Ich habe im Rahmen einer beruflichen Umschulung ca. 2 1/2 Jahre lang Krankengeld nach SGB III bezogen. Dann bin ich erkrankt. Meine Krankenkasse berechnete mein Krankengeld nunmehr wie folgt:
Bruttoarbeitsgeld von vor 2 1/2 Jahren = 2180,82
davon 65% i
davon 80% : 30 ist gleich tägliches Regelentgeld
davon 70% ist gleich tägliches Bruttokrankengeld
netto verbleiben mir 22,98 Euro.
Meine Berechnung wäre 2180,82
davon 80% : 30 ist gleich tägliches Regelentgeld
davon 70% ist gleich tägliches Bruttokrankengeld
netto verblieben dann 35,70 Euro
Wer weiss Genaueres?
$ 47 SGB V hat mir nicht weitergeholfen.
Die Krankenkasse gibt bisher keine Auskünfte.
Vor 6 Jahren habe ich von der gleichen Krankenkasse Krankengeld bezogen. Berechnungsgrundlage war damals die Berechnung 80% vom Brutto : 30 X 70% = Bruttokrankengeld.
Haben sich seither die Gesetze verändert? Gibt es Sonderregelungen? Wer weis was???
Gruss
Frank 1967
Krankengeldberechnung nach Bezug von Übergangsgeld nach SGB
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Gruß
Grampa
edit: wenn der Bemessungszeitraum bereits über 2 Jahre her ist muss sogar noch 2 mal dynamisiert werden, sprich das KRG ist nochmal nen Tick höher
Gruß
Grampa
edit: wenn der Bemessungszeitraum bereits über 2 Jahre her ist muss sogar noch 2 mal dynamisiert werden, sprich das KRG ist nochmal nen Tick höher