die Physio ist der Orthopäde zuständig.
Nun meine Frage: Bei der Pflegebegutachtung hat der Gutachter Physioanwendungen vorgeschlagen. Auch das Ergebnis der Pflegebegutachtung liegt dem Hausarzt vor.
Insoweit kann ich nicht nachvollziehen weshalb der Hausarzt sowohl nicht auf den MD Gutacher als auch nicht auf den Bericht des Orthopäden zurückgreift, statt mich auf den Orthopäden für Physo Verordnungen zu verweisen.
Welche Erfahrungen in diesem Zusammenhang hat der eine oder andere?
Re: Physiotherapie
Hallo,
Gruß
von GS
Ich weiß nicht, ob das hier gerade passt. Aber ich war gestern beim Orthopäden. Kam raus mit 2 Rezepten, jeweils Diagnose M54.12 (Nacken-Schulter-Arm bds.) 10x Massage und 10x Krankengymnastik. Heute früh beim Physio vom letzten Mal (2019) angerufen, und morgen nm die erste Doppelrunde. Kann nicht meckern, vorerst jedenfalls nicht.Karl44 fragt:
Welche Erfahrungen in diesem Zusammenhang hat der eine oder andere?
Gruß
von GS
Re: Physiotherapie
Hallo,Karl44 hat geschrieben: ↑20.09.2022, 10:28Mein Hausarzt erhält nach einer Untersuchung/Behandlung beim Orthopäden auch den Bericht.
Der Orthopäde verordnet 6 x Physio im Anschluss der Behandlung fahre ich erneut zum Orthopäden für eine Anschluss Verordnung.
Dies ist zeitaufwendig. Der Hausarzt sagt, für die Physio ist der Orthopäde zuständig.
Nun meine Frage: Bei der Pflegebegutachtung hat der Gutachter Physioanwendungen vorgeschlagen. Auch das Ergebnis der Pflegebegutachtung liegt dem Hausarzt vor.
Insoweit kann ich nicht nachvollziehen weshalb der Hausarzt sowohl nicht auf den MD Gutacher als auch nicht auf den Bericht des Orthopäden zurückgreift, statt mich auf den Orthopäden für Physo Verordnungen zu verweisen.
Welche Erfahrungen in diesem Zusammenhang hat der eine oder andere?
Das kann mit dem Budget zu tun haben. Dem Hausarzt ist es natürlich recht, wenn ein Facharzt involviert ist. Warum soll er sein Budget „belasten“ wenn es anders auch geht. Er ist nicht verpflichtet eine Folgeverordnung auszustellen.
Gruß
Czauderna