Hi vlac.
Vorweg ich kenne die Gebührenordnungen nicht.
Aber bist du sicher das hier mit Verursacher derjenige gemeint ist der Anruft. Oder der den Einsatz verursacht hat (z.B. Unfallverursacher, oder jemand der einen Brand legt...)
Was den Baum angeht, ja hast du recht. Ich dachte eher an ein unverschulden, wie bei Elementarschäden (Sturm haut Baum um etc).
Notfallversorgung in Berlin selber zahlen?
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Und nun mal das Deutsche Ärzteblatt:
Deutsches Ärzteblatt
Berlin: Feuerwehr und Krankenkassen beenden vorerst Streit um Abrechnungen
Freitag, 6. Juli 2012
dapd
Berlin – In Berlin ist der Streit um die Direktabrechnung von Rettungsfahrtkosten zwischen der Feuerwehr und den Krankenkassenverbänden mit einer Interims¬vereinbarung entschärft worden. Die seit 1. Juli geltende Regelung, nach der Patienten die Kosten von Rettungsfahrten direkt an die Feuerwehr zahlen müssen, ist somit zunächst vom Tisch. Am Donnerstagabend einigten sich die für die Feuerwehr zuständige Senatsinnenverwaltung und die Kassen darauf, dass die Rechnungen bis auf Weiteres wieder direkt von den Krankenkassen bezahlt werden.
Die Krankenkassen hatten die Vereinbarung über einen direkten Ausgleich der Kosten für Rettungsfahrten der Feuerwehr Ende Juni 2012 gekündigt, worauf die Feuerwehr zur Direktabrechnung mit den Patienten überging. Dieser Schritt stellte einen vorläufigen Höhepunkt in einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Kassen und Feuerwehr dar.
Seit 2004 gingen die Krankenkassen vor dem Sozialgericht vergeblich gegen die aus ihrer Sicht zu hohen Gebühren für Rettungsfahrten (zurzeit 281,43 Euro je Einsatz) vor. Jetzt verlangen sie ein „Prüf- und Beanstandungsrecht“, das sie bisher nicht haben. Diese Forderung ist nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes offenbar nach wie vor auf dem Tisch.
aerzteblatt.de
• Kammer Berlin kritisiert Abrechnungsstreit bei Notfalleinsätzen
Der jetzt gefundenen Interimslösung ging ein erheblicher öffentlicher Druck voraus. Patientenverbände, aber auch die Ärztekammer Berlin und der Berliner Hausärzte¬verband, erhoben den Vorwurf, dass der Streit über die Rettungsfahrten¬gebühren auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werde. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fürchtete, dass Patienten aus Angst vor einer Rechnung der Feuerwehr auch in medizinischen Akutsituationen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV einschalten würden, der jedoch für Notfalleinsätze nicht ausgerüstet ist.
Die Feuerwehr schien sich unterdessen auf eine lange Auseinandersetzung mit den Krankenkassen einzurichten. Ein Pressesprecher sagte dem Deutschen Ärzteblatt, dass die Direktabrechnung mit den Patienten zwar „einen erhöhten Verwaltungsaufwand“ bedeute, der „uns aber bestimmt nicht überfordern wird“. Vielmehr würde dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand dazu beitragen, „dass die Gebühren für den Rettungsdienst steigen werden“. Die Mehrkosten würden die Krankenkassen beziehungsweise deren Versicherte zu tragen haben.
Ein Krankenkassenvertreter, der nicht öffentlich genannt werden will, zeigte sich erleichtert über die Wiederaufnahme der Gespräche mit der Senatsinnenverwaltung: „Sie müssen sehen, dass wir mit diesem Streit an einer nicht unwichtigen Nahtstelle in der medizinischen Versorgung auch mal eben das Prinzip der Sachleistung außer Kraft gesetzt haben. Das kann nicht im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen sein und würde uns letztlich auf die Füße fallen.“ © litt/aerzteblatt.de
Deutsches Ärzteblatt
Berlin: Feuerwehr und Krankenkassen beenden vorerst Streit um Abrechnungen
Freitag, 6. Juli 2012
dapd
Berlin – In Berlin ist der Streit um die Direktabrechnung von Rettungsfahrtkosten zwischen der Feuerwehr und den Krankenkassenverbänden mit einer Interims¬vereinbarung entschärft worden. Die seit 1. Juli geltende Regelung, nach der Patienten die Kosten von Rettungsfahrten direkt an die Feuerwehr zahlen müssen, ist somit zunächst vom Tisch. Am Donnerstagabend einigten sich die für die Feuerwehr zuständige Senatsinnenverwaltung und die Kassen darauf, dass die Rechnungen bis auf Weiteres wieder direkt von den Krankenkassen bezahlt werden.
Die Krankenkassen hatten die Vereinbarung über einen direkten Ausgleich der Kosten für Rettungsfahrten der Feuerwehr Ende Juni 2012 gekündigt, worauf die Feuerwehr zur Direktabrechnung mit den Patienten überging. Dieser Schritt stellte einen vorläufigen Höhepunkt in einer jahrelangen Auseinandersetzung zwischen Kassen und Feuerwehr dar.
Seit 2004 gingen die Krankenkassen vor dem Sozialgericht vergeblich gegen die aus ihrer Sicht zu hohen Gebühren für Rettungsfahrten (zurzeit 281,43 Euro je Einsatz) vor. Jetzt verlangen sie ein „Prüf- und Beanstandungsrecht“, das sie bisher nicht haben. Diese Forderung ist nach Informationen des Deutschen Ärzteblattes offenbar nach wie vor auf dem Tisch.
aerzteblatt.de
• Kammer Berlin kritisiert Abrechnungsstreit bei Notfalleinsätzen
Der jetzt gefundenen Interimslösung ging ein erheblicher öffentlicher Druck voraus. Patientenverbände, aber auch die Ärztekammer Berlin und der Berliner Hausärzte¬verband, erhoben den Vorwurf, dass der Streit über die Rettungsfahrten¬gebühren auf dem Rücken der Patienten ausgetragen werde. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Berlin fürchtete, dass Patienten aus Angst vor einer Rechnung der Feuerwehr auch in medizinischen Akutsituationen den Ärztlichen Bereitschaftsdienst der KV einschalten würden, der jedoch für Notfalleinsätze nicht ausgerüstet ist.
Die Feuerwehr schien sich unterdessen auf eine lange Auseinandersetzung mit den Krankenkassen einzurichten. Ein Pressesprecher sagte dem Deutschen Ärzteblatt, dass die Direktabrechnung mit den Patienten zwar „einen erhöhten Verwaltungsaufwand“ bedeute, der „uns aber bestimmt nicht überfordern wird“. Vielmehr würde dieser zusätzliche Verwaltungsaufwand dazu beitragen, „dass die Gebühren für den Rettungsdienst steigen werden“. Die Mehrkosten würden die Krankenkassen beziehungsweise deren Versicherte zu tragen haben.
Ein Krankenkassenvertreter, der nicht öffentlich genannt werden will, zeigte sich erleichtert über die Wiederaufnahme der Gespräche mit der Senatsinnenverwaltung: „Sie müssen sehen, dass wir mit diesem Streit an einer nicht unwichtigen Nahtstelle in der medizinischen Versorgung auch mal eben das Prinzip der Sachleistung außer Kraft gesetzt haben. Das kann nicht im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen sein und würde uns letztlich auf die Füße fallen.“ © litt/aerzteblatt.de
Soll heißen das die Querfinazierung nicht gerade sehr beliebt isit bei den Kassen.Das kann nicht im Interesse der gesetzlichen Krankenkassen sein und würde uns letztlich auf die Füße fallen.
Gruss.
Jochen
Zuletzt geändert von CiceroOWL am 07.07.2012, 17:23, insgesamt 1-mal geändert.