Kur Antrag für Kinder über die Krankenkasse
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Re: Kur Antrag für Kinder über die Krankenkasse
???Susa, Dein Eingangspost las sich so, dass Du den Kassenantrag bei der Kasse nicht gestellt hast, an die DRV verwiesen wurdest und beim 3.Mal in der DRV den Antrag von der DRV bekommen hast. Dieser ist dann an die Kasse gegangen.susatetzner hat geschrieben:Man hat mich dort garnicht erst angehört geschweige denn das Schreiben von unserem Arzt gelesen und mich direkt an die Deutsche Rentenversicherung verwiesen. Nachdem ich zum 3. Mal dort war und eine Sachbearbeiterin unseren Arzt kontaktierte bekam ich endlich das Antragsformular welches ich und der Arzt ausfüllten und zur Krankenkasse schickten.
Also, wenn Du erst bei der Kasse warst und dort deren Antrag ausgefüllt wurde, dann ist wirklich die Kasse zuständig.
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Ja Poet, ich war 3 x bei der KV bis sie mir die KV Rehaanträge aushändigten. Diese hat der Arzt dann zur KV geschickt wo sie dann direkt an den RVT weitergeleitet wurden.
Der RVT hat diese sogar schon bearbeitet trotz der falschen Anträge.
Der Bescheid müsste in den nächsten Tagen kommen.
Jetzt heißt es Daumen drücken!
Der RVT hat diese sogar schon bearbeitet trotz der falschen Anträge.
Der Bescheid müsste in den nächsten Tagen kommen.
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Heute ist der Bescheid der DRV Bund gekommen die Reha ist für 6 Wochen genehmigt.
Aber wie befürchtet wurde eine andere Klinik ausgewählt.
Begründung:
Ihrem Wunsch, die Leistungen in der von Ihnen genannten Einrichtung durchzuführen, können wir nicht entsprechen.
Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Rehabilitationsleistung steht im Ermessen der DRV Bund.
Die von ihnen gewünschte Einrichtung kann nur dann ausgewählt werden, wenn die Rehabilitationsleistung einzig in dieser Einrichtung beziehungsweise der dortigen Abteilung erfolgreich durchgeführt werden kann.
Des Weiteren müsste jede andere Einrichtung, die von der DRV Bund betrieben wird oder mit der ein Belegungsvertrag besteht, ungeeignet sein.
Zur Behandlung der Funktionsstörung stehen uns mehrer geeignete rentenversicherungseigene Rehabilitationseinrichtungen sowie Vertragseinrichtungen zur Verfügung.
Daher haben wir die oben genannte geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgewählt.
Habe ich Chancen mit einem Widerspruch die "Wunscheinrichtung" genehmigt zu bekommen?
Gibt es ein gestzliches Wahlrecht für Einrichtungen?
Aber wie befürchtet wurde eine andere Klinik ausgewählt.
Begründung:
Ihrem Wunsch, die Leistungen in der von Ihnen genannten Einrichtung durchzuführen, können wir nicht entsprechen.
Die Entscheidung über die Art und Weise der Durchführung der Rehabilitationsleistung steht im Ermessen der DRV Bund.
Die von ihnen gewünschte Einrichtung kann nur dann ausgewählt werden, wenn die Rehabilitationsleistung einzig in dieser Einrichtung beziehungsweise der dortigen Abteilung erfolgreich durchgeführt werden kann.
Des Weiteren müsste jede andere Einrichtung, die von der DRV Bund betrieben wird oder mit der ein Belegungsvertrag besteht, ungeeignet sein.
Zur Behandlung der Funktionsstörung stehen uns mehrer geeignete rentenversicherungseigene Rehabilitationseinrichtungen sowie Vertragseinrichtungen zur Verfügung.
Daher haben wir die oben genannte geeignete Rehabilitationseinrichtung ausgewählt.
Habe ich Chancen mit einem Widerspruch die "Wunscheinrichtung" genehmigt zu bekommen?
Gibt es ein gestzliches Wahlrecht für Einrichtungen?
Aus eigener Erfahrung: Widerspruch ist zwecklos. Ein gesetzlich für GKV Versicherte geregeltes Wahlrecht existiert m.E. nicht.susatetzner hat geschrieben: Habe ich Chancen mit einem Widerspruch die "Wunscheinrichtung" genehmigt zu bekommen?
Gibt es ein gestzliches Wahlrecht für Einrichtungen?
Gruss
KKA
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Nur dann, wenn medizinische Gründe gegen die von der Rentenversicherung ausgewählte und für die gewünschte sprechen. Ich würde mit dem Arzt reden, was er von der genannten Klinik hält und ggf. in der Klinik anrufen und nachfragen, ob das Krankheitsbild passt. Ich hatte letztens den Fall, dass der RVT mehrere Rehaeinrichtungen vorgeschlagen hatte, die die Aufnahme beim bestehenden Krankheitsbild ablehnten. Wenn Arzt und Klinik keine Einwände haben, spricht ja auch nichts gegen die von der Rentenversicherung gewählte Klinik.susatetzner hat geschrieben:
Habe ich Chancen mit einem Widerspruch die "Wunscheinrichtung" genehmigt zu bekommen?
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Unser Arzt hat explizit eine Klinik empfohlen.
Diese hat schon mehere Patienten mit gleichem Störungsbild erfolgreich behandelt. Während er bei anderen Einrichtungen schon negative Erfahrungen gemacht hat.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann man dann noch einen Widerspruch einlegen?
Könnte es sein das aus Kostengründen die Wunscheinrichtung abgelehnt wurde?
Ist es dann hilfreich anzubieten die Mehrkosten zu tragen bei Unterbringung in der Wunschklinik.
Diese hat schon mehere Patienten mit gleichem Störungsbild erfolgreich behandelt. Während er bei anderen Einrichtungen schon negative Erfahrungen gemacht hat.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann man dann noch einen Widerspruch einlegen?
Könnte es sein das aus Kostengründen die Wunscheinrichtung abgelehnt wurde?
Ist es dann hilfreich anzubieten die Mehrkosten zu tragen bei Unterbringung in der Wunschklinik.
susatetzner hat geschrieben:Unser Arzt hat explizit eine Klinik empfohlen.
Diese hat schon mehere Patienten mit gleichem Störungsbild erfolgreich behandelt. Während er bei anderen Einrichtungen schon negative Erfahrungen gemacht hat.
Das muss nicht heißen, dass die Klinik welche die DRV belegen möchte, darunter fällt.
Falls der Widerspruch abgelehnt wird, kann man dann noch einen Widerspruch einlegen?
Das alleine nützt nichts. Dann musst Du konsequenterweise vor das Sozialgericht ziehen.
Könnte es sein das aus Kostengründen die Wunscheinrichtung abgelehnt wurde?
Nein.
Ist es dann hilfreich anzubieten die Mehrkosten zu tragen bei Unterbringung in der Wunschklinik.
Hallo,
Du musst Dir immer bewusst sein, dass ein Arzt, Dein Arzt, jeder Arzt immer nur einen Einblick in einen maximal geringen Teil der Behandlungsfälle einer Klinik hat - er kann also keine wirklich belastbare Aussage dazu machen, wie die Behandlungsqualität in dieser Einrichtung ist; seine Patienten, die von dort "erfolgreich behandelt" (in Anführungszeichen, weil der Erfolgsbegriff durchaus vielschichtig gesehen werden kann: Die einen halten eine Besserung einer chronischen Erkrankung für einen Erfolg; andere hingegen sehen nur eine Heilung als Erfolg an, beispielsweise) zurück gekommen sind, sind zum einen nur wenige, und dann ist da auch das, was ich Klammern schrieb: Was versteht man unter erfolgreich? Der eine wertet durchaus auch mal nicht Erfolg, was der andere in der gleichen Situation als Erfolg wertet. Selbst wenn man da auf dem gleichen Nenner wäre, müsste man allerdings auch sagen, dass die riesige Erfolgsquote im Angesicht der großen Patientenzahlen einer solchen Einrichtung, Zufall sein kann. Sie ist jedenfalls nicht repräsentativ.
EWin paar Straßen weiter kann schon ein Arzt sitzen, der überhaupt kein gutes Wort für diese Klinik übrig hat, dafür aber die, die Ihr nun bekommen habt, in den höchsten Tönen lobt.
Meine Worte sollten nun nur ein Denkanreiz sein. Allerdings muss ich auch sagen, dass die Chancen eines erfolgreichen Widerspruchs sehr, sehr gering sind, wenn es gerade nicht um eine Erkrankung geht, die sehr spezalsiertes Personal erfordert, dass nur selten vorgehalten wird.
Du musst Dir immer bewusst sein, dass ein Arzt, Dein Arzt, jeder Arzt immer nur einen Einblick in einen maximal geringen Teil der Behandlungsfälle einer Klinik hat - er kann also keine wirklich belastbare Aussage dazu machen, wie die Behandlungsqualität in dieser Einrichtung ist; seine Patienten, die von dort "erfolgreich behandelt" (in Anführungszeichen, weil der Erfolgsbegriff durchaus vielschichtig gesehen werden kann: Die einen halten eine Besserung einer chronischen Erkrankung für einen Erfolg; andere hingegen sehen nur eine Heilung als Erfolg an, beispielsweise) zurück gekommen sind, sind zum einen nur wenige, und dann ist da auch das, was ich Klammern schrieb: Was versteht man unter erfolgreich? Der eine wertet durchaus auch mal nicht Erfolg, was der andere in der gleichen Situation als Erfolg wertet. Selbst wenn man da auf dem gleichen Nenner wäre, müsste man allerdings auch sagen, dass die riesige Erfolgsquote im Angesicht der großen Patientenzahlen einer solchen Einrichtung, Zufall sein kann. Sie ist jedenfalls nicht repräsentativ.
EWin paar Straßen weiter kann schon ein Arzt sitzen, der überhaupt kein gutes Wort für diese Klinik übrig hat, dafür aber die, die Ihr nun bekommen habt, in den höchsten Tönen lobt.
Meine Worte sollten nun nur ein Denkanreiz sein. Allerdings muss ich auch sagen, dass die Chancen eines erfolgreichen Widerspruchs sehr, sehr gering sind, wenn es gerade nicht um eine Erkrankung geht, die sehr spezalsiertes Personal erfordert, dass nur selten vorgehalten wird.
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Ich habe Widerspruch gegen den Bescheid eingelegt.
In der Begründung habe ich darauf hingewiesen das die Klinik für die Behandung der Funktionsstörung ein Alleinstellungsmerkmal hat.
Außerdem habe ich auf das Wunschrecht SGB I § 33 und SGB IX §9(1) hingewiesen.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen.
Betreff: Umstellungswunsch hinsichtlich der bewilligten Rehabilitationsleistungen ihr Schreiben vom.....
In diesem Schreiben wird überhaupt nicht auf den Widerspruch eingegangen sondern nur auf die Wunschumstellung. Die Begründung der Ablehnung der Umstellung ist die gleiche wie auch schon im Bescheid.
Jetzt wurden aber noch drei alternativ Kliniken vorgeschlagen.
Ist der Widerspruch jetzt noch offen?
Die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.
In der Begründung habe ich darauf hingewiesen das die Klinik für die Behandung der Funktionsstörung ein Alleinstellungsmerkmal hat.
Außerdem habe ich auf das Wunschrecht SGB I § 33 und SGB IX §9(1) hingewiesen.
Nun habe ich ein Schreiben bekommen.
Betreff: Umstellungswunsch hinsichtlich der bewilligten Rehabilitationsleistungen ihr Schreiben vom.....
In diesem Schreiben wird überhaupt nicht auf den Widerspruch eingegangen sondern nur auf die Wunschumstellung. Die Begründung der Ablehnung der Umstellung ist die gleiche wie auch schon im Bescheid.
Jetzt wurden aber noch drei alternativ Kliniken vorgeschlagen.
Ist der Widerspruch jetzt noch offen?
Die Widerspruchsfrist ist noch nicht abgelaufen.
Hallo,
das was jetzt passiert ist das Verwaltungsverfahren, meiner Meinung nach genauer, die Anhörung. Solltest du deinen Widerspruch aufrecht erhalten, dann wird es zu einem klage fähigen Bescheid kommen. Das bedeutet aber nicht, dass damit die Leistung als solches auch gestrichen wäre - du kannst noch immer die Kur in dem genannten und bewilligten Haus antreten oder auf die Kur ganz verzichten. Zu letzterem kann ich dir nicht raten, da bei einer Neubeantragung dieser "Verzicht" mit Sicherheit in die Entscheidung einfließen würde.
Gruss
Czauderna
das was jetzt passiert ist das Verwaltungsverfahren, meiner Meinung nach genauer, die Anhörung. Solltest du deinen Widerspruch aufrecht erhalten, dann wird es zu einem klage fähigen Bescheid kommen. Das bedeutet aber nicht, dass damit die Leistung als solches auch gestrichen wäre - du kannst noch immer die Kur in dem genannten und bewilligten Haus antreten oder auf die Kur ganz verzichten. Zu letzterem kann ich dir nicht raten, da bei einer Neubeantragung dieser "Verzicht" mit Sicherheit in die Entscheidung einfließen würde.
Gruss
Czauderna
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