Guten Tag,
ich benötige bitte einen Rat.
Die KK forderte mich (mündl./tel.) auf, nach erfolgter Mängelrüge wg. sehr schlecht sitzender OK-/UK-Vollprothese und erfolgtem Gutachtertermin ab sofort weiterhin zu Nachbesserungsbehandlungen zu gehen, OBWOHL der Zahnarzt mich bereits vor dem Gutachtertermin nicht weiterbehandeln wollte und OBWOHL der Gutachter die entscheidenden Mängel nicht feststellte (sondern nur Belanglosigkeiten). Falls ich in die nächste Instanz (welche genau?) gehen würde, hätte ich nachzuweisen, oft genug einen Nachbesserungstermin wahrgenommen zu haben. Nebenbei wurde erwähnt, ich könnte natürlich auch versuchen, mein Geld vom Zahnarzt zurück zu erhalten, um damit dann eine neue Vollprothese bei einem Kollegen zu bezahlen.
Ich fühle mich "verraten und verkauft" und suche einen Weg, wie ich ohne demütigende (!) wie auch sinnlose ZA-Nachbesserungstermine zu meinem Recht komme.
Mängelrüge Zahnarzt - Gutachter - fortbestehende Mängelrüge
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Hallo,
willkommen im Forum -" verraten und verkauft" - vpn wem, dem behandelnden Zahnarzt, dem oder der Gutachterin oder der Krankenkasse oder gar von allen Drei. Ich kann jetzt mal nur aus der Sicht der Krankenkasse schreiben. Der Ablauf war und ist es auch wahrscheinlich noch, dass sich der Versicherte an seine Kasse wendet und den Zahnersatz, der ihm eingegliedert wurde bemängelt. Die Kasse verweist zunächst auf die zweijährige Gewährleistungsfrist und bittet den Versicherten sich diesbezüglich an den Zahnarzt zu wenden. Die Krankenkasse ist hier nicht unmittelbar betroffen sondern die Zahnersatzleistung wurde aufgrund eines "Vertrags" zwischen Zahnarzt und Patient erbracht. Die Kasse bezuschusst diese Leistung nur. Wenn nun eine entsprechende Mängelrüge des Patienten beim Zahnarzt erfolglos war (in der Praxis waren das meist so zwei,drei Anläufe der Patienten beim Zahnarzt), dann teilt der Versicherte dies seiner Krankenkasse durch eine entsprechende Erklärung mit. Die Krankenkasse beauftragt nun einen Gutachter (MDK, aber auch externe Gutachter sind möglich). Der Gutachter bestellt dann den Versicherten ein - der behandelnde Zahnarzt wird entsprechend informiert und darf sogar, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wenn er es möchte, bei der Begutachtung anwesend sein. Ergibt nun das Gutachten (welches übrigens von der Kasse gezahlt wird), dass die Mängelrüge berechtigt war, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder muss der behandelnde Zahnarzt auf eigene Kosten die gutachterlich festgestellten Mängel beheben oder, wenn das Vertrauen des Patienten in den Zahnarzt nicht mehr vorhanden ist, er zahlt dem Versicherten und der Kasse das Honorar zurück - damit kann der Versicherte zu einem anderen Zahnarzt gehen und sich einen neuen Zahnersatz machen lassen - die Kasse zahlt dann auch innerhalb der zwei Jahre erneut den Zuschuss. Ich kann mich allerdings nur an solche Fälle erinnern, bei denen die Zahnärzte die Festzuschüsse an die Kasse zurückgezahlt haben und die Patentieren wegen ihres Teil der Kosten vor Gericht ziehen mussten.
So, wie geschildert gibt es bei dir demnach kein Gutachten, dass wirklich zu deinen Gunsten ausgestellt ist. Die nächste Instanz , damit könnte ein "Obergutachten" gemeint sein. Wie du zu deinem Recht kommst ? - zu kannst natürlich auch den Zahnarzt sofort verklagen, dafür benötigst du aber eine medizinische Begründung, also ein entsprechendes Gutachten.
Wenn du in einer Rechtsschutzversicherung bist, frag die mal bezüglich eines selbst bestellten Gutachtens, das ist nämlich nicht billig.
Gruss
Czauderna
willkommen im Forum -" verraten und verkauft" - vpn wem, dem behandelnden Zahnarzt, dem oder der Gutachterin oder der Krankenkasse oder gar von allen Drei. Ich kann jetzt mal nur aus der Sicht der Krankenkasse schreiben. Der Ablauf war und ist es auch wahrscheinlich noch, dass sich der Versicherte an seine Kasse wendet und den Zahnersatz, der ihm eingegliedert wurde bemängelt. Die Kasse verweist zunächst auf die zweijährige Gewährleistungsfrist und bittet den Versicherten sich diesbezüglich an den Zahnarzt zu wenden. Die Krankenkasse ist hier nicht unmittelbar betroffen sondern die Zahnersatzleistung wurde aufgrund eines "Vertrags" zwischen Zahnarzt und Patient erbracht. Die Kasse bezuschusst diese Leistung nur. Wenn nun eine entsprechende Mängelrüge des Patienten beim Zahnarzt erfolglos war (in der Praxis waren das meist so zwei,drei Anläufe der Patienten beim Zahnarzt), dann teilt der Versicherte dies seiner Krankenkasse durch eine entsprechende Erklärung mit. Die Krankenkasse beauftragt nun einen Gutachter (MDK, aber auch externe Gutachter sind möglich). Der Gutachter bestellt dann den Versicherten ein - der behandelnde Zahnarzt wird entsprechend informiert und darf sogar, wenn ich es noch richtig in Erinnerung habe, wenn er es möchte, bei der Begutachtung anwesend sein. Ergibt nun das Gutachten (welches übrigens von der Kasse gezahlt wird), dass die Mängelrüge berechtigt war, dann gibt es zwei Möglichkeiten - entweder muss der behandelnde Zahnarzt auf eigene Kosten die gutachterlich festgestellten Mängel beheben oder, wenn das Vertrauen des Patienten in den Zahnarzt nicht mehr vorhanden ist, er zahlt dem Versicherten und der Kasse das Honorar zurück - damit kann der Versicherte zu einem anderen Zahnarzt gehen und sich einen neuen Zahnersatz machen lassen - die Kasse zahlt dann auch innerhalb der zwei Jahre erneut den Zuschuss. Ich kann mich allerdings nur an solche Fälle erinnern, bei denen die Zahnärzte die Festzuschüsse an die Kasse zurückgezahlt haben und die Patentieren wegen ihres Teil der Kosten vor Gericht ziehen mussten.
So, wie geschildert gibt es bei dir demnach kein Gutachten, dass wirklich zu deinen Gunsten ausgestellt ist. Die nächste Instanz , damit könnte ein "Obergutachten" gemeint sein. Wie du zu deinem Recht kommst ? - zu kannst natürlich auch den Zahnarzt sofort verklagen, dafür benötigst du aber eine medizinische Begründung, also ein entsprechendes Gutachten.
Wenn du in einer Rechtsschutzversicherung bist, frag die mal bezüglich eines selbst bestellten Gutachtens, das ist nämlich nicht billig.
Gruss
Czauderna
Mängelrüge Zahnarzt - Gutachter - fortbestehende Mängelrüge
Vielen Dank!
Ich werde sehen, was ich erreichen kann betr. neues Gutachten. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich (die hat mir seit Monaten eine Mediatorin zugeteilt, die informiert ist über die Vorgänge).
Ich werde sehen, was ich erreichen kann betr. neues Gutachten. Eine Rechtsschutzversicherung habe ich (die hat mir seit Monaten eine Mediatorin zugeteilt, die informiert ist über die Vorgänge).
Re: Mängelrüge Zahnarzt - Gutachter - fortbestehende Mängelrüge
Hallo,
gibts denn neue Erkenntnisse in dem Fall?
gibts denn neue Erkenntnisse in dem Fall?