hallo,
ich habe von meiner bkk krankenkasse einen stationären aufenthalt in einer speiziellen klnik für traditionelle chin. medizin bewilligt bekommen.
diese klinik gibt es nur einmal in deutschland und sie liegt mehrere hundert km entfernt´von meinem wohnort.
muss die kk nun auch die fahrtkosten bezahlen wenn sie doch auch den ganzen stationären aufenthalt bewilligt hat und finanziert ?
ich bin dazu noch hartz4 empfänger.
vielen dank
grüße
krankenhaus
Moderatoren: Czauderna, Karsten