Lohnfortzahlung

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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micki74
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Lohnfortzahlung

Beitrag von micki74 » 09.08.2008, 00:23

Hallo,

ich war mehrmals wegen meiner Bandscheibe krankgeschrieben.
Mein ehemaliger Arbeitgeber will nun prüfen lassen ob eine Fortsetzungserkrankung bestand. Der Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht ja für 42 Tage. Nun meine Frage: sind es 42 Arbeitstage oder Werktage oder wie???? Habe eine 5Tage Woche.

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 09.08.2008, 09:35

Hallo,

es sind 42 Kalendertage. Eine 5 Tage - Woche ist nicht von Relevanz.

LG, Fee

micki74
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Beitrag von micki74 » 09.08.2008, 11:21

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

es sind 42 Kalendertage. Eine 5 Tage - Woche ist nicht von Relevanz.

LG, Fee

Danke für die Antwort.

Habe auf der Seite der IKK (Entgeltfortzahlung) eine Berechnung gefunden, wo es nach Werktagen ging.
ikk.de/ikk/generator/ikk/fuer-arbeitgeber/sozialversicherung-im-betrieb/98718,i=l.html

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 09.08.2008, 11:36

Hallo,

stell doch mal die Textpassage rein. Ich find da nichts.
Übrigens geht es doch hier um den Zeitraum und nicht um die Höhe in der Berechnung, oder?

LG, Fee

micki74
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Beitrag von micki74 » 09.08.2008, 12:07

Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,

stell doch mal die Textpassage rein. Ich find da nichts.
Übrigens geht es doch hier um den Zeitraum und nicht um die Höhe in der Berechnung, oder?

LG, Fee
Beispiel:
Verkäufer Heiner G. leidet unter starken Rückenschmerzen. Vom 1 bis 28 Februar schreibt der Arzt in arbeitsunhähig. Im Mai erleidet Herr Heiner G. einen Rückfall. Vom 15.5-30.06 ist er erneut wegen Rückenschmerzen arbeitsunfähig.

Entgeltfortzahlung:
AU Februar=20 Werktage
AU Mai/Juni=22 Werktage
Insgesamt 42 Werktage

Krankengeld:
AU Juni=11 Tage

So steht das da.

LG

Krankenkassenfee
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Beitrag von Krankenkassenfee » 10.08.2008, 09:32

Hallo,

ich halte das für falsch. Denn im Absatz darunter spricht man wieder von Kalendertagen. Es zählen halt die Tage, für die Du krank geschrieben warst.
Im Gesetz steht 6 Wochen und das sind 42 Kalendertage.
http://bundesrecht.juris.de/entgfg/__3.html

LG, Fee

micki74
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Beitrag von micki74 » 10.08.2008, 13:37

Danke für Ihre Hilfe.

Ich blick da langsam nicht mehr durch. Am besten ich rufe morgen mal bei meiner KK an.

LG Micki

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