Krankengymnastik, falsche Leistung
Moderatoren: Czauderna, Karsten
Krankengymnastik, falsche Leistung
Hallo, ich habe Probleme mit der Wirbelsäule.
Mein Arzt hat mir Gymnastik und Fango verschrieben. Der Pysiotherapeut hat nicht das geleistet, sondern eine angeblich bessere Leistung (Osteopathie) erbracht. Das ist mir nicht bekommen und ich fürchte meine Kasse zahlt das nicht.
Darf der das eigentlich, oder muß er sich genau an das Rezept halten?
Danke
kowas
Mein Arzt hat mir Gymnastik und Fango verschrieben. Der Pysiotherapeut hat nicht das geleistet, sondern eine angeblich bessere Leistung (Osteopathie) erbracht. Das ist mir nicht bekommen und ich fürchte meine Kasse zahlt das nicht.
Darf der das eigentlich, oder muß er sich genau an das Rezept halten?
Danke
kowas
Als Laie: Auch wenn Osteopathie teurer ist, kann ich mir nicht vorstellen, dass das geht. Jedenfalls wurde mir in der Anfangszeit in "meiner" Physiopraxis mehrmals ein Rezept wieder mitgegeben für den Arzt, weil die Helferin nicht exakt die richtige Leistung draufgeschrieben hatte. Oder ich musste auch schon den Therapeuten wechseln dort, weil eine als Ersatz eingestellte Neue nicht alle benötigten Fortbildungen hatte und deswegen viele Patienten "umgeschichtet" wurden.
Hallo,
der Krankengymnast handelt quasi im Auftrag des Arztes, allein von daher kann er nicht irgend etwas anders machen ohnen den konkreten Auftrag des Arztes.
wenn er dies doch macht, dann muss er das dem Patienten vorher sagen und ihn fragen ob er das möchte und auch dafür die behandlungskosten übernimmt.
Gruss
Czauderna
der Krankengymnast handelt quasi im Auftrag des Arztes, allein von daher kann er nicht irgend etwas anders machen ohnen den konkreten Auftrag des Arztes.
wenn er dies doch macht, dann muss er das dem Patienten vorher sagen und ihn fragen ob er das möchte und auch dafür die behandlungskosten übernimmt.
Gruss
Czauderna
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- Registriert: 23.09.2008, 12:44
Es wäre möglich, dass der Physio mit dem Arzt gesprochen und eine vielleicht unvollständige oder unklare Verschreibung des Arztes konkretisiert hat. Das ist so weit ich weiß zulässig.
Es ist aber richtig, was Czauderna geschrieben hat: der Krankengymnast handelt im Auftrag des verordnenden Arztes und hat dessen Vorgaben zu beachten. Die Verantwortung für die gesamte Behandlung bleibt grundsätzlich weiterhin beim Arzt, allerdings nur insoweit, als der Arzt die "richtige" Behandlungsmaßnahme angeordnet hat. Wird diese vom Krankengymnast unsachgemäß durchgeführt, dann ist natürlich der Physio für die daraus erwachsenden Konsequenzen verantwortlich und haftet dafür auch, falls man ihm ein Verschulden nachweisen kann (Behandlungsfehler).
@Czauderna: Willkommen zurück! Hat schon so ein Schlaumeier in Hamburg angerufen und gepetzt?
Es ist aber richtig, was Czauderna geschrieben hat: der Krankengymnast handelt im Auftrag des verordnenden Arztes und hat dessen Vorgaben zu beachten. Die Verantwortung für die gesamte Behandlung bleibt grundsätzlich weiterhin beim Arzt, allerdings nur insoweit, als der Arzt die "richtige" Behandlungsmaßnahme angeordnet hat. Wird diese vom Krankengymnast unsachgemäß durchgeführt, dann ist natürlich der Physio für die daraus erwachsenden Konsequenzen verantwortlich und haftet dafür auch, falls man ihm ein Verschulden nachweisen kann (Behandlungsfehler).
@Czauderna: Willkommen zurück! Hat schon so ein Schlaumeier in Hamburg angerufen und gepetzt?
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- Registriert: 18.09.2006, 18:32
Befürchte ich auch... aber dennoch ist es interessant, sollte man in zukunft selbst mal in so eine Situation geraten, auf hier geäußerte Meinungen und Erfahrungen zurückgreifen zu können ... ist zwar Off Topic, aber mich würde auch mal interessieren, ob jemand Erfahrungen mit medizinischer Behandlung durch Cannabis hat? Meine Cousine leidet nämlich an Esstörungen und ich habe gehört, dass durch den Konsum (wie genau, weiß ich nicht)von Cannabis Samen Hunger ausgelöst werden soll. Weiß da wer was genaueres? ansonsten werde ich ihr raten, mal bei ihrem Arzt nachzufragen
Gruß
Gruß