Krankenkasse verweigert Zahlung von Krankengeld
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Krankenkasse verweigert Zahlung von Krankengeld
wer hat ähnliches erlebt bzw. hat einen Rat für mich. Ich bin seit Ende Mai 14 aus der Lohnfortzahlung, seither verweigert die KK die Zahlung von KG da ich ihrer Meinung nach voll arbeitsfähig bin.
Im Febr. 14 wurde mir Leukämie diagnostiziert, schon ca. 1/2 Jahr vorher verfolgen mit sehr schmerzhafte Entzündungen ( ständig wechselnd ) in allen Gelenken, zeitweise bin ich durch medikamentennahme fahruntüchtig. In den letzten Wochen machen sich vermehrt Depressionen und Existensängste breit da ich alleine für mich sorgen muß.
Danke für Tip´s
Im Febr. 14 wurde mir Leukämie diagnostiziert, schon ca. 1/2 Jahr vorher verfolgen mit sehr schmerzhafte Entzündungen ( ständig wechselnd ) in allen Gelenken, zeitweise bin ich durch medikamentennahme fahruntüchtig. In den letzten Wochen machen sich vermehrt Depressionen und Existensängste breit da ich alleine für mich sorgen muß.
Danke für Tip´s
leider habe ich bis dato noch keinen Cent gesehen, sie verweigern die Zahlung ihre Begründung 1) Reha Antrag nicht abgegeben ( lt. Hämatologe ist eine Reha nicht von Nutzen ? ) 2) Rentenantrag nicht abgeben, ein Termin war in dieser Zeitspanne nicht gegeben, wurde nachgereicht. Aussicht auf Rente mit 58 besteht wohl auch nicht.
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Re: Krankenkasse verweigert Zahlung von Krankengeld
Pinguin hat geschrieben: seither verweigert die KK die Zahlung von KG da ich ihrer Meinung nach voll arbeitsfähig bin.
Ja watt denn nu? Und welcher Rentenantrag wurde gestellt? Erwerbsminderungsrente oder Altersrente?Pinguin hat geschrieben: sie verweigern die Zahlung ihre Begründung 1) Reha Antrag nicht abgegeben ( lt. Hämatologe ist eine Reha nicht von Nutzen ? ) 2) Rentenantrag nicht abgeben, ein Termin war in dieser Zeitspanne nicht gegeben, wurde nachgereicht. Aussicht auf Rente mit 58 besteht wohl auch nicht.
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Wer empfahl dir denn, in dieser Situation eine Altersrente zu beantragen?!?
So wie ich das sehe, solltest du schnellstmöglich entweder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitation stellen, denn wenn die Kasse dich zur Rehaantragstellung nach § 51 Abs.1 SGB V aufgefordert hast und du den Antrag nicht innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt hast, besteht solange kein Anspruch auf Krankengeld, bis du den Antrag gestellt hast.
So wie ich das sehe, solltest du schnellstmöglich entweder einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente oder Rehabilitation stellen, denn wenn die Kasse dich zur Rehaantragstellung nach § 51 Abs.1 SGB V aufgefordert hast und du den Antrag nicht innerhalb der 10-Wochen-Frist gestellt hast, besteht solange kein Anspruch auf Krankengeld, bis du den Antrag gestellt hast.
§ 51
Wegfall des Krankengeldes, Antrag auf Leistungen zur Teilhabe
(1) Versicherten, deren Erwerbsfähigkeit nach ärztlichem Gutachten erheblich gefährdet oder gemindert ist, kann die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben zu stellen haben. Haben diese Versicherten ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie entweder einen Antrag auf Leistungen zur medizinischen Rehabilitation und zur Teilhabe am Arbeitsleben bei einem Leistungsträger mit Sitz im Inland oder einen Antrag auf Rente wegen voller Erwerbsminderung bei einem Träger der gesetzlichen Rentenversicherung mit Sitz im Inland zu stellen haben.
(2) Erfüllen Versicherte die Voraussetzungen für den Bezug der Regelaltersrente oder Altersrente aus der Alterssicherung der Landwirte bei Vollendung des 65. Lebensjahres, kann ihnen die Krankenkasse eine Frist von zehn Wochen setzen, innerhalb der sie den Antrag auf diese Leistung zu stellen haben.
(3) Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf.