Mutterschaftsgeld bei EM-Rente?
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Mutterschaftsgeld bei EM-Rente?
Hallo,
ich hoffe, jemand kann weiterhelfen:
Bei mir besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wenn ja, von welcher Stelle?
Da ich selbst Mitglied einer GKV bin, müsste der Antrag bei dieser gestellt werden, nicht beim Bundesversorgungsamt, oder?
Wird das Mutterschaftsgeld auf Grundlage der Rente (sehr geringe Höhe) berechnet?
Wird Mutterschaftsgeld als Einkommen auf die EM-Rente angerechnet?
Danke.
ich hoffe, jemand kann weiterhelfen:
Bei mir besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung der Rentner (KVdR).
Ich beziehe eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.
Habe ich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und wenn ja, von welcher Stelle?
Da ich selbst Mitglied einer GKV bin, müsste der Antrag bei dieser gestellt werden, nicht beim Bundesversorgungsamt, oder?
Wird das Mutterschaftsgeld auf Grundlage der Rente (sehr geringe Höhe) berechnet?
Wird Mutterschaftsgeld als Einkommen auf die EM-Rente angerechnet?
Danke.
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- Beiträge: 400
- Registriert: 14.02.2011, 20:27
Mutterschaftgeld ist eine Entgeltersatzleistung. Wenn die Schwangere während der Schutzfrist nicht arbeitet, erhält sie deswegen auch kein Entgelt. Dieser Wegfall des Entgelts wird durch das Mutterschaftsgeld (teilweise) kompensiert.
Wenn neben der Rente noch eine Beschäftigung ausgeübt wird (z.B. Minijob), und das Entgelt aus dieser Beschäftigung wegfällt, dann wird Mutterschaftsgeld für diesen Ausfall gezahlt. Zuständig dafür ist bei Mitgliedern (auch z.B. KVdR oder KVdS) die Krankenkasse, bei Familienversicherten und Privatversicherten das Bundesversicherungsamt.
Ohne Beschäftigung gibt es von vornherein kein Entgelt, das wegfallen könnte um dann ersetzt zu werden. Also: ohne Beschäftigung kein Mutterschaftsgeld.
Gruß
Swantje
Wenn neben der Rente noch eine Beschäftigung ausgeübt wird (z.B. Minijob), und das Entgelt aus dieser Beschäftigung wegfällt, dann wird Mutterschaftsgeld für diesen Ausfall gezahlt. Zuständig dafür ist bei Mitgliedern (auch z.B. KVdR oder KVdS) die Krankenkasse, bei Familienversicherten und Privatversicherten das Bundesversicherungsamt.
Ohne Beschäftigung gibt es von vornherein kein Entgelt, das wegfallen könnte um dann ersetzt zu werden. Also: ohne Beschäftigung kein Mutterschaftsgeld.
Gruß
Swantje