Hallo,
ich habe ein grosses Problem.
Erstmal hier eine kleine Vorgeschichte:
Mir wurde am 23.12 vom Arbeitgeber zum 31.1.09 gekündigt. Ich bin am 27.12 wieder arbeiten gegangen und er hat mich am Arbeitsplatz bloß gestellt und mich für den restlichen Arbeitstag nach Hause geschickt. Am 29.12 musste ich mich Arbeitssuchend melden, wo der Arbeitgeber aber nicht einverstanden war. Daraufhin habe ich mich wegen psychicher Probleme( Z56 G ) krankschreiben lassen. Die AU läuft am 17.01 aus, und ich habe jetzt einen Brief von der Krankenkasse bekommen, dass Sie keine weitere Au anerkennt, weil Sie der Meinung ist das ich eine innerbetriebliche Lösung herbeiführen muss.
Ich habe nur noch Angstzustände und kann kaum noch schlafen, weil ich Angst habe wieder zu dem Arbeitgeber zu gehen.
Wie kann/muss ich mich weiter verhalten? Es geht nur noch um eine Au über zwei Wochen.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Krankenkasse erkennt keine weiter AU an
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Die Krankenkasse hat geschrieben:
Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrte Frau XX,
wie wir erfahren haben, sind Sie weiterhin krank bis zum 17.01.09.
Aus der Diagnose wird ersichtlich, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsplatzkonflikt hervorgerufen ist. Uns ist auch bekannt, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt wurde.
Wir habe Verständnis für Ihre Situation und werden daher Ihre Au vorrübergehend anerkennen.
Eine Au im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann nach dem 17.01 nicht mehr anerkannt werden, da Sie abgesehenvon dem bestehenden Arbeitsplatzkonflikt Ihrer Tätigkeit als Friseurin weiterhin nach gehen können.
Damit Sie die Möglichkeit haben,eine innerbetriebliche Lösung herbeizuführen, werden wir die Au bis zum 17.01.09 anerkennen.
Freundliche Grüsse....
Ihre Arbeitsunfähigkeit
Sehr geehrte Frau XX,
wie wir erfahren haben, sind Sie weiterhin krank bis zum 17.01.09.
Aus der Diagnose wird ersichtlich, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit durch einen Arbeitsplatzkonflikt hervorgerufen ist. Uns ist auch bekannt, dass Ihr Beschäftigungsverhältnis gekündigt wurde.
Wir habe Verständnis für Ihre Situation und werden daher Ihre Au vorrübergehend anerkennen.
Eine Au im sozialversicherungsrechtlichen Sinne kann nach dem 17.01 nicht mehr anerkannt werden, da Sie abgesehenvon dem bestehenden Arbeitsplatzkonflikt Ihrer Tätigkeit als Friseurin weiterhin nach gehen können.
Damit Sie die Möglichkeit haben,eine innerbetriebliche Lösung herbeizuführen, werden wir die Au bis zum 17.01.09 anerkennen.
Freundliche Grüsse....