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Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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henry1
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Beitrag von henry1 » 28.01.2008, 13:52

hallo,

ich habe von meiner bkk krankenkasse einen stationären aufenthalt in einer speiziellen klnik für traditionelle chin. medizin bewilligt bekommen.
diese klinik gibt es nur einmal in deutschland und sie liegt mehrere hundert km entfernt´von meinem wohnort.

muss die kk nun auch die fahrtkosten bezahlen wenn sie doch auch den ganzen stationären aufenthalt bewilligt hat und finanziert ?
ich bin dazu noch hartz4 empfänger.

vielen dank

grüße :roll:

SaschaD
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Registriert: 13.12.2006, 12:43

Beitrag von SaschaD » 29.01.2008, 17:55

Fahrkosten werden normalerweise bis zur nächsten möglichen Behandlungsstätte übernommen. Sollte diese der Fall sein, muss die Krankenkasse auch die Fahrkosten hin und zurück übernehmen. Ansonsten zumindestens fiktiv bis zur nächsterreichbaren Behandlungsmöglichkeit.

dresdner
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Beitrag von dresdner » 29.01.2008, 21:07

da es sich um eine ermessensleistung der kk handelt, empfehle ich, bezüglich der fahrkosten nachzufragen. vielleicht hat die kk sogar die möglichkeit, einen günstigen fahrpreis bei der bahn zu bekommen.

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