Hallo,
ich schildere mal meinen Fall und wäre denkbar für Tips:
Ich war bis zum 3.3 in Luxemburg beschäftigt als Grenzgänger und in der zeit über das E106 bei meiner deutschen Krankenkasse versichert. Insegesamt bin bei der Kasse nun schon ca. 10Jahre (luxemburger und deutsche Beschäftigungen addiert)
AM 1.4. beginne ich nun wieder eine Tätigkeit in Deutschland und möchte dies zum Anlass nehmen zu einer günstgeren Krankenkasse zu wechseln.
Meine Frage habe ich für die Zeit vom 3.3 bis 1.4. trotzdem nachgehenden Leistungsanspruch?
Gruß
Gonzo
nachgehender Leistungsanspruch bei Kassenwechsel?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Hallo,
definitiv nein.
Du warst nicht bei der deutschen Kasse versichert, sondern die hat im Rahmen des zwischenstaatlichen Rechts als aushelfender Träger die Leistungen erbracht (und sich die Kohle in Luxemburg wiedergeholt).
Der nachgehende Leistungsanspruch existiert nur für Leute, die in Deutschland pflichtversichert waren -warst Du aber nicht. Du warst in Luxemburg versichert.
Die Frage wäre, ob Luxemburg ähnliche Rechtsvorschriften hat. Ich tippe mal da ganz stark auf nein.
Meld Dich bei der Kasse in Deutschland und versichere Dich. Um die Versicherung in der Zwischenzeit kommst Du eh nicht herum. Wenn Du Dich nämlich am 1.4. anmeldest, sehen die die Lücke und schwupps greift auch für Dich die nachrangige Versicherungspflicht ( neu ab 1.4.07) und Du musst nachzahlen.
LG, Fee
definitiv nein.
Du warst nicht bei der deutschen Kasse versichert, sondern die hat im Rahmen des zwischenstaatlichen Rechts als aushelfender Träger die Leistungen erbracht (und sich die Kohle in Luxemburg wiedergeholt).
Der nachgehende Leistungsanspruch existiert nur für Leute, die in Deutschland pflichtversichert waren -warst Du aber nicht. Du warst in Luxemburg versichert.
Die Frage wäre, ob Luxemburg ähnliche Rechtsvorschriften hat. Ich tippe mal da ganz stark auf nein.
Meld Dich bei der Kasse in Deutschland und versichere Dich. Um die Versicherung in der Zwischenzeit kommst Du eh nicht herum. Wenn Du Dich nämlich am 1.4. anmeldest, sehen die die Lücke und schwupps greift auch für Dich die nachrangige Versicherungspflicht ( neu ab 1.4.07) und Du musst nachzahlen.
LG, Fee