Krankenkasse verweigert Urlaub bei Krankengeld, soll Kur mac
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Krankenkasse verweigert Urlaub bei Krankengeld, soll Kur mac
Hallo,
ich bin neu hier und komme gleich mit einer schwierigen Frage, sorry
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin seit Oktober 2013 aus psychischen Gründen (Essstörung, Adipositas, Persönlichkeitsstörung, schwere Depression) arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalte Krankengeld.
Zur Förderung der Genesung wurden folgende Schritte unternommen:
Oktober/November 2013 Rehaklinik, vorzeitig von beiden Seiten beendet wegen falscher Therapie
Januar 2014 Kurzaufenthalt in Psychiatrie
Januar - Mai 2014 probatische Sitzungen bei ambulanter Tiefentherapeutin, Therapie nicht bewilligt zugunsten von Verhaltenstherapie
seit Juni 2014 psychiatrische Betreuung mit Einnahme von Psychpharmaka
seit Juli 2014 ambulante Verhaltenstherapie
seit Juli 2014 deutliche Bessserung des Zustands mit Abnahme
Im Juli 2014 wurde ein Antrag auf Fortzahlung des Krankengelds bei Urlaubsfahrt ins Ausland (Urlaub schon im September 2013 gebucht!) gestellt. Alle behandelnden Mediziner (Hausärztin, Psychiaterin, Verhaltenstherapeutin) befürworten den Urlaub zur weiteren Stabilisierung der Patientin. Atteste wurden beigelegt. Arzttermine wurden entsprechend gelegt, Psychiaterin sehe ich eh nur alle 5 bis 6 Wochen, Hausärztin alle 3 Wochen, es fällt also nichts aus.
Der MdK lehnt den Urlaub nun aber anhand Aktenlage (!) mit der nicht nachvollziehbaren Begründung ab, die Patientin solle eine Rehamaßnahme machen, der Urlaub mit dem Partner habe keine positive Wirkung auf die Genesung.
Die Frage ist nun, ob diese Argumentation sachdienlich ist und Bestand hat? Kann der Patientin die Fortzahlung des Krankengeld bei Urlaub mit dem Partner nur mit der Begründung, eine Reha sei sinnvoller, verwehrt werden? Es gibt nur diese Begründung.
Und drohen Sanktionen, wenn ich jetzt in den Urlaub fahre? Welche Sanktionen sind das?
Danke im Voraus
ich bin neu hier und komme gleich mit einer schwierigen Frage, sorry
Ich hoffe, Ihr könnt mir helfen.
Ich bin seit Oktober 2013 aus psychischen Gründen (Essstörung, Adipositas, Persönlichkeitsstörung, schwere Depression) arbeitsunfähig krankgeschrieben und erhalte Krankengeld.
Zur Förderung der Genesung wurden folgende Schritte unternommen:
Oktober/November 2013 Rehaklinik, vorzeitig von beiden Seiten beendet wegen falscher Therapie
Januar 2014 Kurzaufenthalt in Psychiatrie
Januar - Mai 2014 probatische Sitzungen bei ambulanter Tiefentherapeutin, Therapie nicht bewilligt zugunsten von Verhaltenstherapie
seit Juni 2014 psychiatrische Betreuung mit Einnahme von Psychpharmaka
seit Juli 2014 ambulante Verhaltenstherapie
seit Juli 2014 deutliche Bessserung des Zustands mit Abnahme
Im Juli 2014 wurde ein Antrag auf Fortzahlung des Krankengelds bei Urlaubsfahrt ins Ausland (Urlaub schon im September 2013 gebucht!) gestellt. Alle behandelnden Mediziner (Hausärztin, Psychiaterin, Verhaltenstherapeutin) befürworten den Urlaub zur weiteren Stabilisierung der Patientin. Atteste wurden beigelegt. Arzttermine wurden entsprechend gelegt, Psychiaterin sehe ich eh nur alle 5 bis 6 Wochen, Hausärztin alle 3 Wochen, es fällt also nichts aus.
Der MdK lehnt den Urlaub nun aber anhand Aktenlage (!) mit der nicht nachvollziehbaren Begründung ab, die Patientin solle eine Rehamaßnahme machen, der Urlaub mit dem Partner habe keine positive Wirkung auf die Genesung.
Die Frage ist nun, ob diese Argumentation sachdienlich ist und Bestand hat? Kann der Patientin die Fortzahlung des Krankengeld bei Urlaub mit dem Partner nur mit der Begründung, eine Reha sei sinnvoller, verwehrt werden? Es gibt nur diese Begründung.
Und drohen Sanktionen, wenn ich jetzt in den Urlaub fahre? Welche Sanktionen sind das?
Danke im Voraus
Hallo,
ich kenne es aus meiner Praxis so, dass die Kasse gegen einen Urlaub im Ausland grundsätzlich nix, hat, wenn der behandelnde Arzt bestätigt, dass diese Reise keinen Einfluss auf den weiteren Krankheitsverlauf hat, also die Arbeitsunfähigkeit nicht verlängert wird. Dann stimmt die Kasse zu, ganz ohne MDK. aber auch ohne Krankengeld für die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Wenn allerdings der Versicherte weiter Krankengeld haben wollte, dann wurde der MDK eingeschaltet und dessen "Urteil" ist dann bindend. So, wie geschildert hat er auch eine Begründung abgegeben.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen, solltest aber unbedingt deinen behandelnden Arzt mit ins Boot holen.
Ob dein Widerspruch erfolgreich sein wird hängt dann ggf. von einem Widerspruchsgutachten zu dem du auf jeden Fall persönlich eingeladen werden musst. Wenn du so einfach, also ohne "Genehmigung" der Kasse fährst, dann wird diese u.U. nicht nur kein Krankengeld zahlen sondern dich auch sofort für arbeitsfähig erklären und dann hast du wirklich ein Problem.
Vielleicht wäre es sinnvoll noch mal mit der Kasse zu reden und dann mit Genehmigung aber ohne Krankengeld in Urlaub zu fahren oder die Reise doch zu stornieren - aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Gruss
Czauderna
ich kenne es aus meiner Praxis so, dass die Kasse gegen einen Urlaub im Ausland grundsätzlich nix, hat, wenn der behandelnde Arzt bestätigt, dass diese Reise keinen Einfluss auf den weiteren Krankheitsverlauf hat, also die Arbeitsunfähigkeit nicht verlängert wird. Dann stimmt die Kasse zu, ganz ohne MDK. aber auch ohne Krankengeld für die Dauer des Auslandsaufenthaltes. Wenn allerdings der Versicherte weiter Krankengeld haben wollte, dann wurde der MDK eingeschaltet und dessen "Urteil" ist dann bindend. So, wie geschildert hat er auch eine Begründung abgegeben.
Wenn Du damit nicht einverstanden bist, kannst du Widerspruch einlegen, solltest aber unbedingt deinen behandelnden Arzt mit ins Boot holen.
Ob dein Widerspruch erfolgreich sein wird hängt dann ggf. von einem Widerspruchsgutachten zu dem du auf jeden Fall persönlich eingeladen werden musst. Wenn du so einfach, also ohne "Genehmigung" der Kasse fährst, dann wird diese u.U. nicht nur kein Krankengeld zahlen sondern dich auch sofort für arbeitsfähig erklären und dann hast du wirklich ein Problem.
Vielleicht wäre es sinnvoll noch mal mit der Kasse zu reden und dann mit Genehmigung aber ohne Krankengeld in Urlaub zu fahren oder die Reise doch zu stornieren - aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Gruss
Czauderna
Ich habe mich schon wegen Stornierung erkundigt. Diese ist zwar möglich, aber nur zu den üblichen Stornopreisen. Die Reiserücktrittsversicherung übernimmt nichts, da alle Diagnosen seit Jahren bestehen ...
Meine Frage ist ja eher, was von dieser Begründung zu halten ist: Kein Urlaub, Reha ist sinnvoller? Mal davon abgesehen, dass es bis zu einer Reha locker drei Monate dauern würde ...
Meine Frage ist ja eher, was von dieser Begründung zu halten ist: Kein Urlaub, Reha ist sinnvoller? Mal davon abgesehen, dass es bis zu einer Reha locker drei Monate dauern würde ...
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- Beiträge: 3599
- Registriert: 13.08.2008, 14:12
In welches Ausland soll der Urlaub denn gehen?
In welchen Abständen sind die Sitzungen beim Verhaltenstherapeuten?
Jede Beurteilung des Sachverhaltes ohne die Kenntnis der gesamten Unterlagen ist natürlich immer spekulativ. Für mich ergibt sich folgendes Bild: Seit Juni scheint die Behandlung in die richtige Richtung zu laufen, was sich auch in der deutlichen Besserung des Zustandes zeigt. Diese Behandlung soll nun zugunsten eines Urlaubs unterbrochen werden.
Zum Thema Depressionen und Urlaub dies von der Deutschen Depressionshilfe:
Für mich ist die Begründung des MDK nachvollziehbar. Ein Urlaub mit dem Partner ersetzt keine Therapie. Und wenn die Behandlung insgesamt in den genannten großen Zeitabständen (3 - 6 Wochen) erfolgt, erscheint es mir sinnvoll, wenn die Behandlung, die in letzter Zeit zum Erfolg führte, mit einer Reha intensiviert wird. In laufenden Krankengeldfällen und mit einem positiven MDK-Gutachten kann die Kasse die Reha als Eilfall einleiten. Und dann dauert es nicht 3 Monate bis zur Bewilligung und dem Rehaantritt.
In welchen Abständen sind die Sitzungen beim Verhaltenstherapeuten?
Jede Beurteilung des Sachverhaltes ohne die Kenntnis der gesamten Unterlagen ist natürlich immer spekulativ. Für mich ergibt sich folgendes Bild: Seit Juni scheint die Behandlung in die richtige Richtung zu laufen, was sich auch in der deutlichen Besserung des Zustandes zeigt. Diese Behandlung soll nun zugunsten eines Urlaubs unterbrochen werden.
Zum Thema Depressionen und Urlaub dies von der Deutschen Depressionshilfe:
http://www.deutsche-depressionshilfe.de ... ng/faq.phpAuch ist dringend davon abzuraten, mit einer depressiven Erkrankung in den Urlaub zu fahren. Denn die Depression reist mit, und der seelische Zustand wird in der fremden Umgebung als noch unerträglicher erlebt.
Für mich ist die Begründung des MDK nachvollziehbar. Ein Urlaub mit dem Partner ersetzt keine Therapie. Und wenn die Behandlung insgesamt in den genannten großen Zeitabständen (3 - 6 Wochen) erfolgt, erscheint es mir sinnvoll, wenn die Behandlung, die in letzter Zeit zum Erfolg führte, mit einer Reha intensiviert wird. In laufenden Krankengeldfällen und mit einem positiven MDK-Gutachten kann die Kasse die Reha als Eilfall einleiten. Und dann dauert es nicht 3 Monate bis zur Bewilligung und dem Rehaantritt.
Also als erstes: Ich habe keine schwere Depression mehr, sie ist nicht mehr diagnostizierbar. Wobei Depressivität natürlich immer eine Rolle spielt bei bestimmten Persönlichkeitsstörungen ...
Dann, Zitat von Psychosoziale Gesundheit:
Dann, Zitat von Psychosoziale Gesundheit:
Depressive gehören nicht in den Urlaub, es sei denn, man ist sich des guten Ausgangs völlig sicher[/qupte]
und das bin sowohl ich mir als auch alle Ärzte und Psychologen, die mich persönlich behandeln statt nur nach Aktenlage zu entscheiden.
>In welches Ausland soll der Urlaub denn gehen?
Kanaren
In welchen Abständen sind die Sitzungen beim Verhaltenstherapeuten?
> alle 2 Wochen, somit werden sie nicht unterbrochen
> Für mich ergibt sich folgendes Bild: Seit Juni scheint die Behandlung in > die richtige Richtung zu laufen, was sich auch in der deutlichen
> Besserung des Zustandes zeigt. Diese Behandlung soll nun zugunsten > eines Urlaubs unterbrochen werden.
Falsch. Es wird nichts unterbrochen. Medikamente kann ich auch im Urlaub nehmen, Ärzte sehe ich nicht wöchentlich, sodass nichts ausfällt.
Alle behandelnden Ärzte sehen den Urlaub als genesungsfördernd und haben dies in ausführlichen Attesten begründet. Keiner sieht die Gefahr einer Verschlimmerung, die Unterbrechung der Therapie als problematisch oder irgendwelche anderen Probleme.
Ich habe das schon in der ersten Sitzung mit meiner Psychiaterin und meiner VT besprochen, um ggf doch zu stornieren, wenn sie dagegen sind und eine Gefahr für mich sehen. Was nicht der Fall ist ...
Darf ich mal was fragen?
Wenn Du keine Depression mehr hast, warum gehst Du denn nicht wieder arbeiten? Eine Persönlichkeisstörung wird meines Wissens immer bestehen bleiben und mit einer Essstörung konnte ich damals gut arbeiten gehen und trotzdem noch Therapie machen.
Ach ja, aus meiner Erfahrung (allerdings mit schweren Depressionen) ich bin nur für 3 Tage im Inland unterwegs gewesen, dachte es sei eine gute Idee, den Ort, wo ich 3 Wochen eine glückliche Kindheit im Jahr verbringen durfte, zu besuchen. Es war aber alles andere als ein gute Idee, ich bin keine 2 Wochen später wieder in die geschlossene Psychiatrie gekommen.
Vielleicht solltest Du, wenn Du nicht arbeitsfähig bist, auf den Urlaub verzichten! Nur so ein Gedanke!
Ich hoffe, ich bin Dir nicht zu nahe getreten und wünsche Dir alles Gute.
Liebe Grüße
Merida
Wenn Du keine Depression mehr hast, warum gehst Du denn nicht wieder arbeiten? Eine Persönlichkeisstörung wird meines Wissens immer bestehen bleiben und mit einer Essstörung konnte ich damals gut arbeiten gehen und trotzdem noch Therapie machen.
Ach ja, aus meiner Erfahrung (allerdings mit schweren Depressionen) ich bin nur für 3 Tage im Inland unterwegs gewesen, dachte es sei eine gute Idee, den Ort, wo ich 3 Wochen eine glückliche Kindheit im Jahr verbringen durfte, zu besuchen. Es war aber alles andere als ein gute Idee, ich bin keine 2 Wochen später wieder in die geschlossene Psychiatrie gekommen.
Vielleicht solltest Du, wenn Du nicht arbeitsfähig bist, auf den Urlaub verzichten! Nur so ein Gedanke!
Ich hoffe, ich bin Dir nicht zu nahe getreten und wünsche Dir alles Gute.
Liebe Grüße
Merida