Krankengeldfrage. Verschiedene Diagnosen! Neuer Anspruch?

Welche Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt?

Moderatoren: Czauderna, Karsten

Antworten
mrymen
Beiträge: 199
Registriert: 17.03.2008, 13:19

Krankengeldfrage. Verschiedene Diagnosen! Neuer Anspruch?

Beitrag von mrymen » 20.08.2008, 14:41

Hallo.
ich hätte eine für mich wichtige frage.
bin wegen psychischen problemen seit wochen krankgeschrieben.
mache mir nun gedanken, was nach den 78wochen passiert.

meine konkreten fragen:
-wenn nach 78 wochen eine neue diagnose für die krankschreibung eingereicht wird, verlängert sich dann das krankengeld um weitere 78 wochen?
-wenn ich einen monat z.b. arbeite, um wieviel wird dann mein krankengeldanspruch aufgestockt? gibt es hier formeln?

ps: reha etc. hab ich schon hinter mir.

danke
frank

Dr. eisenbarth
Beiträge: 157
Registriert: 10.03.2007, 20:56

Beitrag von Dr. eisenbarth » 20.08.2008, 21:00

1. Wenn eine neue Diagnose festgestellt wird, hat man nur dann einen neuen Anspruch, wenn es sich um keinen Hinzutritt einer Erkrankung handelt, sprich, die alte Erkrankung muss auskuriert sein. Da man bei psychischen Erkrankungen schwer davon ausgeht, dass diese leider nicht über Nacht verschwinden, wird die KK auf jeden Fall erst einmal von einem Hinzutritt ausgehen. Dieser verlängert nicht den Anspruch auf Krankengeld.

2. Was meinst Du mit aufgestockt? Von der Dauer oder von der Höhe des Krankengeldes?

Bei der Dauer des Krankengeldes verlängert sich natürlich der Anspruch um diesen einen Monat.

Beim Geld wird sich nicht viel verändern, da bei schwankenden Bezügen die letzten 3 Monate vor Krankengeldbezug bzw. Arbeitsunfähigkeit zur Berechnung zu Grunde gelegt werden oder bei gleichbleibenden Bezügen der letzte Monat vor Arbeitsunfähigkeit. Hier könnte sich nur was tuen, wenn Du mehr verdienst als vor der letzten Arbeitsunfähigkeit.

Antworten