Krankengym ausserhalb des Regelfalles für Arzt bugetneutral?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

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mrymen
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Krankengym ausserhalb des Regelfalles für Arzt bugetneutral?

Beitrag von mrymen » 25.08.2015, 17:06

Guten Tag.
Mein Arzt (Vertretung) hat mich heute regelrecht "zusammengeschissen", da ich wieder ein Rezept für manuelle Therapie (habe Morbus Bechterew) abholen wollte.
Ich habe meine Arzt (Urlaub) eine Bestätigung der Kasse gegeben (vor Monaten), dass ich ausserhalb des Regelfalles bin!
Ich belaste also das Buget vom Arzt nicht!
Da ich Chroniker bin und meinen MB nicht mehr heilt, ist diese Behandlung dauerhaft notwendig.

Frage:
Belaste ich nun das Buget vom Arzt wenn ich ein Rezept für manuelle Therapie ausserhalb des Regelfalles benötige?

Danke

GerneKrankenVersichert
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Beitrag von GerneKrankenVersichert » 26.08.2015, 14:02

Es gibt kein Praxis-Budget, das belastet werden könnte. Die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Krankenkassen vereinbaren jedes Jahr Richtgrößen in Sachen Heilmittel, d. h. in diesem Rahmen sollen sich die Verordnungen insgesamt bewegen. Werden diese Richtgrößen um mehr als 15 % überschritten, erfolgt eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Hat der Arzt wirtschaftlich verordnet und seine Kundschaft ist einfach kränker, ist auch ein Überschreiten der Richtgrößen kein Problem.

Um diese Prüfungen zu vereinfachen bzw. erst überhaupt nicht entstehen zu lassen, gibt es vereinbarte Praxisbesonderheiten - liegen diese vor, steht im Vorfeld fest, dass die überschreitenden Verordnungen nicht in die Wirtschaftlichkeitsprüfungen einbezogen werden. Das betrifft u. a. die genehmigten Langzeitverordnungen. Eine Verordnung außerhalb des Regelfalles ohne genehmigte Langzeitverordnung zählt nicht dazu.

Das heißt also, genehmigte Langzeitverordnungen gehen nicht in Wirtschaftlichkeitsprüfungen ein. Ob das auch für den Vertretungsarzt gilt, weiß ich allerdings nicht. Da könnte die zuständige Kassenärztliche Vereinigung bestimmt weiterhelfen.

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