Kur
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Kur
Hallo Zusammen,
Ich hoffe ich habe das richtige Forum gefunden.Zu meiner Frage.
Bin seit 25 Jahren im Schichtdienst tätig und wollte nächsten Jahr mal wegen einer Kur nachfragen . Falls ich denn eine Bewilligt bekommen sollte nun mein eigentliches Problem.Meine Frau geht von 06:00 - 12:00 Uhr täglich arbeiten.Meine beiden Jungs gehen in die 3. bzw. 9. Klassse (8 und 14 Jahre).Zumindestens der Kleine muß morgens 08:00 Uhr zu Schule gebracht werden bzw. je nach Stundenplan 11:30 Uhr wieder abgeholt werden.
Wie läuft das dann mit der Betreuung der Kinder ? Wird meine Frau freigestellt etc. ?
Schon mal Danke für Eure Hilfe
MfG Ralf
Ich hoffe ich habe das richtige Forum gefunden.Zu meiner Frage.
Bin seit 25 Jahren im Schichtdienst tätig und wollte nächsten Jahr mal wegen einer Kur nachfragen . Falls ich denn eine Bewilligt bekommen sollte nun mein eigentliches Problem.Meine Frau geht von 06:00 - 12:00 Uhr täglich arbeiten.Meine beiden Jungs gehen in die 3. bzw. 9. Klassse (8 und 14 Jahre).Zumindestens der Kleine muß morgens 08:00 Uhr zu Schule gebracht werden bzw. je nach Stundenplan 11:30 Uhr wieder abgeholt werden.
Wie läuft das dann mit der Betreuung der Kinder ? Wird meine Frau freigestellt etc. ?
Schon mal Danke für Eure Hilfe
MfG Ralf
Hallo,
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn das Kind selbst krank ist. Falls die Mutter krank ist und der Vater zur Betreuung des Kindes der Arbeit fernbleiben will (oder umgekehrt), kann aber Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bestehen.
Bedingung ist, dass der das Kind sonst betreuende Elternteil im Krankenhaus oder auf Kur ist; manche Krankenkassen bieten diese Leistung auch in anderen Krankheitsfällen an.
"Haushaltshilfe" bedeutet, dass die Kasse die Kosten für eine professionelle Hilfe übernimmt, zum Beispiel für eine Familienpflegerin von einem Wohlfahrtsverband. Wenn der Vater oder ein anderer Angehöriger die Betreuung selbst übernehmen will, kann die Krankenkasse den Verdienstausfall ganz oder teilweise ersetzen. In diesem Fall sollte man vorher nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Anders als bei einer Erkrankung des Kindes ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, unbezahlten Urlaub zu genehmigen.
Gruß Bully
Der Anspruch auf Kinderkrankengeld besteht nur, wenn das Kind selbst krank ist. Falls die Mutter krank ist und der Vater zur Betreuung des Kindes der Arbeit fernbleiben will (oder umgekehrt), kann aber Anspruch auf Haushaltshilfe nach § 38 SGB V bestehen.
Bedingung ist, dass der das Kind sonst betreuende Elternteil im Krankenhaus oder auf Kur ist; manche Krankenkassen bieten diese Leistung auch in anderen Krankheitsfällen an.
"Haushaltshilfe" bedeutet, dass die Kasse die Kosten für eine professionelle Hilfe übernimmt, zum Beispiel für eine Familienpflegerin von einem Wohlfahrtsverband. Wenn der Vater oder ein anderer Angehöriger die Betreuung selbst übernehmen will, kann die Krankenkasse den Verdienstausfall ganz oder teilweise ersetzen. In diesem Fall sollte man vorher nachfragen, bis zu welcher Höhe die Kosten übernommen werden. Anders als bei einer Erkrankung des Kindes ist der Arbeitgeber in diesem Fall nicht gesetzlich verpflichtet, unbezahlten Urlaub zu genehmigen.
Gruß Bully
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Hallo,
da ich davon ausgehe, dass der Rentenversicherungsträger der Kostenträger der Kur ist, ist auch über diesen die Haushaltshilfe zu beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen der Rentenversicherung kenne ich nicht.
Allerdings gibt es auch da gewisse Spielregeln. Du wirst Dich also fragen lassen müssen, ob Du haushaltsführende Person warst und welchen Zeiteinsatz Dun da so (neben einer Vollbeschäftigung) bringst.
LG, Fee
da ich davon ausgehe, dass der Rentenversicherungsträger der Kostenträger der Kur ist, ist auch über diesen die Haushaltshilfe zu beantragen. Die Anspruchsvoraussetzungen der Rentenversicherung kenne ich nicht.
Allerdings gibt es auch da gewisse Spielregeln. Du wirst Dich also fragen lassen müssen, ob Du haushaltsführende Person warst und welchen Zeiteinsatz Dun da so (neben einer Vollbeschäftigung) bringst.
LG, Fee
Ich habe leider kein passenderes Thema gefunden deswegen setze ich es mal hier. Inwieweit zahlt die Krankenkasse überhaupt eine Rauchentwöhnung? Zahlt sie jeweilt Hypnosestunden, Akupunktur oder Nikotionpflaster. Ich wäre auch start mit einer elektrnonischen Zigarette zufrieden, mit der ich mein Rauchverhalten drosseln könnte. So eine wie hier E-Zig. Ich rauch zwei Schachteln am Tag und werde sicherlich andere Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Zuletzt geändert von tipsianja am 18.03.2011, 17:17, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,
die Kasse zahlt nur anerkannte Raucherentwöhnungsprogramme. Diese sind hier drin beschrieben http://www.dnbgf.de/fileadmin/texte/Dow ... en2010.pdf
Es handelt sich aber eher um die konventionellen und nicht so sexy ausgestattete Programme. Also so was wie Rauchfrei in 10 Schritten (z.B. 10 Dienstagen hintereinander). Hypnose und Nikotinpflaster und elektronische Zigarette eher nicht. Das musst Du selbst zahlen.
Einfach mal Krankenkasse anrufen und nach regionalen Angeboten fragen. So einen Kurs muss man im Vorfeld bezahlen und kriegt das Geld nur zurück, wenn man auch anb 80% der Termine da war.
Vor den Erfolg hat der liebe Gott den Schweiß gesetzt!
Viel Glück beim Nichtraucherwerden.
LG, Fee
die Kasse zahlt nur anerkannte Raucherentwöhnungsprogramme. Diese sind hier drin beschrieben http://www.dnbgf.de/fileadmin/texte/Dow ... en2010.pdf
Es handelt sich aber eher um die konventionellen und nicht so sexy ausgestattete Programme. Also so was wie Rauchfrei in 10 Schritten (z.B. 10 Dienstagen hintereinander). Hypnose und Nikotinpflaster und elektronische Zigarette eher nicht. Das musst Du selbst zahlen.
Einfach mal Krankenkasse anrufen und nach regionalen Angeboten fragen. So einen Kurs muss man im Vorfeld bezahlen und kriegt das Geld nur zurück, wenn man auch anb 80% der Termine da war.
Vor den Erfolg hat der liebe Gott den Schweiß gesetzt!
Viel Glück beim Nichtraucherwerden.
LG, Fee
Tja, dann sind die selbst bezahlten Kosten bei Erfolg sehr schnell wieder drintipsianja hat geschrieben:Ich rauch zwei Schachteln am Tag und werde sicherlich andere Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
(bin übrigens auch noch Raucher)
Ein zweites Thema in einen Thread reinzumixen ist übrigens immer schlecht.
Zuletzt geändert von Paule am 25.03.2011, 10:58, insgesamt 1-mal geändert.
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Hallo,Krankenkassenfee hat geschrieben:Hallo,
die Kasse zahlt nur anerkannte Raucherentwöhnungsprogramme. Diese sind hier drin beschrieben http://www.dnbgf.de/fileadmin/texte/Dow ... en2010.pdf
die Kostenübernahme von Präventionsleistungen (dazu gehört die Raucherentwöhnung) richtet sich immer nach der Satzung der jeweiligen Krankenkasse. Der Prozentsatz und der Höchstbetrag der Erstattung unterscheiden sich bei einigen Kassen erheblich. Auch bei der Frage, wie streng die Vorgaben des Präventionsleitfadens umgesetzt werden gibt es zwischen den Kassen große Unterschiede.
Ich kenne kein Hypnose- oder Akupunkturangebot, dass die Vorgaben des Präventionsleitfadens erfüllt. Einzelne Kassen übernehmen solche Angebote aber teilweise - noch. Der Präventionsleitfaden wurde vor nicht allzulanger Zeit überarbeitet, und es ist davon auszugehen, dass auch die letzten Kassen solche Angebote bald nicht mehr bezahlen.Krankenkassenfee hat geschrieben:Es handelt sich aber eher um die konventionellen und nicht so sexy ausgestattete Programme. Also so was wie Rauchfrei in 10 Schritten (z.B. 10 Dienstagen hintereinander). Hypnose und Nikotinpflaster und elektronische Zigarette eher nicht. Das musst Du selbst zahlen.
Nicorette, niquitin, vitasmoke oder ähnliches wird aber keine Kasse zahlen. Diese Dinger werden als sogenannte "Lifestylearzneimittel" angesehen, und der Gemeinsame Bundesausschuss hat hier die Kostenübernahme in den Arzneimittelrichtlinien ausgeschlossen.
Um hinterher Probleme bei der Erstattung zu vermeiden, kann ich das nur unterstreichen. Frag bei Deiner Kasse gezielt nach Raucherentwöhnungsangeboten (Prävention nach § 20 SGB V), und den Regeln zur Erstattung.Krankenkassenfee hat geschrieben:Einfach mal Krankenkasse anrufen und nach regionalen Angeboten fragen. So einen Kurs muss man im Vorfeld bezahlen und kriegt das Geld nur zurück, wenn man auch an 80% der Termine da war.
Gruß, Swantje
@admins/Moderatoren:
Kann man die Beiträge hierzu vielleicht woanders hinverschieben? Mit Kur hat's irgendwie nichts mehr zu tun ...