Ich bin seit 8 Monaten aufgrund eines Motorradunfalles krankgeschrieben,seitdem habe ich Schmerzen im Nackenbereich.Ich hatte viele Behandlungen die aber leider nicht so den gewünschten Erfolg brachten.Ich mußte schon mehrmals zum MDK die mich anfangs immer noch für arbeitsunfähig hielten, im Dezember versuchte ich dann das Hamburger Modell, das ich aber leider abbrechen mußte.Dann beantragte ich eine Reha bei der Krankenkasse.Daraufhin wurde ich wieder zum MDK bestellt,nach weiteren 2 Monaten bekam ich nun einen Brief von der Krankenkasse , worin mir mitgeteilt wurde das sie aufgrund einer Sozialmedizinischen Beratung des MDK und der vorliegenden ärztlichen Unterlagen der Meinung sind das ich wieder arbeitsfähig sei.
Nun meine Frage was kann ich machen und wie groß sind meine Chancen bei einem Widerspruch???
krankengeld soll eingestellt werden
Moderatoren: Czauderna, Karsten
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Hallo,
böse Falle.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist bindend. Der Arzt kann Dich nicht weiter krank schreiben. Wenn Du nur darauf vertraust, dass DU Widerspruch einlegst - ich schwöre Dir ... das geht schlecht für Dich aus.
Sprich mit dem Doc, sag ihm nach § 7 Abs.2 der AU-Richtlinien muss er den Widerspruch schreiben. Ist doch auch logisch: Du bist kein Mediziner und kannst nicht beurteilen, ob Du arbeitsunföhig bist. Denn Deine Einschätzung ist rein subjektiv.
Traurig, dass Dein Doc offenbar noch nicht mal die Grundlagen kennt, nach denen er tagtäglich die gelben Scheine ausstellt.
Hier ist mal ein Link: http://www.kvsaarland.de/pub/AUrlneu.pdf
Du hast 2 Möglichkeiten: Du kriegst ihn dazu den Widerspruch zu schreiben. Oder Du gehst wieder arbeiten. Und mal ganz krass gesagt: Vom Beiträge schreiben hat noch keiner Krankengeld bekommen ...
Es brennt!
LG, Fee
böse Falle.
Das Gutachten des Medizinischen Dienstes ist bindend. Der Arzt kann Dich nicht weiter krank schreiben. Wenn Du nur darauf vertraust, dass DU Widerspruch einlegst - ich schwöre Dir ... das geht schlecht für Dich aus.
Sprich mit dem Doc, sag ihm nach § 7 Abs.2 der AU-Richtlinien muss er den Widerspruch schreiben. Ist doch auch logisch: Du bist kein Mediziner und kannst nicht beurteilen, ob Du arbeitsunföhig bist. Denn Deine Einschätzung ist rein subjektiv.
Traurig, dass Dein Doc offenbar noch nicht mal die Grundlagen kennt, nach denen er tagtäglich die gelben Scheine ausstellt.
Hier ist mal ein Link: http://www.kvsaarland.de/pub/AUrlneu.pdf
Du hast 2 Möglichkeiten: Du kriegst ihn dazu den Widerspruch zu schreiben. Oder Du gehst wieder arbeiten. Und mal ganz krass gesagt: Vom Beiträge schreiben hat noch keiner Krankengeld bekommen ...
Es brennt!
LG, Fee
Hallo,
grds. bestehen zwei Möglichkeiten:
der Arzt kann gegen das MDK-Gutachten einen so genannten begründeten Einspruch einreichen
und du kannst Widerspruch gegen die Entscheidung der AOK erheben, das Krankengeld einzustellen.
Effektiver und schneller ist i.d.R. der begründete Einspruch des Arztes.
Freundliche Grüße
ratte1
grds. bestehen zwei Möglichkeiten:
der Arzt kann gegen das MDK-Gutachten einen so genannten begründeten Einspruch einreichen
und du kannst Widerspruch gegen die Entscheidung der AOK erheben, das Krankengeld einzustellen.
Effektiver und schneller ist i.d.R. der begründete Einspruch des Arztes.
Freundliche Grüße
ratte1